Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 27.04.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n , MPH (FRANK) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Göll und Landbauer betreffend digitale Kompetenz in den NÖ Klassenzimmern.

Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) sagte, dass er den Antrag und auch die Begründung als sehr vernünftig und auch kein Problem sehe, dem zuzustimmen. Es gebe etliche Beispiele, die sehr der Realität des Alltags entsprechen würden. Dass Breitband-Glasfaser ausgebaut werden müsse, sei klar, denn es nütze nichts, wenn jeder Schüler ein Tablet habe, wenn die WLAN-Netze damit überfordert seien. Gerade im Bildungsbereich habe er sich eine Kompetenz erarbeitet, die keinen Vergleich zu scheuen habe. Gewerkschaft, VP und PÖ arbeiteten im Bildungsbereich gegeneinander.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) betonte, die Schulreformen hätten wenig Neues und immer nur Chaos gebracht. In Wahrheit gehe es immer um Sparmaßnahmen. Tablets und Laptops zählten zwar zum Alltag der Kinder, die Umsetzung bereite aber Kopfzerbrechen. Die Eltern wären bereits jetzt in Bezug auf ihre Ausgaben überdurchschnittlich belastet.

Klubobmann Ernest G a b m a n n (FRANK) sagte, die Familien müssten mittlerweile jeden Cent zweimal umdrehen, die Schulnebenkosten seien extrem hoch. Die Digitalisierung sei eine conditio sine qua non, der Impuls gehe in die richtige Richtung. Das Bekenntnis komme aber zu spät. Ein Zusatzantrag gemeinsam mit der FP fordert eine Kostenübernahme der Digitalisierung durch den Bund.

Abgeordnete Doris H a h n MEd (SP) meinte, Lesen, Schreiben und Rechnen als die drei wesentlichsten Kulturtechniken seien mittlerweile längst durch die digitale Kompetenz ergänzt worden. Digitale Bildung für Kinder sei Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Die Bereitstellung des technischen Unterstützungspersonals werde für das Land Niederösterreich noch eine große Herausforderung. Der Arbeitsgruppe des Ministeriums solle nicht vorgegriffen werden.

Abgeordnete Margit G ö l l (VP) führte aus, die Digitalisierung biete enorme Chancen. Um die Zukunft mitgestalten zu können, müssten bereits die Kinder das nötige technische Rüstzeug an der Hand haben. Kein Kind solle die Schule ohne digitale Kompetenz verlassen. Die niederösterreichischen Gemeinden seien sich ihrer Verantwortung bewusst, die Frage nach der Übernahme der Kosten sei aber noch offen. Die Bundesregierung müsse eine dauerhafte Finanzierung gewährleisten.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der SP mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mag. Rausch und Landbauer betreffend gesetzliche Verankerung eines Schülerinnen- und Schülerparlaments auf Landes- und Bundesebene.

Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) eröffnete die Debatte: Grundsätzlich gebe es Übereinstimmung, die gesetzliche Verankerung sei längst überfällig. Die Weitergabe der Resolutionen der Schülerparlamente sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso wie die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) begrüßte die Etablierung von Schülerparlamenten als Signal gegen die Politikverdrossenheit der Jugend. Unterstützung und Wertschätzung sollten selbstverständlich sein, die entsprechende gesetzliche Verankerung fehle aber noch. Die Initiative der Schüler dürfe nicht bestraft werden.

Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n , MPH (FRANK) unterstrich, dass ein gesetzlich verankertes Schülerparlament ein Meilenstein sei. Ein Zusatzantrag gemeinsam mit der FP betrifft diese gesetzliche Verankerung des Schülerparlaments auf Landes- und Bundesebene. Man solle der Jugend einen höheren Stellenwert geben.

Abgeordnete Ilona T r ö l s - H o l z w e b e r (SP) sagte, gerade in der heutigen Zeit sei es wichtig, dass man sich über Politik informiere und dass man aktiv die Politik mitgestalte. Es würden auch Anträge im Schülerparlament verfasst, die eine breite gesellschaftliche Relevanz hätten. Der NÖ Landtag habe durch seine Beschlüsse schon sehr oft sein Engagement für die Schülerinnen und Schüler gezeigt. Bei den Schülerinnen und Schülern gehe es auch um zukünftige Wählerinnen und Wähler. Sie brachte einen Antrag gemeinsam mit ihren Fraktionskollegen betreffend gesetzliche Verankerung eines Schülerinnen- und Schülerparlaments auf Landes- und Bundesebene ein.

Abgeordnete Mag. Bettina R a u s c h (VP) meinte, von diesem Rednerpult aus hätten schon sehr viele Schülerinnen und Schüler ihre Ideen, Vorschläge und Forderungen eingebracht und dann auch in diesem Saal beim Schülerinnen- und Schülerparlament beschlossen. Es sei Konsens in diesem Saal, dieses Schülerinnen- und Schülerparlament auch gesetzlich zu verankern. Künftige Generationen könnten sich dann an dieses Format halten und hätten somit Planungssicherheit.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Abänderungsantrag und der Zusatzantrag blieben in der Minderheit.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes.

Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) meinte, das NÖ Personalvertretungsgesetz sei etwas, was es „bisher in dieser Form noch nie gegeben“ habe. Vertrauenspersonen hätten Versammlungen einberufen, die von Steuergeld bezahlt wurden. Dies sei kein modernes Demokratieverständnis. Ihre Fraktion sei gegen diesen Antrag.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) betonte, Personalvertretungen seien eine richtige und wichtige Einrichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die nun geplante Änderung lasse schon den Verdacht aufkommen, dass nur ganz besonders ausgesuchte Personen in bestimmte Positionen kommen würden. Man solle es bei den gewählten Personalvertretern belassen.

Abgeordneter Rupert D w o r a k (SP) meinte, seine Fraktion lehne diesen Entwurf ab. Die SP sei für eine Stärkung der Dienstnehmer. Dieses Gesetz bringe die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „zum Schweigen“.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) sagte, die Aufgabe der Personalvertretung sei, die Interessen der Landesbediensteten zu vertreten. Die Regelungen seien im NÖ Landesvertretungsgesetz abgebildet. Nun werde eine Reform diskutiert, was auch die Vertrauensleute betreffen würde. Erstmals würde das Gesetz auch Rahmenbedingungen für Vertrauenspersonen schaffen. In Niederösterreich herrsche eine hohe Zufriedenheit mit der NÖ Landesverwaltung, 90 Prozent seien mit der zügigen Arbeit im Landesdienst zufrieden. Er sprach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Personalvertretern von DPV und ZPV seinen Dank, seinen Respekt und seine Anerkennung aus. Die Vertrauenspersonen dürften nicht in einem „schlechten Licht“ dargestellt werden.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

(Forts.)

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