Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 19.09.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordnete Ina Aigner (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (NÖ GÄG 1977).

Klubobmann Ing. Martin Huber (FP) ist überzeugt, dass die Gemeindeärzte die Basis für die Grundversorgung des Menschen von der „Wiege bis zur Bahre sind“. Hausärzte sollten immer die zentrale Anlaufstelle sein, auch um die Kliniken zu entlasten. In vielen Ländern funktioniere das Haushaltssystem sehr gut, daran könnte man sich ein Beispiel nehmen.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) hielt fest, bei der vorliegenden Änderung des Gemeindeärztegesetzes handle es sich um haushaltsrechtliche Anpassungen. Eine Verdoppelung der Studienplätze sei laut Studien nicht sinnvoll. Vielmehr sollte man danach trachten, fertig ausgebildete Mediziner zu halten. Mehr Studenten würde auch die Betreuung des Einzelnen an Universitäten und Forschungsaktivitäten einschränken.

Abgeordneter Josef Balber (VP) sagte, dass für die Besetzung der Ärztestellen die Sozialversicherung gemeinsam mit der Ärztekammer verantwortlich zeichne. Die Zahl der Hausärzte mit Kassenvertrag habe in den Jahren und Jahrzehnten mit dem Bevölkerungszuwachs nicht Schritt gehalten. Niederösterreich biete für angehende Medizinstudenten Vorbereitungskurse an. An der Karl Landsteiner Privatuniversität gebe es derzeit rund 450 Studierende. Als sinnvolle Maßnahme bezeichnete er auch, dass Ärzte andere Ärzte anstellen dürfen. In einen Resolutionsantrag forderte die „Verdoppelung der Anzahl der Studienplätze für das Studium für Humanmedizin“.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag „Verdoppelung der Anzahl der Studienplätze“ wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter René Pfister (SP) berichtete über die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: Bei der Verlagerung der Kinder- und Jugendhilfe werde jetzt Schadensbegrenzung betrieben. Effizienz und Evidenz seien hier nicht Mütter des Gedankens gewesen.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) betonte, die Kompetenzbereinigung hätte in die andere Richtung gehen sollen. Allen Einwänden sei kein Gehör geschenkt worden. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern würden größer werden.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) erinnerte an die Intention einer österreichweit einheitlichen Gestaltung und Standardisierung. Die FP stehe für noch härtere Strafen für Gewalt und Missbrauch an Kindern.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) erklärte, die Verländerung sei nicht nachvollziehbar. Ein Bundesgesetz sei besser, effizienter und billiger. Die 15a-Vereinbarung betreibe anständige Schadensbegrenzung.

Abgeordnete Doris Schmidl (VP) sagte, das bisherige Grundgesetz sei Mindeststandard. Niederösterreich habe in diesem Bereich immer schon hohes Niveau gehabt, die ambulanten Maßnahmen griffen jetzt schon.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Hermann Hauer (VP) berichtete zum Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2018.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) eröffnete die Debatte: Der Bericht enthalte interessante Beispiele der Rechtssprechung. Die Zahl der Richter werde als ausreichend angesehen, in den nächsten Jahren seien aber aufgrund von Pensionierungen Planstellen nachzubesetzen.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) meinte, die Landesgerichtsbarkeit habe ein Mehr an Rechtssicherheit, Klarheit und Nachvollziehbarkeit gebracht. In den nächsten zehn Jahren würden 18 Richterinnen und Richter das Pensionsalter erreichen, darauf müsse man jetzt schon reagieren.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) bezog sich auf die Zunahme an Dolmetschertätigkeiten. Das führe zu längeren Verfahrensdauern und belaste das Budget zusätzlich. Er hoffe, das Landesverwaltungsgericht werde auch im Fall Weikendorf dem politischen Druck standhalten.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) sprach von großer Zufriedenheit mit der Arbeit des Landesverwaltungsgerichtes. Es sei erfreulich, dass die Personalsituation gut sei. Nächste Jahr würden zudem im Sinne der Dezentralisierung Außenstellen eingerichtet.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) referierte zum Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2018 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: In den verschiedenen Einrichtungen werde viel geleistet. Die Kritikpunkte bezögen sich auf evidenten Personalmangel, eine Diskrepanz zwischen Anforderungen und Ressourcen sowie fehlende bundesweite Standards. Ein Resolutionsantrag fordert ein umfassendes Pflegekonzept.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, es sei äußerst positiv, dass es diesen Bericht gebe, denn dadurch würden auch die Abgeordneten erfahren, was in den Therapeutischen Gemeinschaften so passiert sei. Es gebe lediglich zwei Trägervereine, die immer wieder Schwierigkeiten machen würden. Sie sprach den Mangel an Pflegepersonal an. Ein volles Haus sei voll, ob mit oder ohne Pflegeregress, und fehlende Pflegepersonen würden fehlende Pflegepersonen bleiben, ob mit oder ohne Pflegeregress.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) führte aus, dass sie hinsichtlich des Berichts etwas beleuchten wolle, was nicht vollständig aufgeklärt worden sei. Es gehe um die Heime der Therapeutischen Gemeinschaften, die Landesrat Schnabl über Nacht schließen habe lassen. Er habe eine Sonderkommission eingeleitet, sie frage sich allerdings, warum man nicht erfahren dürfe, was im Bericht stehe. Sie wolle vollständige Aufklärung in diesem Fall.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) hielt fest, dass die Volksanwaltschaft 2018 gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen 476 Einrichtungen untersucht habe. Es sei schön, dass sich auf den ersten Seiten eine positive Evaluierung seitens der Volksanwaltschaft finde. Ihre Fraktion werde den Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen.

Abgeordnete Mag. Klaudia Tanner (VP) sagte ein großes Dankeschön an all die Menschen, die in Niederösterreich in sozialen Einrichtungen arbeiten. Es sei unglaublich, was sie täglich in ihrer Arbeit für die Allgemeinheit leisten. Der Bereich Pflege brauche auch für die Zukunft „unser aller gemeinsame Anstrengung“. Die Abschaffung des Pflegeregresses habe zu einer erhöhten Nachfrage geführt, das Land Niederösterreich habe darauf mit neuen Ausbildungsplätzen reagiert. Der Resolution werde man nicht die Zustimmung geben, weil vieles darin bereits auf dem Weg sei. Den Bericht der Volksanwaltschaft werde man gerne zur Kenntnis nehmen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Franz Mold (VP) berichtete zu einem Antrag über die Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) führte aus, dass 2014 die letzte Landarbeiterwahl stattgefunden habe und fristgerecht vor der nächsten Wahl noch eine Gesetzesänderung durchgeführt werde. Dass dem Bund, dem Land und den Gemeinden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, könne er nicht ganz glauben. Es sei bedenklich, dass der Anteil der Landarbeiter, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich hätten, erheblich gestiegen sei. Er sprach auch das Problem des Lohn-Dumpings an.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) meinte, dass Wahlen zu Interessensvertretungen selbst durchzuführen seien. Es könne nicht sein, dass für eine solch kleine Gruppe die Gemeinden eingespannt werden.

In einem Resolutionsantrag mit seinen Fraktionskollegen fordert er Wahlen im Selbstverwaltungskörper eigenverantwortlich durchzuführen.

Klubobmann Ing. Martin Huber (FP) lobte die Arbeit der Landarbeiterkammer, die 30.000 Menschen vertreten. Es gebe abwechslungsreiche Programme, Menschen, die vertreten werden, würden sich wohlfühlen. Der Aufwand stünde jedoch zu keinem Verhältnis zur Zahl der Personen, die wählen gehen. Man sollte deshalb über neue Strukturen nachdenken und die Kräfte bündeln.

Abgeordneter René Pfister (SP) ist überzeugt, dass Anpassungen notwendig waren. Das aktive Wahlalter sei mit 16 Jahren gewährleistet, das passive Wahlalter mit 18. Seine Fraktion werde den Antrag zustimmen.

Abgeordneter Ing. Franz Rennhofer (VP) erachtet es ebenfalls als notwendig, die Mitgliederevidenz den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Es müssten dieselben Regelungen und Vorschriften gelten wie auch bei anderen Arbeitnehmern. Er bezeichnete die Anpassung der Landarbeiterkammer-Wahlordnung als zeitgemäß, modern und vorbildlich. Die Landarbeiterkammer sei zudem bekannt für eine professionelle Abhaltung von Wahlen.

Der Antrag über die Änderung des Landarbeiterkammergesetzes und auch der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung wurde mit den Stimmen der VP, der SP und der Grünen angenommen. Der Resolutionsantrag „Wahlen in Selbstverwaltungskörpern eigenverantwortlich durchführen“ wurde abgelehnt.

Schluss der Sitzung!

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Mag. Franz Klingenbrunner
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