Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 21.03.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Die beiden folgenden Geschäftsstücke wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Abschaffung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung (Berichterstatter: Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l , FP)
  • Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes (Berichterstatterin:
    Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r , VP)

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sprach sich für eine stärkere Durchforstung von Bagatellausgaben aus. Aufwand und Ertrag stünden oft in keinem Verhältnis. In diesem Zusammenhang brachte er mit seinen Fraktionskollegen auch einen Resolutionsantrag ein

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) meinte, die Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe sei längst überfällig. In den nächsten Jahren sei keine Erhöhung dieser Abgabe geplant. Kein anderes Bundesland belaste seine Bürger auf diese Art und Weise.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) führte aus, einige Leute würden behaupten, diese Seuchenvorsorgeabgabe sei eine Abgabe für die Landwirtschaft. Ihre Fraktion würde dem Antrag 604 zustimmen und den Antrag 576 ablehnen.

Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) sagte, 2006 sei diese Seuchenabgabe geschaffen worden und sie sei zweckgebunden. Errichtung und Betrieb von 106 Tiersammelstellen würden damit finanziert. Es gebe auch Rücklagen für eine Pandemie etc. Derzeit sei keine Erhöhung notwendig. Die Abgabe diene der Sicherheit der Bürger.

Der auf Ablehnung lautende Antrag „Abschaffung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes“ wurde von Grüne, VP und SP angenommen. Der Antrag „Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes“ wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Umwelthaftungsgesetzes (NÖ UHG).

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) meinte, dem vorliegenden Ausschussantrag werde ihre Fraktion zustimmen. Die Umsetzung der Richtlinie sei mangelhaft gewesen. Das Naturschutzgesetz sei dafür da, die Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, es sei „ganz normal“, dass land- und forstwirtschaftliche Nutzung in dieses Gesetz Eingang finde.

Abgeordnete Ina A i g n e r (FP) betonte, der Betreiber müsse sämtliche Kosten tragen. Der Betreiber müsse die Kosten aber nicht tragen, wenn er oder sie nachweisen könne, dass der Schaden durch einen Dritten eingetreten sei. Ihre Fraktion stimme dem Antrag zur Änderung des NÖ Umwelthaftungsgesetzes zu.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, der vorliegende Entwurf entspreche großteils der Zustimmung seiner Fraktion. Er stellte einen Antrag auf getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) führte aus, zu diesem Gesetz habe die Europäische Union festgestellt, dass zwei Punkte nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Im Bereich der „Berechtigten“ komme es zu einer Erweiterung. Die Umweltgesetze in Niederösterreich würden greifen.

Der Abänderungsantrag wurde gegen die Stimmen der SP angenommen. Der Hauptantrag wurde einstimmig angenommen.

Schluss der Sitzung!

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