Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 14.12.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, u. a. betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000), des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (NÖ ElWG 2005), des NÖ Gassicherheitsgesetzes 2002 (NÖ GSG 2002), des NÖ Starkstromwegegesetzes, des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG), des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG), des NÖ Fischereigesetzes 2001 (NÖ FischG 2001), des NÖ Sportgesetzes, des NÖ Gentechnik-Vorsorgegesetzes, des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008 (NÖ TZG 2008), der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG), des NÖ Kanalgesetzes 1977, des NÖ Pflichtschulgesetzes, des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (LFBAO 1991), des NÖ Weinbaugesetzes 2002, des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1973, des NÖ Forstausführungsgesetzes, des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978, des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (NÖ GÄG 1977), des NÖ Krankenanstaltengesetzes (NÖ KAG) und des NÖ Bestattungsgesetzes 2007.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) meinte, dieser Sammelantrag enthalte einige Punkte, die sie positiv sehe, etwa die administrativen Vereinfachungen. Diese seien aber auch ohne Gesetzesänderung erreichbar gewesen. Es gebe so viele Möglichkeiten der wirklichen Verwaltungsvereinfachungen und man könne damit viel Geld sparen. Das seien keine Fragen von Parteipolitik, in jedem Wirtschaftsunternehmen hätte man das schon lange gemacht. Sie sprach hier etwa die Anfragen zur mittelbaren Bundesverwaltung an, es sollten diejenigen befragt werden, die auch tatsächlich etwas von der Sache wüssten.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) hielt fest, dass dieser Tagesordnungspunkt eine Änderung von einigen Gesetzen betreffe und seine Fraktion dieser zustimmen werde, weil sie vernünftig sei. Es sei allerdings nicht der „große Wurf“, denn von einem solchen würde man sich viel erwarten. So habe seine Fraktion bereits Anträge eingebracht, um „wirtschaftsfeindliche“ Gesetze zurückzunehmen. Die vorliegenden Änderungen seien ein erster Schritt. Er sei deswegen in die Politik gegangen, weil er der Meinung sei, dass Politik verändern müsse, insbesondere sollten gewisse Gegebenheiten verändert werden, wenn es für die Menschen erforderlich sei.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sprach von einem Fortschritt in die richtige Richtung. Dieses Sammelsurium enthalte kleinere Vereinfachungen, führe zu einer Steigerung der Effizienz und mehr Transparenz. Die Abgeordneten hätten alle das gleiche Bestreben, nämlich das Vertrauen der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher durch Gesetzesentwürfe zu stärken, und das spiegle sich auch in der praktischen Anwendbarkeit der verschiedensten Gesetze wider. Niederösterreich müsse nicht nur schneller, sondern auch besser werden.

Abgeordneter Mag. Alfred R i e d l (VP) betonte, dass man den vorliegenden Antrag als Verwaltungsreform und Deregulierung verstehen könne, dieser sei ein erster Schritt. Es sei legitim zu fragen, warum das nicht schon früher gemacht worden sei. Die Veränderung sei nun notwendig und diese begleite man. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung müsse man sich täglich rascher weiterentwickeln. Die Digitalisierung sei eine neue Herausforderung und bringe auch neue Aspekte der Arbeitsmarktpolitik. Die Dörfer würden dann gewinnen, wenn alle, die dort miteinander Verantwortung tragen, gemeinsam am Projekt Gemeinde arbeiten, betonte der Abgeordnete die große Rolle der Gemeinden im gesamteuropäischen und gesamtösterreichischen Kontext. Er verlasse das hohe Haus in Demut und Dankbarkeit, betonte Riedl, dass er über Parteigrenzen hinweg viele Freundschaften habe knüpfen können.

Der Antrag wurde mit dem Stimmen der VP, SP, FP und Liste Frank mit Mehrheit angenommen.

Die folgenden drei Anträge wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Hermann H a u e r , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Gesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und das NÖ Verlautbarungsgesetz 2015 geändert und das NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetz (NÖ VVVG) erlassen wird. • Gesetzentwurf betreffend Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001. • Weiterentwicklung der direktdemokratischen Instrumente auf Gemeindeebene.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, sie sei sehr froh, dass sie dieser Vorlage zustimmen könne, sie halte das für eine echte Verbesserung. Es sei sehr vernünftig, die notwendige Anzahl der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Gemeinden, die erforderlich sind damit ein Volksbegehren behandelt wird, abzusenken. Ebenso sei es sinnvoll, bei der Volksbefragung die Hürde abzusenken. Sie denke aber, es sollte so sein, dass man sich immer der Bedeutung von grundsätzlichen Normen bewusst sein sollte und man nicht ohne Not in diese grundsätzlichen Normen eingreifen sollte, auch nicht durch Volksentscheid.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, man stimme diesem Gesetz sehr gerne zu. Seitens der Freiheitlichen sei man schon immer für den Ausbau der direkten Demokratie gewesen. Man habe immer schon auf die Schweizer Modelle hingewiesen. Entscheidend sei, dass man sagt, man möchte es, und man müsse den Bürger mündig miteinbinden. Es sei ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, die Zielsetzung seiner Fraktion sei, dass Niederösterreich Demokratie-Musterland werden sollte. Man begrüße daher diesen ersten Schritt der Weiterentwicklung der direkten demokratischen Möglichkeiten im Bundesland. Es gehe darum, dass es echte Möglichkeiten für die Zivilgesellschaft geben müsse, die Politik im Bundesland zu beeinflussen. Man werde daher dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen.

Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h (VP) meinte, man mache damit Mitbestimmung und direkte Demokratie klarer, schlagkräftiger und einfacher. Sie sehe das als eine gute Entwicklung. Sie brachte einen Abänderungsantrag ein. Man stärke damit die Direktdemokratie. Sie stehe heute das letzte Mal am Rednerpult des NÖ Landtages und daher danke sie jenen Menschen, die ihr Engagement in vielfacher Weise unterstützt hätten.

Die Anträge und der Abänderungsantrag der Abgeordneten Rausch, Schneeberger wurden einstimmig angenommen.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG) (Berichterstatterin: Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h , VP) • Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG) (Berichterstatterin: Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h , VP) • Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) (Berichterstatterin: Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h , VP) • Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (NÖ LVGG) (Berichterstatterin: Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h , VP) • Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (NÖ SÄG 1992) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO-Novelle 2016) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP) • Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2016) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)

Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) sagte zu diesen Gesetzesvorlagen, dass seine Fraktion allen Anträgen die Zustimmung geben werde. Exemplarisch griff er als „sehr positiv“ die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einer Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes heraus. Auch die Maßnahmen um älteren Menschen den längeren Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen sehe man sehr positiv. Er wolle die Gelegenheit auch nutzen, sich zu verabschieden: Es sei eine spannende, herausfordernde und horizonterweiternde Zeit gewesen. Es sei ihm ein großes Anliegen, heute danke zu sagen für einen wohlwollenden und respektvollen Umgang.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) kündigte Zustimmung an und sprach von vernünftigen Neuerungen.

Abgeordneter Herbert T h u m p s e r (SP) sprach ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion aus. Ein Resolutionsantrag fordert eine Dienstrechtsreform für Gemeindebedienstete. Die Abänderungsanträge der VP werde die SP nicht mittragen bzw. verlangte er eine getrennte Abstimmung. In seiner Abschiedsrede bedankte er sich zudem u. a. für den politischen Diskurs und für kontroversielle Debatten, die Basis der Demokratie seien, sowie für Kollegialität und Zusammenarbeit im Sinne der Bürger des Landes.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) hob u. a. die Gehaltserhöhung als Anerkennung für die Mitarbeiter der Verwaltung hervor. Es handle sich nicht nur um den Nachvollzug von Bundesgesetzen, sondern auch um innovative niederösterreichische Lösungen. Die Novelle sei Ausdruck gelebter Partnerschaft. Abschließend brachte er drei Abänderungsanträge ein.

Die Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG) wurde in geänderter Form ebenso einstimmig angenommen wie der dazugehörige Abänderungsantrag.

Der Abänderungsantrag zum Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) fand eine Mehrheit gegen die Stimmen der SP. Der Antrag in geänderter Form wurde einstimmig angenommen.

Der Abänderungsantrag zur Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) wurde mit Mehrheit von VP, FP, Grünen und FRANK angenommen. Der Antrag in geänderter Form wurde einstimmig angenommen.

Alle weiteren Anträge (Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes, Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976, Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976) wurden einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag des Abgeordneten Thumpser (Dienstrechtsreform für Gemeindebedienstete) wurde gegen die Stimmen der FP mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Josef B a l b e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Hackl u. a. betreffend Gesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) und das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014) authentisch interpretiert werden.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) eröffnete die Debatte: Ein Gesetz für ein Gesetz zu machen, sei fragwürdig. Es liege nicht nur an der komplexen Materie, sondern „schon auch an der Gesetzgebung der VP“.

Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) erläuterte, die authentische Interpretation sei eine besondere Form der Auslegung von Gesetzestexten. Bei der Bau- und Raumordnung sei sehr vieles zugunsten der Bürger passiert, die Deregulierung sei aber nicht im erhofften Ausmaß eingetreten.

Abgeordneter Mag. Kurt H a c k l (VP) replizierte, dass die Chance auf eine Bauordnung für alle Bundesländer gering sei und dies auch keinen Sinn mache. Die authentische Interpretation sei auch ein Zeichen von gelebtem Föderalismus.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

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