Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 23.05.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d , SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Bericht des Rechnungshofes betreffend mittelfristige Haushaltsplanung der Länder Niederösterreich und Oberösterreich sowie der Stadt Wien (Reihe Niederösterreich 2019/3)
• Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bei Bundesstraßen (Reihe Niederösterreich 2019/4).
• Bericht des Rechnungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode (Reihe Niederösterreich 2019/5)
• Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Agrarbezirksbehörde (Bericht 1/2019)
• Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Volksschulprojekt Petzenkirchen (Bericht 2/2019)
• Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Umgang mit Beschwerden am Beispiel des Abwasserverbands Oberes Schwarzatal (Bericht 3/2019). • Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung, Nachkontrolle (Bericht 4/2019).

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) äußerte Einwände gegen die Zusammenfassung der sieben Punkte.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) nahm zu den Berichten betreffend mittelfristige Haushaltsplanung der Länder Niederösterreich und Oberösterreich sowie der Stadt Wien und betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bei Bundesstraßen Stellung. Zu ersterem meinte er, dass er hoffe, dass mehr Transparenz und bessere Planungssicherheit einziehen. Hinsichtlich des zweiten dankte er dem Rechnungshof für den Hinweis auf eine mögliche Verwaltungsvereinfachung.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) betonte, dass die gehäufte Zusammenziehung von Tagesordnungspunkten, die in keinem sachlichen Zusammenhang stünden, künftig vermieden werden sollte. Dass die Neos mit der mittelfristigen Haushaltsplanung nicht glücklich seien, habe man schon von mehreren Stellen geäußert. Ein Resolutionsantrag fordert, dafür Sorge zu tragen, dass in den Erläuterungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2020 für die im Antrag genannten Budgetpositionen eine verbale Beurteilung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgenommen wird.

Abgeordnete Ina A i g n e r (FP) sprach zum Bericht betreffend Ökologisierung Fließgewässer und führte aus, dass es in Niederösterreich den größten Sanierungsbereich gebe. Es gebe in Niederösterreich zu wenig Aufstiegshilfen, man wünsche sich ein verpflichtendes Monitoring. Den Bericht nehme man zur Kenntnis.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) äußerte sich ebenfalls zum Bericht betreffend Ökologisierung Fließgewässer. Die Fließgewässer befänden sich österreichweit nur zu 40 Prozent in einem guten Zustand, in Niederösterreich seien es sogar nur 31 Prozent. Den Empfehlungen des Rechnungshofs gelte es dringend Folge zu leisten.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) nahm ebenfalls zum Bericht betreffend Ökologisierung Fließgewässer Stellung. Trinkwasser sei ein hohes Gut, das in keinster Weise zu privatisieren sei oder dergleichen mehr. Es sei notwendig, die dementsprechenden Mittel aus der Umweltförderung für Sanierungsperioden zur Verfügung zu stellen. Sie bedankte sich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofs, die Empfehlungen seien wichtige Unterlagen für die Abgeordneten.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) führte aus, dass dem Rechnungshofbericht zufolge, die tatsächlichen Ausgaben stets höher seien als die veranschlagten. Eine transparente Darstellung sei sehr empfehlenswert. Sie sprach an, dass die Werte der mittelfristigen Haushaltsplanung nicht mit jenen des Voranschlags oder Rechnungsabschluss vergleichbar seien. Weiters sagte sie betreffend des Berichts Ökologisierung Fließgewässer, dass die Ökologisierung in vielen Bereichen wichtig sei. Sie stellte einen Resolutionsantrag betreffend Erlassung einer NÖ Sanierungsverordnung für heimische Gewässer für die zweite Sanierungsperiode. Man müsse den Flüssen wieder mehr Raum geben und sie ökologisch gestalten.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) nahm zum Bericht betreffend mittelfristige Finanzplanung Stellung. Der Rechnungshof fordere u.a. eine einheitliche jahresübergreifende Darstellung, dazu hielt er fest, dass sich der vorliegende Bericht auf die Jahre 2012 bis 2017 beziehe, mit der VRV 2015 gehe man neue Wege im Rechnungswesen, es würden schrittweise neue Wege eingeführt werden. Betreffend des Berichts Ökologisierung Fließgewässer hielt er fest, dass unsere Gewässer einen guten Zustand aufweisen, unser Trinkwasser sei sauber und von bester Qualität.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte, dass die Rechnungshofberichte von diesem Rednerbericht oft als Inspiration dargestellt werden. Man habe hier aber sieben Punkte zusammengefasst und die Rednerliste so erstellt, dass sich keine Diskussion ergeben könne. Der Bericht zur Volksschule Petzenkirchen sei ein Sittenbild für die jeweils kurz vor Wahlen eingeführten Förderschienen. Es kämen immer die selben Anbieter zum Zug. Das „Wirrwarr an Zuständigkeiten“ müsse endlich in den Griff bekommen werden.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) replizierte, es gebe einen Unterschied zwischen einem Fahrplan und einem Budget. Der Bericht zum Abwasserverband Obere Schwarzatal zeige „Freunderlwirtschaft“ auf niedrigstem Niveau. Das sei aber bei weitem kein Einzelfall.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) sprach ebenfalls zu diesem Bericht. Diese „Freunderlwirtschaft“ sei Gang und Gebe in Niederösterreich. Auch werde nicht immer alles konsequent überprüft. Die Aufsichtsbehörden müssten ihren Vollzugsaufwand erhöhen.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) bezog sich auf die Volksschule Petzenkirchen. Die anonymen Vorwürfe hätten sich nicht erhärtet, die Kosten seien bestätigt worden. Mit der Erweiterung und Sanierung habe ein Standortwechsel vermieden werden können.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) thematisierte die Auslastung der Pflege- und Betreuungszentren. Wirkungsevaluierungen seien nur teilweise umgesetzt worden. Die hochqualifizierten Arbeitskräfte arbeiteten ungeheuer engagiert, die tägliche Belastung lasse sich aber nicht schönreden.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) nahm diesem Thema auf:
Die Auslastung von fast 100 Prozent sei eine tolle Leistung des Pflegepersonals. In zehn Einrichtungen gebe es noch immer nicht systemisierte und bewillige Pflegebetten. Ein Prozent Minus in der Auslastung bedeute zwei Millionen Euro Kosten.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, dieser Bericht bestätige die Forderungen der FP. Eine Auslastung von über 100 Prozent hätte die Alarmglocken läuten lassen müssen. Zurückzuführen sei das auf nicht systemisierte Pflegebetten. Das sei zwar gut für das Budget und die Patienten, gehe aber zu Lasten des Pflegepersonals. Die Aktualisierung des Altersalmanachs sei überfällig.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) meinte, dieser Rechnungshofbericht stelle eine Nachkontrolle dar. 83 Prozent der Empfehlungen seien umgesetzt worden. 80 Prozent der Pflegeleistungen würden in Niederösterreich von Angehörigen und Bekannten erbracht. An 11 Standorten liege die Auslastung bei über 100 Prozent, die durchschnittliche Auslastung betrage 99 Prozent.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) nahm zunächst zur Volksschule Petzenkirchen Stellung. Anonyme Anzeigen seien ein Zeichen des Zeitgeistes, die Vorwürfe seien aber vom Landesrechnungshof teilweise nachvollzogen worden. Ein gesunder Wettbewerb sei das Salz in der Suppe der Marktwirtschaft. Zur Auslastung der Pflege- und Betreuungszentren merkte er an, vier von sechs Anregungen seien zur Gänze, zwei teilweise umgesetzt worden. Der neue Altersalmanach zeige, dass die Nachfrage nach Heimplätzen gestiegen sei. In den meisten Fällen könnten die Wünsche nach Aufnahme im Heimbezirk erfüllt werden.

Die Rechnungshofberichte (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz der Bundesstraßen, Ökologisierung Fließgewässer, NÖ Agrarbezirksbehörde, Volksschule Petzenkirchen, Umgang mit Beschwerden und Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren) wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Resolutionsantrag zur Erlassung einer NÖ Sanierungsverordnung für heimische Gewässer wurde abgelehnt.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Ing. Huber u. a. betreffend Versicherungsschutz für Niederösterreichs Landwirte mit Weidevieh. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) erinnerte an den traurigen Anlassfall in Tirol und findet es gut, dass nun ein Versicherungsschutz möglich wäre. Er könne sich auch für Kleingewerbetreibende eine derartige Versicherungsleistung vorstellen.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, der Rechtsspruch beim Tiroler Anlassfall wäre auch deshalb zustande gekommen, weil der betreffende Bauer seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Grundsätzlich brauche es Verantwortungsbereitschaft von beiden Seiten. Und es dürfe nicht erst etwas passieren, bis etwas geschehe.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) bekannte sich zur Unterstützung der Bauern, insbesondere auch in so einem „heiklen Fall“ wie diesen. Die Versicherungsleistung und der Versicherungszuschuss durch das Land sei mehr als gerechtfertigt.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) meinte, wirtschaften müsse möglich sein für die Bauern und das auch ohne Einschränkung. Es bräuchte auch mehr Eigenverantwortung. Niederösterreich habe ausreichend Maßnahmen getroffen.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Schluss der Sitzung!

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Mag. Franz Klingenbrunner
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