Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 19.11.2020

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Josef Balber (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Suchan-Mayr u. a. betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes würden alle kennen. Vom Knalleffekt in den Medien sei die Rede gewesen. Die Neos hätten das Erkenntnis ihrer Rechtsabteilung vorgelegt und diese habe eine gute Prognosefähigkeit bewiesen, indem sie gesagt habe, es sei nur das Aufdecken eines Redaktionsversehens des Gesetzgebers und vermutlich werde der Landtag das bei nächster Gelegenheit reparieren. Der Antrag überrasche daher nicht, nur die Geschwindigkeit, die hier vorgelegt werde. Man werde dem Antrag die Zustimmung aber nicht verweigern.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, ihr Vorredner neige dazu, gewisse Dinge zu dramatisieren, man könne sich auch einfach die Realverfassung anschauen. Die Realpraxis sei eine andere als der Landtag in der Gesetzgebung gemacht habe, man sei in der Legistik schlampig, jetzt werde dies halt korrigiert, sie wisse nicht, wo da das Drama sei. Als Gesetzgeber solle man dafür Sorge tragen, dass es eine Video- oder Tonband-Aufnahme von Gemeinderatssitzungen gebe und, dass diese eine Gesetzgebungsperiode lang aufzubewahren seien. Sie stellte einen entsprechenden Antrag.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) erzählte, dass er in seiner Gemeinde seine Gemeinderatssitzungen immer aufzeichne. Man werde den Antrag unterstützen, weil es etwas Sinnvolles sei, um Strittigkeiten klären zu können. Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes beziehe sich auf ein redaktionelles Versehen, führte er aus, warum seine Fraktion dem Antrag deshalb nicht zustimmen werde. Die Anwendung des D‘Hondtschen Systems benachteilige kleine Parteien. Seine Fraktion werde der Änderung der Gemeindeordnung nicht zustimmen.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) meinte, es gebe genaue Leitfäden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, damit bei Wahlen immer alles korrekt ablaufe. Aufgrund der Aufteilung der Bestimmungen auf zwei Gesetze, die im Jahr 1994 durchgeführt worden sei, gebe es eine Thematik, die mit der vorliegenden Änderung nun klargestellt werde. Die Wahlbehörden seien an die Gesetze gebunden. Ihre Fraktion werde der Änderung zustimmen.

Abgeordneter Karl Moser (VP) betonte, der Verfassungsgerichtshof habe festgestellt, dass das Gesetz wortwörtlich auszulegen sei. Daher sei es wichtig, dass diese heutige Änderung vorgenommen werde. Der politische Wille werde widergespiegelt, indem das D‘Hondtsche Verfahren angewandt werde.

Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit, der Antrag wurde mit Stimmen von Grüne, VP, SP und Neos mit einer verfassungsgemäßen Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) meinte, das zugrundeliegende Problem werde dadurch nur verlagert. Das habe sich auch beim Praterstern in Wien gezeigt. Anstelle von Verwaltungsstrafen brauche es Streetworker, sinnvolle Freizeitangebote für die jungen Leute und die erwachsenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Die ortspolizeilichen Möglichkeiten müssten nicht weiter verstärkt werden. Es gebe keine Evidenz dazu, dass diese Ausweitung notwendig sei.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) führte aus, in Niederösterreich habe man nicht solche Verhältnisse wie am Praterstern in Wien. Ihre Fraktion werde diese Vorlage nicht unterstützen.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) sagte, die Polizei könne auf Streife solche Angelegenheiten kontrollieren. Diese Probleme gebe es im urbanen Bereich, auch in Baden. Unternehmer würden ihrer Geschäftsgrundlage beraubt, weil es vor ihren Geschäften so „zugehe“. Der Wert der Immobile werde dadurch auch gedrückt. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Alfredo Rosenmaier (SP) meinte, natürlich müsse der Bürgermeister dazu ermächtigt werden. Das Polizeistrafgesetz müsse geändert werden. Die Exekutive müsse auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen.

Abgeordneter Christian Gepp, MSc (VP) sagte, aktuell könne man das Problem nur durch ortspolizeiliche Verordnungen bekämpfen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass sich die Umsetzung von ortspolizeilichen Verordnungen als problematisch erwiesen haben. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde sei die Mitwirkung der Bundespolizei nicht zulässig.

Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, SP, FP und des fraktionslosen Abgeordneten mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) referierte zu einem Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2019 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte, dass eine Neuaufstellung der Pflegefinanzierung überfällig sei. Ein Masterplan Pflege wäre dringend notwendig, sie weise daher abermals auf das Pflegekonzept der Neos hin.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser (Grüne) griff punktuell einige Themen heraus. Unter anderem sei Polypharmazie ein großes Thema. Der Ruf nach einem Medikament komme rascher, je weniger Pflegepersonal zur Verfügung stehe. Was sie besonders ärgere, sei die Stellungnahme der Landesregierung. Tatsache sei, nach Aufnahme in ein Pflegeheim steige die Anzahl der Medikamente der Betroffenen. Zu den Landeskliniken meinte sie, dass der Personalstand am Limit sei, die Covid-Krise verschärfte die Lage nochmals.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) sprach zur Diskriminierung unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge. Wenn es um diese Personen gehe, sei die Rede von 16 bis 17-jährigen Männern, also jungen, kräftigen Männern, die alles andere als frauenfreundlich seien. Menschen, die keine Toleranz und kein Verständnis für unsere Lebensweise hätten, werde man nicht zum Umdenken bringen. Es falle ihr daher schwer, Verständnis aufzubringen, dass man dem eigenen Land vorwerfe, Flüchtlingen gegenüber diskriminierend zu sein, nach so vielen Gräueltaten.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) bedankte sich bei den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft für diesen Bericht. Es gehe unter anderem um die Kontrolle von Justizanstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein für ihn wichtiges Thema sei die Kinder- und Jugendarbeit, die oftmals nicht so im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. Es gebe jedoch eine Reihe von Initiativen, die bei den Menschen ankommen. Den Bericht werde man natürlich zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Gerhard Schödinger (VP) sagte, im Jahr 2019 seien 135 Einrichtungen geprüft worden, 130 davon hätten unangekündigt statt gefunden. Die Überprüfungen seien ein wichtiges Kontrollinstrument und würden die Möglichkeit einer externen Bewertung bieten. Zusammengefasst hob er die Wichtigkeit dieses Kontrollmechanismus hervor, um sich einerseits bei den Menschen zu bedanken, die sich für Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern einsetzen und andererseits bei jenen Menschen, die Verbesserungspotential aufzeigen.

Der Antrag des Rechts- und Verfassungsausschusses wurde einstimmig angenommen.

Es folgte eine Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Mag. Hofer-Gruber an LH-Stellvertreter Dr. Pernkopf betreffend Finanzierung der Landwirtschaftskammer.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, dass die Beantwortung seiner Meinung nach unbefriedigend ausgefallen sei. Zu fünf Fragen gebe es überhaupt keine Antwort. Er appellierte an die Mandatarinnen und Mandatare, ein „Zeichen für das freie Mandat“, für die Gewaltentrennung und für die Kontrollfunktion des Landtages zu setzen und gegen die Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung zu stimmen.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) meinte, das Anfragerecht werde hier „leider nicht ernst genommen“. Man habe das Recht, Anfragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Er forderte dazu auf, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen, fand keine Mehrheit.

Schluss der Sitzung!

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