Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 11.04.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 17 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG), des NÖ Auskunftsgesetzes, des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes und Aufhebung des NÖ Datenschutzgesetzes 2018 (NÖ DSG 2018).

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) sagte, die Tragweite des zur Beschlussfassung vorliegenden Antrages sei marginal. Der Begriff Kompetenz-Bereinigungspaket klinge zwar „hochtrabend“, von einem großen Wurf sei man jedoch weit entfernt. Sie forderte „echte Modernisierungsschritte“ und mehr Bürgernähe. Die Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld geschehe. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Abänderungsantrag ein, in dem sie mit ihren Fraktionskollegen eine verpflichtende Veröffentlichung von Kundmachungen, Ausschreibungen, Sitzungsprotokollen etc. forderte.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) bezeichnete die im vorliegenden Antrag genannten Punkte als „halbherzig“. Das sei alles anderes als eine Verwaltungsreform. Es werde auch nicht gesagt, was das Vorhaben sei und welche Schwerpunkte genau gesetzt werden sollen. Zudem fordert sie eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) bezeichnete den vorliegenden Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung. In weiterer Folge setzte er sich mit einigen Punkten des Antrages auseinander. Lob fand er auch für die Bezirkshauptmannschaften und die dezentrale Verwaltung. Seine Fraktion werde den vorliegenden Antrag unterstützen.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) hielt fest, dass der vorliegende Antrag unterschiedliche Punkte umfasse. In einem Antrag mit seinen Fraktionskollegen forderte er, dass Sitzungen der Landesregierung außerhalb von St. Pölten nicht ab dem Zeitpunkt der Kundmachung einer Wahl erfolgen sollten. In einem weiteren Antrag mit seinen Fraktionskollegen soll der Art. 5 des vorliegenden Antrages geändert werden. Zudem forderte er eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) betonte, die Änderung im Rechnungswesen sei ein Schritt in Richtung mehr Transparenz, Effizienz und einer besseren Vergleichbarkeit. Auch die mittelfristige Finanzplanung brauche eine Absicherung. Die Bezirksverwaltungsbehörden blieben weiter erste Anlaufstelle im Rechtsvollzug. Eine stärkere Mitwirkung der Magistrate sei rechtlich nicht möglich. Die Dezentralisierung der Verwaltung bringe eine echte Stärkung der Regionen. Insgesamt sei die Novelle ein bedeutender Schritt, der das Land weiterbringen werde.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Collini wurde nicht ausreichend unterstützt. Beide Anträge auf getrennte Abstimmung wurden gegen die Stimmen der FP mit Mehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Sidl (Magistrate) blieb in der Minderheit. Der Hauptantrag wurde einstimmig angenommen, die einzeln abgestimmten Punkte mit Mehrheit von VP und FP.

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
02742/9005-12172
presse@noel.gv.at
www.noe.gv.at/presse

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen