Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 21.03.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Richard H o g l (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing. Schulz u. a. betreffend Änderung des NÖ Grundverkehrsgesetzes 2007 (NÖ GVG 2007).

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) meinte, der Antrag klinge vernünftig. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) meinte, sie wolle einen Schritt weitergehen: Es gehe nicht nur um die Überlebensfrage der Bäuerinnen und Bauern, sondern um den Erhalt der Lebensgrundlage von allen. Es sei eine Überlebensfrage, wie man mit dem Boden in Niederösterreich in Zukunft umgehe.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte, man werde der Änderung des Grundverkehrsgesetzes zustimmen, aber man sollte die Chance zur Überarbeitung des Gesetzes nutzen. Der Schutz der landwirtschaftlichen Flächen sei im Vordergrund zu sehen, aber es solle auch möglich sein, manche Gesetze „neu zu denken“. So sei es etwa an der Zeit, die niederösterreichische Raumordnung anzupassen.

Klubobmann Reinhard H u n d s m ü l l e r (SP) führte an, bei der vorliegenden Änderung des Grundverkehrsgesetzes hätte man gerne eine Ergänzung dabei, um Spekulationskäufen den Riegel vorzuschieben. Er stellte daher einen Antrag auf getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Martin S c h u s t e r (VP) ging auf die Genesis der Initiative ein. Weinbaubetriebe aus der Thermenregion hätten dies angeregt, weil in den letzten Jahren bemerkt werden musste, dass nicht nur landwirtschaftliche Betriebe Weinbauflächen gekauft hätten, sondern immer mehr auch Menschen, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun hätten. Diese Weinbaufläche würde dann nachhaltig fehlen.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Hundsmüller wurde mit Mehrheit angenommen. Die Ziffer 8 des Gesetzesentwurfes wurde mit Mehrheit beschlossen. Der Antrag des Landwirtschaftsausschusses wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Bernhard H e i n r e i c h s b e r g e r BA (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing. Schulz u. a. betreffend Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO).

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) meinte, die Bundesregierung habe die Durchforstung der Gesetzeslage initiiert mit dem Ziel, überholte Gesetze auszumustern. Das sollte man auch in Niederösterreich machen. Er sei ein „großer Freund der Selbstverwaltung“. Wahlen in verschiedene Gremien sollten zur Gänze in Eigenverantwortung durchgeführt werden.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) betonte zur Situation der heimischen Landwirtschaft, alle würden die Probleme kennen. Er ging auch auf die Borkenkäfer-Problematik in der Forstwirtschaft näher ein. Es sei auch wichtig, dass Schlachtvieh nicht durch ganz Europa transportiert werde, man solle auf kleinräumigere Schlachtbetriebe zurückgreifen. Dies sei effektiver, und es sei auch dem Tierwohl zuträglich. Abschließend brachte er einen Antrag betreffend Änderung des Landwirtschaftskammerwahlrechtes ein.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) sagte, das Gesetz habe man schon im Grundsatz beschlossen. Es gehe nur um eine technische Änderung.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) meldete sich zu Wort und informierte, dass der Antragstext nochmals geändert werde.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag von Abgeordnetem Huber u. a. blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Bernhard H e i n r e i c h s b e r g e r BA (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing. Schulz u. a. betreffend Änderung des NÖ Weinbaugesetzes 2002.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) vertrat die Ansicht, das vorliegende Gesetz sei „ein Schuss ins Knie“. Es sei Fakt, dass man hier in einem Flächenwidmungsbereich sei, der vom Bund vorgegeben sei. Diese Raumordnungsvorgabe seitens des Bundes sei eine, die man „hier nicht biegen und beugen“ könne, sondern man habe sich innerhalb dieses Rahmens zu bewegen. Sie sprach von einer „Anlassgesetzgebung“, die man in Niederösterreich nicht brauche.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte zur Änderung des Weinbaugesetzes, auch seine Fraktion sei damit „nicht unbedingt glücklich“. Aber man werde zustimmen, denn es handle sich um Anpassungen, die notwendig seien. Es sei notwendig, beim Weinbaugesetz mit Fingerspitzengefühl und sorgfältig vorzugehen.

Klubobmann Reinhard H u n d s m ü l l e r (SP) hielt zur Änderung des Weinbaugesetzes fest, dass diese die Zustimmung seiner Fraktion finde. Es handle sich um „grundsätzlich richtige“ Änderungen.

Abgeordneter Josef E d l i n g e r (VP) sagte, mit der vorliegenden Änderung des Weinbaugesetzes werde die Deregulierungsoffensive weiter vorangetrieben. Darüber hinaus erfolge damit eine Umstellung auf eine zeitgemäße Weinbewirtschaftung.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Bernhard H e i n r e i c h s b e r g e r BA (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO).

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) stellte sich die Frage, wer das vorliegende Konvolut lesen werde bzw. sich auskenne. Auf einen Paragrafen kämen 60 Betroffene. Es sei hoch an der Zeit, überschaubare und einfachere Gesetze zu schaffen.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sieht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Inhaltlich könne man sicher einiges vereinfachen. Er wünsche der Landwirtschaft auf jeden Fall ein gutes Jahr.

Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, dass Änderungen zu Ungunsten der Arbeitnehmer grundsätzlich abzulehnen seien. Es sei erwiesen, dass bei einer Arbeitszeit von zehn Stunden und mehr die Unfallgefahr massiv steige. Er forderte auch zu einzelnen Punkten eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Gerhard S c h ö d i n g e r (VP) ging auf einzelne Punkte der Vorlage ein. Es gebe eine Reihe von Angleichungen und Anpassungen, die den Arbeitnehmer mehr Sicherheit brächten. Die Arbeitnehmer sollten selbst entscheiden können, wie lange sie arbeiten können und möchten.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) fühlte sich in seiner Wortmeldung am Beginn des Tagesordnungspunktes falsch verstanden. Grundsätzlich gehe es ihm um bessere Verständlichkeit der NÖ Landarbeitsordnung.

Der Antrag des Abgeordneten Pfister auf getrennte Abstimmung wurde stattgegeben. Die Punkte 52 bis 58 sowie der Antrag selbst wurden mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes (NÖ BSG).

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) erachtet es als notwendig, den Boden mehr zu schützen. Gehe der rasante Bodenverbrauch in diesem Tempo weiter, werde man sich künftig nicht mehr selbst mit Lebensmittel versorgen können.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sieht es ebenfalls als dringende Notwendigkeit, Böden noch mehr vor Einwirkungen und Einflüssen zu schützen.

Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) vertritt die Auffassung, dass der Bodenverbrauch über die Raumordnung geregelt werden müsse. Böden seien wichtige Filter und Puffer und die Grundlage für gesunde Lebensmittel.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs.2 B-VG über die Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs.2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung (Änderungsvereinbarung).

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) bezeichnete die gemeinsamen Grundsätze der Haushaltsführung im Sinne der Transparenz als zeitgemäß und notwendig. Die Kameralistik hätte durchaus ihre Berechtigung gehabt.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) stehe die doppelte Buchhaltung für mehr Vergleichbarkeit und einheitliche Darstellung der öffentlichen Haushalte. Hier sei bereits einiges gelungen, man müsse aber noch weitere Schritte setzen.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) informierte über die derzeit laufenden Schulungen. In den ersten Monaten dieses Jahres habe es bereits eine Reihe von Veranstaltungen gegeben, in den kommenden Monaten und im Herbst dieses Jahres würden noch viele weitere folgen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

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