Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 19.10.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordnete Margit G ö l l (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021.

Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) kündigte an, dass man dieser Vereinbarung zustimmen werde. Optimale Kriterien und Rahmenbedingungen für die Lernenden seien notwendig. Vor allem junge Menschen sollten davon Gebrauch machen. Die Bildungs-Nahversorger, die es in Niederösterreich gebe – Volkshochschulen, BhW – hätten einen hohen Wert. Es brauche aber auch Verbesserungen im Bildungssystem, um den Menschen schon während ihrer Schullaufbahn ausreichend Qualifikationen zu vermitteln.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) meinte, dass man einem derartigen Antrag zustimme, sollte selbstverständlich sein. Nichtsdestotrotz solle man die Augen vor den realen Problemen nicht verschließen.

Abgeordnete Ilona T r ö l s - H o l z w e b e r (SP) sagte, es handle sich bereits um die dritte Förderphase. Es sei das erste Mal, dass es eine vierjährige Förderphase gebe. Jedes Jahr mehr sei positiv. Unzureichende Basisbildung stünde stark mit sozialer Ungleichheit im Zusammenhang. Der Erwachsenenbildung komme die wichtige Funktion zu, vorenthaltene Bildungschancen zu kompensieren. Man werde die Zustimmung geben.

Abgeordneter Karl B a d e r (VP) meinte, er spreche heute auch als Vorsitzender der Volkshochschulen Niederösterreich und als Vorsitzender des Forums Erwachsenenbildung in Niederösterreich. Es handle sich um eine gemeinsame Initiative des Bundes und der Länder. Hauptziel sei ein unentgeltlicher Bildungszugang, um Basisbildung zu erwerben, und es gehe auf der anderen Seite auch um das Nachholen des Bildungsabschlusses. Der Bedarf sei gegeben.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) referierte zum Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2016.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) führte aus, dass es noch nicht so lange her sei, dass die Bundesländer einen Anteil an der Gerichtsbarkeit bekommen hätten. Sie halte das für einen ganz wichtigen Schritt, denn voller Föderalismus bedeute nicht nur Anteil an der Verwaltung und Gesetzgebung zu haben, sondern auch in Hinblick auf die Gerichtsbarkeit. Das sei mit der Landesgerichtsbarkeit vor einigen Jahren eingeführt worden und dieses Modell habe sich bewährt. Die Verfahren hätten zugenommen, erfreulich sei, dass der Rückstau geringer geworden und demnach ein enormes Arbeitspensum geleistet worden sei. Es gebe eindeutig bestimmte Häufungen in der Statistik des Berichts, regte sie an, sich inhaltlich näher damit auseinanderzusetzen.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, das Landesverwaltungsgericht sei eine sehr sinnvolle Einrichtung, in der sehr effizient gearbeitet werde. Diese sei eine Erleichterung für den Bürger, wenn er sein Recht suche. Er sprach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts seinen Dank für die geleistete Arbeit aus, dem Bericht werde man gerne die Zustimmung geben.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) betonte, dass mit der Schaffung des Landesverwaltungsgerichts ein wichtiger Schritt geschehen sei und die Landesgerichtsbarkeit ein starkes Fundament der Gerichtsbarkeit sei. Wenn man sich den vorliegenden Tätigkeitsbereich durchsehe, bemerke man eine Vielfalt der Materien, die beeindruckend sei. Die Rückstände würden konsequent aufgearbeitet werden, bedankte sich Sidl bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts für ihr Engagement. Seine Fraktion werde den vorliegenden Bericht gerne zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) hielt fest, dass die Republik Österreich eine sehr ausdifferenzierte Rechtsordnung habe – ausgehend vom Prinzip der Gewaltenteilung. Dass man nun als Bundesland Anteil an der Rechtsprechung habe, sei ein großer Schritt als Teilstaat der Republik Österreich. Alle wollten eine gerechte Rechtsordnung, klare einfache Regelungen und rasche Entscheidungen. Er dankte dem Landesverwaltungsgericht für seine Arbeit, man spüre, dass es hier ein Bemühen um Effizienz und ein Bestreben nach richterlicher Qualität gebe, hob er auch die sinkenden Rückstände hervor.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Waldhäusl, Dr. Von Gimborn, MPH u.a. betreffend höhere Strafen bei Sexualdelikten und chemische Kastration für Wiederholungstäter. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) meinte, dass das ein Thema sei, das für populistische Zwecke verwendet werden würde. Dass der Antrag von zwei Personen, die eine ärztliche Ausbildung hätten, mitunterfertigt worden sei, darüber könne sie nur den Kopf schütteln. Sie finde den Antrag abstoßend. Wenn man sich Statistiken des NÖ Gewaltschutzzentrums anschaue, dann sehe man, dass die große Mehrheit der wiederholten sexuellen Übergriffe, der Misshandlungen, die über Jahre passieren, leider unter engen Bekannten oder Verwandten im Familienkreis geschehen.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) replizierte, dass wenn man sich Gedanken über eine Entwicklung mache, der zufolge man täglich leider zwei Vergewaltigungen hinnehmen müsse, und das als populistisch bezeichnet werde, dann habe es einen Grund, warum gewisse Wahlen so ausgegangen seien, wie sie ausgegangen seien. Seine Fraktion wolle und könne nicht mehr wegschauen. Es gehe hier nicht um die eine oder andere Brutalität und es gehe auch nicht darum, ob die Übergriffe durch die eigenen Landsleute oder jene, die zu Gast auf Schutz hier seien, passierten, es gehe darum, generell nicht wegzuschauen. Man wolle, dass Frauen respektvoll behandelt werden. Die chemische Kastration solle auf freiwilliger Basis erfolgen, wenn man sich dieser Maßnahme freiwillig unterziehe, sei das nichts Schlimmes. Man gebe dem Täter wieder die Chance am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, indem man seinen Trieb behandle, die Alternative wäre lebenslanges Wegsperren, um die Bevölkerung zu schützen.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, dass sich alle einig seien, dass jeder sexuelle Übergriff, jede Misshandlung und jede Vergewaltigung ein Verbrechen sei. Die Botschaft könne aber nicht seien, dass jeder Flüchtling ein potenzieller Gefährder sei. Meistens passierten diese Verbrechen in den eigenen vier Wänden. Das Thema sei geeignet, um Emotionen zu schüren. Es gehe hier um eine sensible Frage und er vermisse konkrete Vorschläge für mehr Opferschutz und dazu, was man auf allen Ebenen tun könne, um Missbrauch entgegenzuwirken. Es gehe um konkrete Maßnahmen, die man auch in Niederösterreich umsetzen könne. Es sei sinnvoll mit Expertinnen und Experten ein Maßnahmenpaket zu schnüren.

Zweiter Präsident Mag. Gerhard K a r n e r (VP) stellte zu Beginn klar, dass es die abscheulichsten Verbrechen seien, die es gebe, wenn man sich an Kindern vergehe und Frauen vergewaltige. Er sei sich sicher, dass niemand auf Seiten solcher Täter stehe. Es sei sinnvoll, darüber zu diskutieren. Er stellte die Bitte, dieses Thema aus der Emotion herauszuhalten und sich auf Gemeinsamkeiten zu konzentrieren, nämlich, dass man diese Verbrechen für abscheulich halte. Sebastian Kurz habe klar und deutlich im Zuge der Präsentation seines Programmes angesprochen, dass er eine Verschärfung des Strafrechts wolle, auch wenn das erst im Jahr 2016 passiert sei, denn im Vergleich zu anderen Delikten seien die Höchststrafen bei Sexualdelikten noch niedrig angesiedelt. Man werde dem Antrag daher nicht zustimmen und warten, welche Anträge auf den Tisch gelegt werden.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) replizierte, dass es erstaunlich sei, wie sehr man sich winden und vor einer Entscheidung drücken könne. Die Idee sei nicht von einem gewissen Parteiobmann, die Freiheitlichen hätten den Antrag schon vor zehn Jahren gestellt. Wenn die Grünen sagten, das sei fremdenfeindlich, dann könne er ihnen nur Unwissen vorwerfen. Wenn die Abgeordneten den Antrag ablehnten, bräuchten sie nicht verkünden, wie schrecklich es sei, dass solche Sexualdelikte stattfänden.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, sie lade alle, die sich hier so verbal für die Opfer stark machten, ein, in einem Gewaltschutzzentrum oder einem Frauenhaus ehrenamtlich auszuhelfen und sich die Geschichten der Betroffenen anzuhören. Für die Hilfe für Opfer von Gewalt sollte mehr getan werden. Das betreffe Frauen und Kinder, das betreffe aber auch manche Männer. Psychotherapie auf Krankenschein gebe es immer noch nicht durchgehend.

Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Mehrheit angenommen.

(Forts.)

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