Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 21.02.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten DI Dinhobl u. a. betreffend nachhaltige Absicherung der medizinischen Nahversorgung und der Versorgung mit Arzneimitteln in ländlichen Regionen.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) betonte, dass Gesundheit erst durch ihre Abwesenheit wahrgenommen werde. Habe man früher Ärzte-Kassenstellen im ländlichen Raum problemlos besetzen können, sei das heute nicht mehr möglich. Man habe es verabsäumt, zeitgerecht die Weichen zu stellen. Mit der steigenden Lebenserwartung steige auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Landärzte müssten von ihrer Kernkompetenz auch leben können. Das Problem müsse nachhaltig gelöst werden. Arzneimittelabgabe und Arzneimittelverschreibung sollten nicht in einer Hand liegen. Apotheken, die nicht über eine ausreichende Kundenfrequenz verfügen, könnten nicht erfolgreich geführt werden.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) meinte, in Österreich gebe es sehr gut ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker. Sie hätten umfassendes Wissen über Medikamente und Wechselwirkungen. Die Apotheken müssten gestärkt werden, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten würden. Viele Erkrankungen entstünden durch falsch eingenommene Medikamente. Die Honorare sollten erhöht werden, so könne der Beruf als Arzt interessanter werden. Verordnung und Ausgabe von Medikamenten müssten getrennt werden, daher werde ihre Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) führte aus, sein Gemeindearzt betreibe auch eine Hausapotheke. Sein Hausarzt sei auch seine Vertrauensperson. Der Gemeindearzt am Land erhalte durch die Hausapotheke ein zusätzliches Einkommen, wodurch der Job attraktiver werde. Bei dem System mit den Hausapotheken seien die Ärzte und die Patienten die Gewinner.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) betonte, die Hausapotheken seien nicht das Allheilmittel. Es brauche ein Bündel an Maßnahmen, die grundsätzlichen Rahmenbedingungen müssten sich verändern. Die Selbstständigkeit der Ärzte bringe einen großen organisatorischen Aufwand mit sich. Die Primärversorgungszentren sollten viel offensiver angegangen werden. Ihre Fraktion werde diesem Antrag zustimmen.

Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) meinte, dieser Antrag habe viele Diskussionen nach sich gezogen. Die medizinische Versorgung sei eine wichtige Aufgabe, die medizinische Nahversorgung eine große Herausforderung. Die Hausapotheke habe sich bewährt und viele seien mit diesem System zufrieden. Die öffentlichen Apotheken müssten erhalten werden, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Tarifgestaltung sei eine wichtige Frage. Er brachte gemeinsam mit den Abgeordneten Schödinger, Hinterholzer, Kasser, Kainz und Tanner einen Zusatzantrag betreffend „ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen“ ein.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP, SP und FP mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) referierte zum Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2016 – 2017 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, der Bericht sei sehr umfassend, die Zahl der Eingaben hätten sich geringfügig erhöht. Neu sei die Kompetenz der Volksanwaltschaft bei Entschädigung von Heimopfern. Seither seien 517 Anträge bei der Rentenkommission eingebracht worden. Die Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit in den öffentlichen Einrichtungen sei schon lange abgelaufen. Trotzdem sei die Barrierefreiheit in den öffentlichen Einrichtungen nicht vollständig erreicht. Im Abschnitt Prüftätigkeit würden im Bericht viele Beispiele angeführt. Ein Thema sei auch die Sonderkommission über die Schließung der Heime. Bis heute sei der Bericht unter Verschluss. Diese Fakten über die Schließung der Heime zu veröffentlichen, bedeute mehr Transparenz.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) meinte, die Volksanwaltschaft vertrete die Bürgerinnen und Bürger. Die Menschen würden Hilfe suchen, oft seien sie verzweifelt. Viele würden sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlen. Die Bürgerinnen und Bürger würden sich eine faire und transparente Verwaltung wünschen. Von dieser Transparenz sei man oft sehr weit entfernt. Sie brachte gemeinsam mit ihren Fraktionskollegen einen Resolutionsantrag betreffend Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft auf die ausgegliederten Rechtsträger im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ein.

Abgeordnete Silvia M o s e r (Grüne) bedankte sich bei den Mitgliedern der Volksanwaltschaft für ihre Tätigkeit. Es gehe um den Konflikt von Bürgern mit der Behörde. Oft bringe die Einschaltung der Volksanwaltschaft schon eine Lösung mit sich. Es gebe laut Volksanwaltschaft zu viele Großheime für Jugendliche. Viele Mitarbeiterinnen seien in diesen Einrichtungen zu gering qualifiziert.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) berichtete über Fälle der Volksanwaltschaft in Hadersdorf, Wildendürnbach, Leobendorf und Marchegg. Einige Behörden arbeiteten nicht nur langsam, sondern auch falsch. Der Grund liege in einer mangelnden Aufsicht über die Gemeinden. Dieses System der Kontrolle diene nicht den Bürgern.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sprach von einem hohen Stellenwert der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Sie sei ein zentrales Kontrollorgan der Republik und ein wichtiger Partner der Verwaltung. Die 1.268 Beschwerden zeigten, dass in Niederösterreich der Bedarf für eine Landes-Volksanwaltschaft gegeben sei.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) erinnerte an die Einladung des Landtages an die Volksanwaltschaft zu einem Dialog. Die Volksanwaltschaft könne nur Beschwerden feststellen, nicht Akte aufheben. Zudem gebe es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen. Auch der Landtag sei Anwalt der Bevölkerung. Im Land arbeiteten sehr viele Menschen sehr positiv.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) berichtete zu Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mag. Tanner und Handler betreffend lebenslanges Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter und sinnvolle Maßnahmen zur Verschärfung des Strafrechts.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) eröffnete die Debatte: Vergehen an wehrlosen Kindern seien die schrecklichsten überhaupt. Patriarchale Gewaltstrukturen seien widerwärtig. Die Neos wollten aber echte Lösungen und keine Scheindebatte. Härtere Strafen brächten nicht den gewünschten Erfolg, klängen nur sehr gut. Gewaltpräventiv wirkten hingegen höhere Aufklärungsquoten. Man brauche eine echte Verbesserung der Situation der Opfer und Aufklärung in der Gesellschaft.

Abgeordnete Vesna S c h u s t e r (FP) antwortete, es gehe um das Tätigkeitsverbot. Pädophile Pädagogen dürften nach der Haftentlassung derzeit wieder mit Kindern arbeiten. Diese Regelung greife viel zu kurz. Wer das in ihn gesetzte Vertrauen derart missbrauche, dem sei das Vertrauen auf immer zu entziehen.

Abgeordnete Elvira S c h m i d t (SP) wies darauf hin, dass der gesetzliche Strafrahmen vollkommen ausreichend sei. Die Tendenz gehe zu einer strengeren Strafpraxis, mit der das Auslangen gefunden werde. Der Großteil der Delikte passiere im familiären Umfeld. Es sei wichtig, die Opfer über sämtliche zur Verfügung stehende Hilfsmaßnahmen zu informieren.

Für den Zweiten Präsidenten Mag. Gerhard K a r n e r (VP) gehört Kindesmissbrauch zu den schlimmsten und abscheulichsten Verbrechen. Die Bundesregierung habe, wie im Regierungsprogramm festgelegt, hier Ergebnisse vorgelegt, mit dem Ziel die Strafen für derartige Verbrechen zu verschärfen. Es sind ungefähr fünfzig Maßnahmen für Verschärfungen im Strafrecht und im Sinne des Opferschutzes vorgesehen. Er ersuchte um Zustimmung des vorliegenden § 34-Antrages.

Der vorliegende Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Josef E d l i n g e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes 2011.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) kritisierte, dass seine Fraktion keine befriedigende Auskunft zum vorliegenden Antrag erhalten hätte. Der Erweiterung der Zweckwidmung der Abgabe werde man zustimmen.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) bezeichnete das kleine Glückspiel als überaus gefährlich. Europaweit verabschiede man sich systematisch vom kleinen Glückspiel, auch Österreich und Niederösterreich sollte diesem europäischen Trend folgen. Schließlich handle es sich beim kleinen Glückspiel um eine „systemische Sucht“. In einem Resolutionsantrag mit ihren Fraktionskollegen fordert sie ein Verbot des kleinen Glückspiels in Niederösterreich.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) begrüßt die Ausweitung der Zweckgebundenheit dieser Abgabe auf die Kinder- und Jugendhilfe. Seine Fraktion werde diesem Antrag zustimmen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) sagte, dass Süchtige immer wieder Möglichkeiten fänden, ihrer Sucht nachzugehen und auszuleben. Man müsse sich deshalb auch fragen, was sich ändern würde, wenn man das kleine Glückspiel verböte.

Abgeordneter Josef B a l b e r (VP) erinnerte daran, dass diese Abgabe bisher nur für die Zwecke des Sozialwesens verwendet worden seien. Informationen des zuständigen Regierungsmitgliedes hätten gezeigt, dass der Aufwand für die Kinder- und Jugendhilfe überproportional angestiegen sei. Auch für ihn stelle sich die Frage, ob man wirklich alles verbieten sollte.

Der vorliegende Antrag wurde mit Mehrheit angenommen, der Resolutionsantrag der Abgeordneten Krismer-Huber u.a. wurde abgelehnt.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997.

Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

(Forts.)

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