Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 27.04.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Landbauer, Gabmann u.a. betreffend Tierschutznovelle zum Wohl und Schutz der Tiere abändern. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Bei dieser Gesetzesnovellierung des Bundes würden Formulierungen zu Schwierigkeiten führen. Es wäre wichtig, klare eindeutige Vorgaben zu machen. Zu dem Gesetz habe es über 660 Stellungnahmen von Tierschutzvereinen, Privatpersonen und mehr gegeben. Der Tenor sei sehr kritisch bis total ablehnend. Es solle einen Impuls aus Niederösterreich geben.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) führte aus, dass die Novelle des Bundestierschutzgesetzes beschlossen sei und es ein Thema sei, das trocken, nüchtern und sachlich diskutiert werden könnte, es gebe aber zahlreiche Stellungnahmen und viele Menschen, die sich damit befassten und auch auskennen würden. Man stehe jetzt vor Problemen, von denen man nicht wisse, wie man sie zu lösen habe. Man hoffe, dass die Punkte, die hier kritisiert werden, noch einmal aufgegriffen werden. Es gehe um einen zeitgemäßen Tierschutz.

Abgeordnete Heidemaria O n o d i (SP) hielt fest, dass sich die gesellschaftliche Bedeutung des Tierschutzes weiterentwickelt und man sich daher für eine Novellierung entschieden habe. Es gebe nun genaue Begriffsdefinitionen. Ein weiterer Punkt sei die Klarstellung, dass der rechtmäßige Einsatz von Diensthunden und ihre Ausbildung keine Tierquälerei darstellten und dass eine gewerbliche wirtschaftliche Tierhaltung eine Bewilligung brauche. Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes habe es eine Weiterentwicklung des Tierschutzes gegeben.

Abgeordneter Franz M o l d (VP) sagte, seine Fraktion sei gegen den Antrag, weil das Bundestierschutzgesetz ein tragbarer Kompromiss sei – zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz und zwischen Tierschutz und Lebensmittelhygiene. Schächten sei klar geregelt. Das dürfe nur in zertifizierten Schlachthöfen und nur unter Beisein eines Tierarztes erfolgen, Schächten im privaten Bereich sei verboten.

Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde angenommen.

Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mag. Hackl und Waldhäusl betreffend weitere Maßnahmen im Asylbereich.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) hielt fest, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Es sei von der Bundesregierung fatal gewesen, sich auf diese Zahlenspielerei einzulassen. Freilich sei klar, dass Österreich nicht in der Lage sei, alle Probleme, die es gebe, im eigenen Land zu lösen, ein Zahlenwert helfe dabei nicht. Wichtig wäre, dass es genügend Quartiere gebe. Im Moment gebe es freistehende Quartiere und eine weitere Unterbringung sei möglich.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, dass es keine Panikmache sei, sondern eine Diskussion und ein Antrag, wo es darum gehe, wie man künftig mit dem Bereich Asyl im Zusammenhang mit Massenzuwanderung umgehe. Seine Fraktion habe den Antrag deshalb eingebracht, weil man der VP Schützenhilfe geben wolle, denn diese habe richtigerweise auch erkannt, dass die Obergrenze immer noch zu viel sei und man eine Änderung erwirken musste. Man wolle daher mit dem Antrag signalisieren, dass man diese Entscheidung für richtig halte. Ein Zusatzantrag fordert die Nullzuwanderung im Asylbereich bereits ab 2018.

Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) sagte, dass die SP dem Antrag nicht zustimmen werde, denn es könne nicht sein, dass immer nur polemisiert werde. Die FP bringe keine einzigen sinnvollen Vorschläge, das sei nur Verunsicherung der Bürger. Programm der FP sei es einzig und allein alles schlecht zu reden. Es sei wichtig, ein faires und effizient gestaltetes Asylverfahren zu gewährleisten. Zudem sollten Menschen, die kein Aufenthaltsrecht hätten, umgehend in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden können. Er stellte den Abänderungsantrag betreffend weitere Maßnahmen im Asylbereich.

Zweiter Präsident Mag. Gerhard K a r n e r (VP) sprach von einem vernünftigen Debattenbeitrag der FP, es gehe also auch ohne Wahlkampf. Es gehe nicht nur um die Unterbringung, sondern auch um Schule, Arbeitsplatz, etc. Dazu brauche man weitere Maßnahmen im Asylbereich, eine Verschärfung des Gesetzes sei notwendig. Insbesondere nannte er dabei die Beugehaft, die Schaffung von Rückkehreinrichtungen, Strafen bei erschlichenen Aufenthaltstiteln und den Entzug der Grundversorgung bei rechtskräftig negativen Bescheiden.

Der Abänderungs- und der Zusatzantrag blieben in der Minderheit. Der Hauptantrag fand gegen die Stimmen der SP, der Grünen und des freien Abgeordneten die Mehrheit.

Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n , MPH (FRANK) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Waldhäusl, Gabmann u. a. betreffend umgehende Abschiebung von ausländischen Sexualstraftätern. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) eröffnete die Debatte: Wenn ein schweres Verbrechen begangen werde, sei unabhängig vom Reisepass sofort mit den entsprechenden Strafen zu reagieren. Die Straftäter dürften nirgendwo auf die Bevölkerung losgelassen werden. Das österreichische Strafrecht sei an sich sehr vernünftig, es gebe keinen Grund, gewisse Straftäter zu bevorzugen.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) erinnerte an die aktuelle Kriminalstatistik. Menschen, die bei uns zu Gast seien, Schutz genössen und sich dann an Frauen, Mädchen oder Burschen vergriffen, hätten ihr Recht auf Schutz und Hilfe verwirkt. Man wolle sie dann auch nicht noch jahrelang durchfüttern. Es müsse auch ein lebenslanges Einreiseverbot ausgesprochen werden, dementsprechend seien die Grenzen zu kontrollieren.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sprach von einer populistischen und brandgefährlichen Verhöhnung. In Wahrheit sei das ein Freibrief für ein Gratis-Ticket nach Hause. Es dürfe keine Zweiklassen-Justiz geben, Strafrecht und Asylrecht seien zwei unterschiedliche Bereiche. Straffreiheit für Vergewaltiger dürfe es bei uns nicht geben.

Abgeordneter René L o b n e r (VP) kündigte an, ebenfalls dem Ausschussantrag zuzustimmen. Das Geforderte mache keinen Sinn und sei nicht umsetzbar. Selbstverständlich sei bei gleichem Straftatbestand mit gleichem Maß zu urteilen. Populismus und Panikmache seien der falsche Zugang.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurden gegen die Stimmen von FP und Liste FRANK mit Mehrheit angenommen.

Schluss der Sitzung

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