Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 13.12.2018

St. Pölten (OTS/NLK) Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Christoph K a i n z , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes (Berichterstatter:
Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetzes (NÖ GWLVG) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Stärkung der Minderheitsrechte im Gemeinderat (Berichterstatter:
Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r , FP), der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
• Aufnahme der verbindlichen Volksabstimmung in die NÖ Gemeindeordnung (Berichterstatter: Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r , FP), der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) eröffnete die Debatte: Es falle auf, dass bei den Adaptierungen auch in andere Gebiete eingegriffen werde. Jetzt werde ein noch größerer Teil der Gemeinderatssitzungen der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Das bringe weniger Transparenz und mehr Politikverdrossenheit. Abschließend brachte er einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) meinte, die NÖ Gemeindeordnung sehe derzeit nur ein schwaches Instrument der direkten Demokratie vor. Verbindliche Volksabstimmungen würden auch den Gemeinden mehr Gewicht geben. Offensichtlich bestehe kein Interesse, die Gemeindeordnung durchzusetzen. Zudem bestehe Intransparenz. In einem Abänderungsantrag gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen fordert er eine Änderung des Betrages von 100.000 Euro auf 50.000 Euro bei Grundsatzentscheidungen für die Durchführung von Bauvorhaben.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) zeigt sich überzeugt, dass die neue Buchführung für mehr Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sorge. Auch die Darstellung der Vermögenswerte in den Gemeinden sei zu begrüßen. Es müsse zudem spezielle Schulungen in den Gemeinden geben. Zudem sprach sie sich dafür aus, kleinere Fraktionen zu stärken und engagierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen einzubringen.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) sagte, an gemeinsamen politischen Entscheidungen lassen sich die Qualität der Demokratie messen. Dazu gehöre auch der Ausbau der direkten Demokratie, diese fördere auch die politische Diskussionskultur. Politische Verantwortungsträger sollten sich auch dafür einsetzen, verloren gegangenes politisches Vertrauen zurückzugewinnen.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) sieht in der neuen Haushaltsführung ganz wesentliche Veränderungen für die 573 niederösterreichischen Gemeinden. Auch sie sprach sich für eine Stärkung der Minderheitenrechte aus, die verstärkt Kommunikation und Information brauche. Wenn eine Volksabstimmung gefordert werde, sollte dies möglich sein. Im FP-Antrag sehe sie jedoch keinen ehrlichen Zugang zu diesem Thema.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sieht in einer verbindlichen Volksabstimmung ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Eine lebendige Politik in den Gemeinden benötige mehr Teilhabe der Wählerinnen und Wähler. Politik sollte jedoch nicht zur Meinungsumfrage verkommen.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) sagte, dass man mit der Kameralistischen Buchhaltung 250 Jahre gut gefahren sei. Es sei ein einfaches Modell für eine schlanke und sparsame Verwaltung gewesen. Heute sei es jedoch nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Man müsse neuen Anforderungen Rechnung tragen. Mit der doppelten Buchhaltung sei die finanzielle Lage einer Gemeinde auf einen Blick ersichtlich.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) replizierte auf ihre Vorredner in Bezug auf die Eröffnungssitzung und den Rechnungsabschluss in einer Gemeinde.

Die beiden Abänderungsanträge wurden nicht ausreichend unterstützt und blieben in der Minderheit. Die Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) wurde mit Mehrheit (VP, SP, FP und Neos) angenommen. Einstimmig angenommen wurden die Änderung des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, die Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetzes (NÖ GWLVG), die Änderung des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden und die Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG). Die auf Ablehnung lautenden Ausschuss-Anträge (Stärkung der Minderheitsrechte im Gemeinderat und Aufnahme der verbindlichen Volksabstimmung in die NÖ Gemeindeordnung) wurden mehrheitlich angenommen.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO-Novelle 2018).

Der Antrag wurde ohne Wortmeldung einstimmig angenommen.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2018).

Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

(Forts.)

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