Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 27.02.2020

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) berichtete zu Antrag der Abgeordneten Mag. Collini, Ing. Huber u. a. betreffend Übersichtlichkeit der Unterlagen für die Debatte des Rechnungsabschlusses 2019 und des Voranschlages 2021. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) eröffnete die Debatte:
Es gehe um mehr Information und einen aussagekräftigen Gemeindeförderungsbericht. Es gebe eigentlich keinen Grund, den Antrag abzulehnen. Die VP versuche, sich im „faktenfreien Raum“ zu bewegen. Das sei nicht das, was die Wähler wollten.

Zweiter Präsident Mag. Gerhard Karner (VP) erteilte einen Ordnungsruf dafür, das offizielle Schreiben des Präsidenten als lapidar zu bezeichnen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) sagte, mehr Transparenz sei auch im Sinne der Mitarbeiter sowie der Vergleichbarkeit. Gefordert werde ja nur ein Mindestmaß. Die Präsentation entspreche zwar den Buchstaben des Gesetzes, sei aber nicht sinnvoll. Nicht umsonst ließen die Rechnungshofberichte Zweifel an vielen Gemeindeförderungen aufkommen.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) erinnerte daran, dass in wenigen Monaten in diesem Hause der Voranschlag für das kommende Jahr debattiert werde. Sie bedauert es, dass eine übersichtliche Auflistung und Sichtbarmachung des Rechnungsabschlusses und des Voranschlages nicht gegeben sei. Sie vermisse eine übersichtliche Zusammenfassung; das wäre auch ein Zeichen des Miteinander.

Abgeordneter Josef Balber (VP) betonte, dass man mit dem VRV komplettes Neuland betreten habe. Auch gelernte Buchhalter wären in der Übergangsphase gefordert. Deshalb brauche es auch mehr Schulungsbedarf bei Gemeindevertretern. Das neue System ermögliche auch mehr Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, er habe keine Begründung von der VP gehört, warum man diesen Antrag ablehnen wolle. Die Kritik richtet sich nicht an den VRV, sondern dass man keine übersichtlichen Unterlagen zur Verfügung stelle.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit VP-Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Hogl betreffend Perspektiven für die Land- und Forstwirtschaft.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) erachtet es als wichtig und gut, heute über die Landwirtschaft, über die Lebensrealitäten der Bauern und die Bedürfnisse der Konsumenten zu diskutieren. Die Zahl der bäuerlichen Betriebe in Niederösterreich habe sich in den vergangenen 30 Jahren nahezu halbiert. Dazu wäre auch eine Vielzahl an Arbeitsplätzen verloren gegangen. Auch bei den Einkünften gebe es einen ständigen Rückgang.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) kündigte an, dass seine Fraktion dem § 34-Antrag nicht zustimmen werde. Er bedauert es, dass zu diesem Thema keine differenzierte Diskussion möglich sei. Die Bauern sollten von ihren Produkten leben können und nicht abhängig sein von den Subventionen. Er bedauert es auch, dass jede Kritik von der Mehrheitspartei abgeschmettert werde.

Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel (FP) ist der Ansicht, dass es an der Zeit wäre, der Landwirtschaft neue Perspektiven zu eröffnen. Den Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2018 beziffert er mit 10,8 Milliarden Euro. Trotzdem würden die Einkommen der bäuerlichen Betriebe ständig sinken. Österreich brauche auch ein transparentes Gütesiegelgesetz. In einem Antrag mit seinen Fraktionskollegen fordert er die Wiedereinführung der Mutterkuhprämie.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) erinnerte daran, dass österreichweit täglich neun bäuerliche Betriebe geschlossen werden. Umso wichtiger sei eine Stärkung der kleinstrukturierten Landwirtschaft. Ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung müssten belohnt werden, ebenso der höhere Standard in der Tierhaltung. Statt an die Flächenbindung sollten Agrarförderung verstärkt an ökologische und soziale Kriterien sowie artgerechte Tierhaltung gekoppelt werden. Dazu brachte er mit seinen Fraktionskollegen einen Antrag ein.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) bezeichnete den vorliegenden Antrag als „Verhöhnung“ der Bäuerinnen und Bauern. Das Bauernsterben sei Realität und gehe weiter. Als einzige Berufsgruppe verzeichneten die Bauern alljährlich einen Rückgang bei den Einkommen. Kritik übte er zudem an der bäuerlichen Standesvertretung. Die Konsumenten seien bereit, den Weg mit den Produzenten Hand in Hand zu gehen. Man müsse „das System aufbrechen“, die Landwirte würden eine Standesvertretung brauchen, die sie unterstütze.

Abgeordneter Ing. Manfred Schulz (VP) replizierte auf die Worte seines Vorredners. Es sei eine „scheinheilige Politik“ angesichts der Landwirtschaftskammerwahl am kommenden Sonntag, dass sich nun alle Fraktionen so präsentierten, als würden sie die Bauern unterstützen wollen. Zum Thema heimische Bio-Landwirtschaft sagte er, dass dies „eine schwierige Geschichte“ sei. Er stellte klar, dass die Bäuerinnen und Bauern alles korrekt gemacht und alle Regeln eingehalten hätten. Die Änderungen seien ihnen viel zu kurzfristig mitgeteilt worden, eine solche Vorgangsweise sei inakzeptabel. Zu den Tiertransporten sagte der Abgeordnete, dass Österreich dafür deutlich strengere Vorschriften habe als viele EU-Staaten. Man brauche diese strengen Regeln für alle EU-Staaten. Zudem brauche es faire Produktionsbedingungen und eine lückenlose Herkunftskennzeichnung.

Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel (FP) meldete sich zur Geschäftsordnung zu Wort: Dem Abgeordneten Schulz solle ein Ordnungsruf erteilt werden, da dieser die FP bzw. den Landesrat Waldhäusl als „scheinheilig“ bezeichnet habe. Es habe heute auch schon einen Ordnungsruf für das Wort „lapidar“ gegeben.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) nahm die Wortmeldung zur Kenntnis, entschloss sich aber, keinen Ordnungsruf zu erteilen und mahnte gleichzeitig alle, die Sprache zu zügeln.

Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag (Einführung der Mutterkuh-Prämie) blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Josef Edlinger (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des Gesetzes vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) betonte, dass das Ehrenamt eine wesentliche Säule einer solidarischen Gesellschaft sei, daher werde man dem Antrag gerne zustimmen. Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, seien Vorbilder und gehörten als „role models“ vor den Vorhang geholt und gewertschätzt. Sie stellte allerdings die Frage, ob man das wirklich in einem Gesetz regeln müsse. Man habe bereits zu viele Gesetze und Regelungen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) replizierte auf seine Vorrednerin:
Man schaffe kein neues Gesetz, sondern man erweitere ein bestehendes! In den Gesichtern der Feuerwehrkameraden sehe man immer wieder, mit welcher Freude und welchem Stolz sie die Ehrenzeichen entgegennehmen und auch tragen. Man habe in Niederösterreich knapp 100.000 Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren und danke ihnen für ihr Engagement.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) hielt fest, dass die Freiwilligkeit und das Ehrenamt eine ganz wesentliche Säule in der Gesellschaft seien. Es freue ihn, dass mit der Erweiterung der Ehrenzeichen eine langjährige Forderung der Feuerwehr umgesetzt werde. Es würden nun auch Mitglieder für ihre 60-, 70- und 80-jährige Mitgliedschaft geehrt werden können.

Abgeordneter Christoph Kainz (VP) sagte, dieser Antrag sei ein gutes Beispiel dafür, dass im Bundesland Niederösterreich, für die Landeshauptfrau und für den Landtag das Ehrenamt einen besonderen Stellenwert einnehme. Mit der Erweiterung des Ehrenzeichens für 60-, 70- und 80-jährige Mitgliedschaft wolle man den vielen tausenden Ehrenamtlichen der Feuerwehr, des Roten Kreuzes und des Samariterbundes Danke sagen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Dr. Michalitsch und Weninger betreffend Maßnahmen gegen Extremismus.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) betonte, dass es keinen Platz für extremistische Strömungen geben dürfe – egal ob diese von rechts oder links kämen. Man müsse allen extremistischen Strömungen entschieden die Stirn bieten und mit ganzer Kraft die liberale Demokratie schützen. Neos würden daher den Antrag aus voller Überzeugung unterstützen. Als „Dreistigkeit“ und Ablenkungsmanöver der FP bezeichnete sie, wie es zu dem Antrag gekommen sei – die FP habe einen Antrag gegen Linksextremismus eingebracht, um von ihrem eigenen Extremismus abzulenken.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker MA (Grüne) sagte, die Gefahr für die Gesellschaft liege in den rechtsextremen Gruppen. Im Vorjahr habe es einen blutigen Anschlag bei einer Synagoge in Halle, mit zahlreichen Toten, gegeben. Diese Netzwerke gebe es auch in Österreich, nur die Razzien würden hier nicht durchgeführt. Dem bewaffneten Rechtsextremismus müsse man entgegentreten.

Abgeordnete Vesna Schuster (FPÖ) meinte, jede Form von Extremismus sei abzulehnen. Während der Rechtsextremismus immer thematisiert werde, wurde der Linksextremismus vollkommend ausgeblendet. Der Linksextremismus werde kleingeredet oder verschwiegen. In Österreich würden Linksextremisten bevorzugt Aktivisten genannt.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) hielt fest, es sei vereinbart worden, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Es würden bei dieser Debatte Signale an die rechte Szene ausgesendet. Freie Meinungsäußerung müsse in diesem Hause gewährleistet werden. Größte Hochachtung gelte der Initiative „Omas gegen rechts“. Diese Damen würden ihre Erfahrungen der Jugend weitergeben. Einen Extremismus-Bericht habe es bis zum Jahr 2000 gegeben, jetzt gebe es den Verfassungsschutzbericht.

Abgeordneter Ing. Bernhard Ebner (VP) sagte, im Jahr 2020 werde das 75-jährige Bestehen der 2. Republik gefeiert, die als eine klare Absage gegen jede Form von Extremismus gegründet wurde. Man müsse wachsam sein und mit aller Konsequenz gegen Rechtsextremisten, Linksextremisten und Islamisten auftreten. Sie seien es, die das gesellschaftliche Klima in Österreich vergifteten, die den Frieden und die Ordnung in Österreich bekämpften. Diese Extremisten dürfe man nicht aus dem Blickfeld verlieren.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Michaela Hinterholzer (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Familiengesetzes.

Abgeordneter Vesna Schuster (FPÖ) sagte, das Kostbarste, was ein Mensch besitze, sei die Familie. Über 482.000 Familien gebe es in Niederösterreich. Die NÖ Familienland GmbH sei eine zentrale Anlaufstelle. Der NÖ Familienpass biete zahlreiche Vorteile und Ermäßigungen für Familien.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) meinte, beim NÖ Familiengesetz gehe es inhaltlich nur noch um Fördermaßnahmen und den Familienpass. Rund 109.000 Familien seien im Besitz des Familienpasses. Auch im Bereich von Handel und Dienstleistungen gebe es immer wieder interessante Angebote. In einem Familiengesetz solle auch auf die soziale Sicherung der Familien eingegangen werden. Der Kindergarten am Nachmittag müsse frei sein. Sie brachte einen Resolutionsantrag betreffend „Gutschein für eine jährliche Gratisfahrt mit Eisenbahnunternehmen (zum Beispiel ÖBB, Westbahn, NÖVOG) für Familienpassinhaber“ ein.

Abgeordnete Margit Göll (VP) sagte, Niederösterreich sei ein Familienland, das Land wolle Partner der Familien sein. Es gebe eine Vielzahl an Förderungen und Unterstützungen für Familien in Niederösterreich. Der Familienpass biete viele Vorteile bei Partnerbetrieben und Veranstaltungen. Voraussetzung sei ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Den NÖ Familienpass gebe es seit 1983.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

(Forts.)

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