Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 13.06.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994).

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) eröffnete die Debatte: Bei der Gemeinderatswahlordnung sei wieder eine Chance vertan worden. Die demokratiepolitischen Defizite seien nicht repariert worden, es handle sich nur um Kosmetik. Auch die Regelung für Zweitwohnsitzer öffne der Willkür Tür und Tor. Nur in Niederösterreich gebe es einen nichtamtlichen Stimmzettel. Das sei eine Zumutung für den mündigen Bürger. Überdies sollten die Bürgermeister direkt gewählt werden. Ein Resolutionsantrag fordert diesbezüglich ein modernes Wahlrecht für Niederösterreich.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) empfahl ein Allparteien-Gespräch mit der Landeshauptfrau für eine sichere Planungsphase. Das wäre ein neuer Stil in Niederösterreich. Die nichtamtlichen Stimmzettel seien letztlich doch amtlich, auf diese Zettelwirtschaft könne man aber eigentlich verzichten. Das Landesbürgerevidenzgesetz sei noch immer nicht geändert. Eine Direktwahl der Bürgermeister würde nochmals die Großparteien stärken. Ein Resolutionsantrag fordert eine Reform des Zweitwohnsitzerwahlrechts und eine Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) meinte, die Gemeinderatswahlordnung sei offensichtlich nicht das „Gelbe vom Ei“. Vom Grundsatz „One man one vote“ sei man bei den Inhabern eines ordentlichen Wohnsitzes meilenweit entfernt. Die nichtamtlichen Stimmzettel stärkten die „Dorfkaiser“ und kontrollierten die Bürger. Das entspreche nicht seinem Verständnis einer geheimen demokratischen Wahl. Zwei Resolutionsanträge fordern die Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel und ein exklusives Wahlrecht für Hauptwohnsitzer.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) betonte, es handle sich nur um die Korrektur eines Redaktionsfehlers. Die Situation der Zweitwohnsitzer sei für die Bürgermeister unangenehm. Die vorliegenden Resolutionsanträge würden von ihrer Fraktion unterstützt.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) hielt fest, die Änderung diene der Sicherheit der Wähler und der Wahlbehörde. Die Wahlmöglichkeit für Zweitwohnsitzer, die einen weiteren ordentlichen Wohnsitz hätten, sei für die Gemeinden sehr wichtig. Die Angaben im Wählerverzeichnis würden von den Wählern unterschrieben, da gebe es keine Willkür. Der nichtamtlichen Stimmzettel sei nur ein zusätzliches Service.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) regte an, dass sich die VP-Abgeordneten in die Sprengelwahlbehörden setzen sollten. Die nichtamtlichen Stimmzettel „analphabetisierten die Wähler“.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) stellte in einer Tatsächlichen Berichtigung fest, der Vorwurf, dass mit Stimmzetteln manipulisiert werde, sei ungeheuerlich.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, sämtliche Resolutionsanträge blieben in der Minderheit.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Landbauer, MA, Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes 2011 und des Gesetzes über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher.

Der Antrag wurde ohne Wortmeldung gegen die Stimmen der Grünen mit Mehrheit angenommen.

Schluss der Sitzung!

(Forts.)

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