Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 30.01.2020

St. Pölten (OTS/NLK) Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Hannes Weninger, SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen an der Ybbs (Reihe Niederösterreich 2019/8).
  • Stadtgemeinde Traiskirchen; Follow-up-Überprüfung (Reihe Niederösterreich 2019/9).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, dass durchgehend die Übernahme von Verantwortung der Bürgermeister fehle. Es sei erschütternd, wie „verantwortungslos und ohne Konsequenz“ mit Steuergeld umgegangen werde. Der Abgeordnete stellte die Frage, wer garantiere, dass in Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern besser gewirtschaftet werde. Neos würden daher einen Antrag für eine Erweiterung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs einbringen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) schloss sich in Vielem den Worten seines Vorredners an. Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen an der Ybbs zeige ein Sittenbild vieler Gemeinden. Die Stadtgemeinde Traiskirchen sei bereits 2016 vom Rechnungshof geprüft worden, dieser habe zwölf Empfehlungen abgegeben. Davon seien zehn umgesetzt worden, bei den anderen beiden habe es keinen Anwendungsfall gegeben. Er betonte, wie wertvoll und wichtig es sei, dass der Rechnungshof prüfen könne und dass die Städte auch diesen Empfehlungen nachkommen. Seine Fraktion sei daher auch für eine Ausweitung der Prüfkompetenz, das sei keine Schikane für kleinere Gemeinden. Diese Prüfung durch den Rechnungshof bringe auch für die Gemeinden ein Plus, damit diese effizienter arbeiten können. Ein Antrag fordert die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) bedankte sich zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre Arbeit. Mit der sachlichen Analyse und Aufbereitung der Themen sei den Abgeordneten sehr geholfen. Besonders erfreulich sei es, dass die Stadtgemeinde Traiskirchen gleich zehn von zwölf Empfehlungspunkten umgesetzt habe. Die Stadt Traiskirchen sei Vorbild, weil sie sofort reagiert habe.

Abgeordneter Josef Balber (VP) führte aus, dass der Rechnungshof die Gebarung der Stadt auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit prüfe. Im Falle der Stadt Waidhofen an der Ybbs führte er aus, dass Entscheidungen damals situationsbewusst getroffen worden seien. Die Parkgebühren seien unter dem Gesichtspunkt der Standortentwicklung niedrig gehalten worden. Das Hotel stehe auf gesunden Beinen und trage als Leitbetrieb wesentlich zur Entwicklung der Stadt bei. Die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofes seien eine wertvolle Hilfestellung für die künftige Abwicklung von Projekten.

Die nächsten Geschäftsstücke wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Hannes Weninger, SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Tätigkeiten 2018 (Bericht 11/2019).
• Tätigkeitsbericht 2019 (Reihe Niederösterreich 2019/11).
• Nachfrageverfahren im Jahr 2019.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte die Arbeit des Landesrechnungshofes schaffe die Basis für einen kosteneffizienten Umgang mit Steuergeld. Der Rechnungshof sei ein Garant für unabhängige Kontrolle und bringe oft Licht ins Dunkel. Demokratie brauche eine starke Kontrolle. Der Rechnungshof sei nur dann stark, wenn er auch entsprechend prüfen könne. Spätestens seit dem Ibiza-Video müsse eine umfassende Transparenz allen Parteien ein ernstes Anliegen sein. Diese brauche es insbesondere, wenn es um die Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen gehe. Ein Resolutionsantrag fordert volle Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) bedankte sich ebenfalls für ihre Arbeit bei Rechnungshofpräsidentin Edith Goldeband und ihrem Team. Hinsichtlich Prüfung von Parteifinanzen betonte er, dass Prüfung und Transparenz gut seien, nicht richtig sei aber, dass der Rechnungshof sanktioniere. Der Rechnungshof sei ein Hilfsorgan und kein Exekutivorgan.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) führte aus, dass die Gemeindeaufsicht von unten nach oben gefragt werden müsse, wenn also Gemeinderatsbeschlüsse oder Gemeindeaufsichtskontrollen nicht durchgeführt werden würden, sei das nicht die Schuld der Gemeindeaufsicht und Behörden. Bezüglich Videokonferenzen hielt sie fest, dass diese ein kleiner Schritt seien, wie man fortschrittlich miteinander umgehen könne.

Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger BA (VP) führte aus, dass der Landesrechnungshof die „Lupe der Demokratie“ sei, um Fakten auf den Tisch zu bringen. Der Mittelpunkt jedes Handelns des Rechnungshofes sei der Mensch. Der Landesrechnungshof arbeite faktenorientiert und bringe Dinge auf den Tisch, die man objektiv betrachte und nicht emotional. Am besten umgesetzt werden würden die Empfehlungen in den Gemeinden.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) referierte zu einem Bericht des Rechnungshofes betreffend System der Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen (Reihe Niederösterreich 2019/10.

Für Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) untermauere der Bericht die Kritikpunkte an der Gesundheitsfinanzierung. Auch sieben Jahre nach Einführung der Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen habe sich nichts verändert. Zuständigkeiten und Verantwortung blieben geteilt, die Gesundheitsbereiche seien weiterhin zersplittert. Wie es zu einer Kostensenkung kommen solle, sei nicht ersichtlich. Auch das sei falsch verstandener Föderalismus.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) sagte, die Zielsteuerungspartner hätten einen Ausgabenzuwachs von 3,6 Prozent vorgegeben, ohne Vorgaben wäre dieser über 4,7 Prozent gewesen. Ob es tatsächlich zu einer Kostensenkung gekommen sei, sei unklar. Einsparungen dürften keinesfalls auf Kosten der Mitarbeiter und Patienten gehen.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) meinte, zum einen brauche es Ausgabenobergrenzen, zum anderen dürfe es keine Einsparungen bei den Patienten geben. Der Großteil der Kosten seien Personalkosten. Zentrale Empfehlungen des Rechnungshofes werde man zur Kenntnis nehmen. Es brauche aber Diskussionen mit Hausverstand.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) dankte dem Rechnungshof für die Arbeit in den vergangenen 20 Jahren. Beim Zielsteuerungsvertrag sei es nur bei Überschriften geblieben. Sich im Gesundheitsbereich nur den „nackten Zahlen“ zu widmen, sei schwierig. Man müsse auch Experten damit befassen, „wohin die Reise geht“. In der Verwaltung gebe es noch Einsparungspotenzial. Wohnortnahe Kassenärzte seien die ersten Ansprechpartner der Bürger und das Rückgrat der medizinischen Versorgung.

Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger BA (VP) hielt fest, dass das niederösterreichische Gesundheitssystem gut aufgestellt sei. Die Hälfte des Budgets fließe in Gesundheit und Soziales. Niederösterreich habe Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Initiative Landarzt, zusätzliche Ausbildungsplätze für Ärzte, Neubau des Krankenhauses Wiener Neustadt etc. Niederösterreich habe in vielen Bereichen des Gesundheitswesens „die Nase vorn“ und sei effizienter als im Bundesdurchschnitt.

Sämtliche Rechnungshofberichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Die beiden eingebrachten Resolutionsanträge blieben in der Minderheit.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Hauer betreffend rasche Asylverfahren.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, es sei im Interesse aller, dass Asylverfahren rasch durchgeführt werden. Beim Angebot bei Deutschklassen sei Niederösterreich das Schlusslicht. In diesem Zusammenhang brachte sie mit ihren Fraktionskollegen einen Zusatzeintrag ein.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) betonte, Recht müsse Recht bleiben und konsequent umgesetzt werden. Er forderte eine strikte Trennung zwischen Asylrecht und qualifizierte Zuwanderung. Was der Rechtsstaat vorgebe, müsse konsequent umsetzt werden. Das müsse auch für jene gelten, die eine Lehre absolvierten. Er brachte einen Antrag gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen betreffend „Konsequente Abschiebung negativ beschiedener Asylwerber“ ein.

Abgeordnete Kathrin Schindele (SP) sagte, damit es zu Eingliederungsprozessen komme, brauche es Entscheidungen über den Asylstatus. Die Entscheidungen über den Asylstatus müssten rasch getroffen werden.

Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel (FP) meldete sich zur Geschäftsordnung zu Wort und zitierte die Rechtsmeinung des Abgeordneten Dr. Martin Michalitsch (VP).

Zweiter Präsident Mag. Gerhard Karner (VP) führte aus, Abgeordneter Königsberger habe von einem „Maulkorberlass“ gesprochen und dafür zu Recht einen Ordnungsruf erhalten. Ein ehrlicher und sachlicher Umgang bei den Themen Asyl sowie Migration und Zuwanderung sei notwendig. 800 Asylwerber dürften nun die Lehre fertigmachen. Es müsse eine konsequente Linie und rasche Asylverfahren geben. Bei einem negativen Asylbescheid gebe es eine konsequente Abschiebung in die Heimat.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP), meinte, die VP habe dem Abschiebeverbot im Nationalrat zugestimmt.

Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Der Antrag auf getrennte Abstimmung blieb in der Minderheit. Der Hauptantrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der FP ebenfalls angenommen. Der Zusatzantrag betreffend „Deutschkurse“ blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Renner u.a. betreffend erweitertes Begutachtungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren des Landes. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, dieser Antrag sei eine ausgezeichnete Idee, die Neos würden für mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung stehen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) meinte, es bestehe bei einem erweiterten Begutachtungsverfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen würden überprüft und dann frei gegeben. Dieser Vorschlag stehe für mehr direkte Demokratie.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) sagte, zu diesem Thema habe sich im Jahr 2017 ein fraktionsübergreifender Entschließungsantrag im Bund ergeben. Dieser Vorschlag sei leicht umsetzbar, wie man auch auf der Homepage des Landtages sehen könne. Diese Möglichkeit sollte man nutzen.

Abgeordneter Karl Moser (VP) betonte, bei diesem Antrag handle es sich um einen „Alibi-Antrag“. Die Kooperation mit den Bürgern sei sehr wichtig, die Partizipation mit den Bürgern müsse erfolgen. Niederösterreich sei ein Bundesland, wo die Begutachtungsverfahren im Verfassungsrang stehen.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit den Stimmen der VP angenommen.

Schluss der Sitzung!

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