Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 07.05.2020

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Korneuburg, Neubau.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: Der steigende Bedarf an Plätzen werde mit der Abschaffung des Pflegeregresses begründet, so klar hätten das bisher nur die Neos ausgesprochen. Erneuerung und Erweiterung in Korneuburg seien sehr wichtig.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) sagte, ohne entsprechend ausgebildetes Personal nütze eine Erhöhung der Pflegeplätze nichts. Bei der Forderung nach einem Lehrberuf Pflege und Betreuung werde die FP nicht lockerlassen, das sei auch eine Frage der nationalen Sicherheit und Unabhängigkeit. Die angekündigten flächendeckenden Tests in den Heimen seien nur Schall und Rauch, hier müsse Niederösterreich Eigenverantwortung übernehmen, um die Heimbewohner zu schützen.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Der erhöhte Bedarf habe zu dem Neubaubeschluss geführt, der Neubau werde auch von den Pflegekräften sehnsüchtig erwartet. Entsprechende Arbeitsbedingungen und ein Pflegeschlüssel auf Basis wissenschaftlicher Daten seien aber ebenso wichtig.

Abgeordneter Christian Gepp MSc (VP) meinte, als Bürgermeister von Korneuburg sei er mit dem Projekt besonders verbunden. Der geplante Generationencampus sei aufgrund geänderter Rahmenbedingungen gestoppt und das Vorhaben neu konzipiert worden. Mit dem Neubau werde eine zielgruppenspezifische Betreuung gewährleistet. Dank sprach er abschließend den Pflege- und Betreuungskräften in den Zentren für ihre engagierte Arbeit aus.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die folgenden fünf Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Klares Bekenntnis der Politik zur Wirtshauskultur in NÖ und Bürokratieabbau in den Bereichen Tourismus und Gastronomie (Berichterstatter: Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP).
• Entschädigungsfonds für Investitionen in der Gastronomie anlässlich des Nichtraucherschutzgesetzes. (Berichterstatter: Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete auf Ablehnung.
• Fördermaßnahmen zum Erhalt der Wirtshauskultur (Berichterstatter:
Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete auf Ablehnung.
• Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes (Berichterstatter:
Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete auf Ablehnung.
• Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Edlinger und Schuster betreffend Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes (Berichterstatter: Abgeordneter Josef Edlinger, VP).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, eine funktionierende Wirtshauskultur wäre für die Wirtschaft wichtig. Für Bürokratieabbau wäre seine Fraktion immer zu haben, der vorliegende Antrag sei jedoch „inhaltsleer“. Nichts zu tun heiße, die Betriebe fallen zu lassen. Kritik übte er auch am Geschäftsmodell der Wirtschaftskammer. Man warte auch vergeblich auf Vorschläge der Mehrheitspartei.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) meinte, seit sieben Wochen blieben die Wirte und Gastronomen auf ihren Kosten sitzen und würden von der Bundesregierung im Stich gelassen. Mit den verordneten Maßnahmen versetze man den Gastronomen „den Todesstoß“. Viele Betriebe würden nach der Krise nicht mehr aufsperren. Jene Betriebe, die in Nichtraucherschutz investiert hätten, blieben jetzt auf ihren Kosten sitzen.

Abgeordneter Christoph Kaufmann MAS (VP) sagte, viele Investitionen wären auf freiwilliger Basis und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen erfolgt. In vielen Bereichen gebe es bereits finanzielle Unterstützung für Betriebe. An Beispielen nannte er u. a. die Jungunternehmerförderung und die Übernahme- und Nachfolgeprämie. Zur Forderung einer 10.000 Euro-Wirtshausprämie stellte der Abgeordnete die Frage, wie diese Prämie tatsächlich helfen solle. Diese würde gerade einmal die Fixkosten für zwei Monate decke. Einem Betrieb, der kein entsprechendes Angebot und keine Zukunftsperspektive habe, bringe das nichts. Ein Betrieb brauche ein entsprechend qualitatives Angebot, damit die Einwohner und Gäste von außerhalb entsprechend kommen, und darum bewerbe man in Niederösterreich ganz speziell die NÖ Wirtshauskultur. Die Wirtinnen und Wirte wüssten, auf wen sie sich verlassen könnten und wer die Interessen der Wirtschaft vertrete. Man solle die Betriebe unterstützen, indem man zu ihnen hingehe, anstatt mit schlechten Forderungen.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, die Weltwirtschaft „krache“ und man rede darüber, ob das Servieren von warmen Erdäpfeln in der Sturmzeit landesgesetzlich normiert werden solle oder nicht. Das Gesetz müsse weg, es habe keinen Mehrwert, wenn gehöre so etwas in die Gewerbeordnung, denn dort seien auch die Ausnahmen für Buschenschanken geregelt, die für einen modernen Heurigenbetrieb wichtig seien. Dazu stellte er einen entsprechenden Resolutionsantrag. Zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion sagte er, dass man den Heurigenwirten keine weiteren Prügel in den Weg legen wolle und daher im Sinne der Buschenschanken abstimmen werde.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker MA (Grüne) betonte, dass Wirtshäuser eine wichtige Stütze des ländlichen Raums seien. Derzeit würden alle Unternehmen schwierige Zeiten durchmachen, davon seien auch viele Wirtshäuser betroffen. Die Ursachen, warum viele Wirtshäuser in den letzten Jahren zusperren mussten oder noch immer zusperren müssen, würden aber tiefer liegen. Ein wesentlicher Punkt sei die Ausdünnung des ländlichen Raums. Zuerst würde die Post verschwinden, dann der Greißler, dann würden die Menschen wegziehen und dann würde auch das Wirtshaus verschwinden. Das sei etwas, wofür auch die Politik zumindest mitverantwortlich sei.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) replizierte auf den Abgeordneten Hofer-Gruber, dass er diese Debatte gerne schon viel früher geführt hätte, der FP-Antrag sei auch aus dem Jahr 2019. Ein Resolutionsantrag fordert Rechtssicherheit für die Betreiber von Buschenschanken. Weiters wird die Landesregierung damit aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten, um die Anpassung der Gewerbeordnung sicherzustellen. Er erzählte von Wirten, wie diese mit der derzeitigen Situation umgehen. Die Wirte würden sich um ihre Mitarbeiter bemühen und schauen, dass sie irgendwie über die Runden kommen. Mit dem Rauchverbot habe man den Wirten die Wahlfreiheit genommen. Die FP sei für Wahlfreiheit und dafür stehe sie auch heute.

Abgeordneter Rainer Windholz MSc (SP) führte aus, dass dem Buschenschank eine lange und stetige Tradition vorausgehe, die mit der Geschichte des Weinbaus gekoppelt sei. Es gebe Abgrenzungskriterien zu den Wirten, nun sollen Anpassungen vorgenommen werden, gerne im 14-tägigen Öffnungsintervall. Leitgedanke solle aber immer sein: Buschenschank solle Buschenschank bleiben

Abgeordneter Martin Schuster (VP) sagte, es sei auch jetzt wert, sich um kleine Probleme zu kümmern. Gerade in der Coronakrise, wo viele nicht aufsperren dürften, sei es gut, dass die Buschenschanken die Möglichkeit bekämen, schneller und öfter wieder ausschenken zu dürfen. Zum Thema warme Speisen gebe es eine Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesebene, hier brauche es noch mehr Diskussionen. Es gelte abzuwarten, was an Unterstützung noch von der Bundesregierung komme und dann für alle Unternehmen in allen Branchen da zu sein.

Der Anträge wurden einstimmig angenommen, Die auf Ablehnung lautenden Anträge wurde mit Mehrheit angenommen. Die beiden Resolutionsanträge wurden abgelehnt.

Abgeordneter Josef Balber (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Kasser, Mag. Samwald u. a. betreffend Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes.

Abgeordneter Hofer-Gruber meinte, die Abgabe werde nur zu 18 Prozent für den Humanbereich verwendet, zu 82 Prozent für den Veterinärbereich. Im Antrag fehle die Umwidmung zugunsten des Humanbereiches. Das Verhältnis hätte auf 80:20 oder 70:30 zugunsten des Humanbereiches umgekehrt werden müssen. Der Antrag werde von seiner Fraktion vollinhaltlich abgelehnt.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) betonte, die Seuchenvorsorgeabgabe stehe seit Anbeginn im Zentrum der Kritik. Sie sei angesichts der Pandemie erstaunt, dass es nur um eine sehr sanfte Umschichtung Richtung des Humanbereichs gehe.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) sagte, das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz gelte seit 1. Jänner 2006 und werde gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben. Die Einnahmen würden direkt dem Land Niederösterreich zugeführt und seien zweckgebunden. Mit dieser Gesetzesänderung werde diese Abgabe erhöht. Ihre Fraktion habe sich immer für eine Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe ausgesprochen.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) blickte auf die Entstehung des Gesetzes zurück. Im ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2005 sei das Szenario, das heute eingetreten sei, beschrieben, und darum sei es wichtig gewesen, dieses Gesetz zu verabschieden. Die jetzige Erhöhung bewege sich im moderaten Rahmen. Man könne daher diesem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) bezeichnete diese Erhöhung der Seuchenvorsorgeabgabe als „ziemlich dreist“. Im Zeichen der Krise wolle man nun eine Erhöhung beschließen – es stelle sich die Frage, wie leer die „Landeskassa“ sei. Er ersuchte, um Aufklärung zu sorgen, was mit dem Geld aus der Seuchenvorsorgeabgabe in den vergangenen Jahren passiert sei.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) führte aus, die Seuchenvorsorgeabgabe sei zweckgebunden. Man müsse feststellen, dass das Geld, das hier eingehoben werde, entsprechend verwendet werde. Es gehe darum, Seuchen zu verhindern. Man rede hier von Jahresgebühren pro Liegenschaft – er halte es für überzogen, hier von einer „Riesen-Steuerlast“ zu sprechen. Es sei notwendig, vorzusorgen und rechtzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der VP, SP und der Grünen angenommen.

(Forts.)

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