Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 31.01.2019

St. Pölten (OTS/NLK) Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) berichtete zu einem Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Michalitsch betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und Erlassung des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes 2019 sowie Änderung des NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetzes (NÖ VVVG).

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) vertrat die Ansicht, man habe in Niederösterreich 573 Regelungen, weil jede Gemeinde in ihrem eigenem Ermessen entscheiden könne. Das sei bedenklich. Diese Wahlrechtsreform sei „ein Lehrstück“, das zeige, dass der Proporz eine „massive Fortschrittsbremse“ sei. Es brauche eine zeitgemäße Regelung für die Zweitwohnsitzer. Es brauche eine Regelung, die für alle gleich gelte und nicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgelegt werden könne.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) meinte, nach der Landtagswahl sei man einig gewesen, dass man sich die Wählerevidenz „noch einmal anschauen“ solle als Grundlage für die nächste Gemeinderatswahl. Doch jetzt sei „nichts“. Sie werde daher „ganz genau hinschauen“ bei der Gemeinderatswahl. Die nicht-amtlichen Stimmzettel seien nicht mehr zeitgemäß, man brauche diese nicht.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) betonte, dass direkte Demokratie auch auf Gemeindeebene verwirklicht werden solle. Er kritisierte auch die Verwendung nicht-amtlicher Stimmzettel, diese entspreche nicht seiner Vorstellung einer geheimen Wahl. Es fehle auch die eindeutige Regelung des Stimmrechtes für Zweitwohnsitzer. De facto entscheide der Bürgermeister, ob ein Zweitwohnsitzer Stimmrecht habe oder nicht. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) sagte, mit der vorliegenden Novelle sollen Angleichungen an die Nationalratswahlordnung erfolgen. Von Seiten der Sozialdemokratie seien wesentliche Änderungen eingebracht und durchgesetzt worden. Bei den nicht-amtlichen Stimmzetteln sei diskutiert worden, ob diese noch zeitgemäß seien. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, auf einem nicht-amtlichen Stimmzettel habe Wahlwerbung nichts verloren.

Abgeordneter Karl M o s e r (VP) sagte, er wolle klarstellen, dass man immer ein stabiles, rechtssicheres Wahlrecht gehabt habe. Mit dem Zweitwohnsitzerwahlrecht ermögliche man vielen Bürgerinnen und Bürgern zu wählen in ihrer Gemeinde, wo sie zwar nicht ihren Hauptwohnsitz haben, wo sie aber sehr engagiert seien, etwa in Feuerwehr, Sportvereinen oder Dorferneuerung. Diesen Menschen, die sehr eng mit ihren Gemeinden verbunden seien, wolle man mit der Zweitwohnsitzerregelung das Wahlrecht ermöglichen. Man werde den Anträgen und dem gemeinsam eingebrachten Ergänzungsantrag die Zustimmung geben.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) hielt zum nicht-amtlichen Stimmzettel fest, neben allen demokratiepolitischen Bedenken und Schwierigkeiten in den Wahllokalen, würde man damit auch Wähler „entmündigen“. Die Mehrheitspartei habe versprochen, das Wahlrecht zu reparieren. Niederösterreich bleibe „demokratiepolitisches Schlusslicht in Österreich“.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte zur Änderung der Gemeinderatswahlordnung, die Gemeinderatswahl stehe wieder vor der Tür. Im Zusammenhang mit dem Wählerevidenzblatt sprach er von „Willkür“. Vom Nebenwohnsitzwahlrecht solle man sich „schleunigst verabschieden“. Er forderte „ein Wahlrecht pro Hauptwohnsitz“. Er brachte gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen einen Antrag betreffend „Direktwahl des Bürgermeisters“ ein.

Der Antrag im Verfassungsrang wurde mit den Stimmen von SP und VP mit Mehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen von SP und VP mit Mehrheit angenommen, der Zusatzantrag „Direktwahl des Bürgermeisters“ blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Beschleunigung und Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Fremden- und Asylwesen.

Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, seine Fraktion werde diesem Antrag die Zustimmung geben. Die Freiheitliche Partei hätte in vielen Anträgen eine konsequente Abschiebung von straffälligen Asylwerbern gefordert. Seine Fraktion fordere eine Null-Toleranz-Politik. Wenn ein Asylverfahren negativ abgeschlossen werde, müsse die Person sofort abgeschoben werden. Der Weg dieser Bundesregierung sei konsequent. Ein gültiger Asylbescheid müsse bei einer Straftat aufgehoben werden. Die Gesetzesmaterien müssten den Lebensrealitäten angepasst werden. Er brachte mit seinen Fraktionskollegen einen Zusatzantrag betreffend „Anpassung der Abschiebegesetze an die Lebensrealität“ ein.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) meinte, der Antrag trage den Untertitel „auseinander“. Der vorliegende Antrag habe nichts mit Sachverstand und Hausverstand zu tun. Die Volkspartei Niederösterreich unter Erwin Pröll sei eine christlich-soziale Partei gewesen. Er habe die Sanierung einer Synagoge in Baden ermöglicht. Man war bemüht, Niederösterreich als weltoffenes Land zu repräsentieren. Nun habe man einen Innenminister, der weit über die Grenzen für „Aufruhr“ sorge. Sie wolle ein sicheres Europa und ein sicheres Österreich.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) sagte, der Antrag stoße bei den Freiheitlichen auf „offene Ohren“. Allen Schutzsuchenden werde ein faires Verfahren eingeräumt, dabei werde streng zwischen Asyl und Zuwanderung unterschieden. Menschen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen kämen, hätten kein Aufenthaltsrecht. Jetzt werde im Bundesministerium ein Schwerpunkt auf Rückführungen gelegt. Ein strenges Rückführungssystem sei wichtig für eine geordnete Migrationspolitik.

Abgeordnete Kathrin S c h i n d e l e (SP) meinte, für die Zuerkennung des Asylrechts gebe es ein Verfahren, jeder Antrag werde objektiv und intensiv geprüft. Bei rechtskräftigen, negativen Bescheiden müsse eine Außerlandesbringung durchgeführt werden. Dazu seien allerdings Rückführungsabkommen notwendig. Kein Teil Syriens sei sicher, es gebe überall Willkür und Folter. Ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) führte aus, die Schlagzeilen der letzten Wochen hätten erschüttert. Die meisten derartigen Delikte seien Beziehungstaten und würden innerhalb des Familienverbandes durchgeführt. Zum Thema „Gewalt an Frauen“ habe sich im Land eine Expertenrunde zusammengefunden. Dabei würde es sich auch um „importierte Gewalt“ gegen Frauen handeln. Es gebe ein „falsches Frauenbild“, dem man entschieden entgegentreten müsse. Wer das Asylrecht missbrauche, müsse abgeschoben werden. Rückführungen müssten menschenrechtskonform über die Bühne gehen. Sie brachte gemeinsam mit Klubobmann Schneeberger und den Abgeordneten Schulz und Hauer einen Zusatzantrag betreffend „Rückführung von unbefugt in Österreich aufhältigen Fremden in sichere Gebiete der Herkunftsstaaten – insbesondere bei Straffälligkeit“ ein.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, der letzte Satz im Antrag, wo es um die Straffälligkeit gehe, sei unklar.

Über den Zusatzantrag der Abgeordneten Landbauer u. a. (Anpassung der Abschiebungsgesetze an die Lebensrealität) wurde namentlich abgestimmt. Der Zusatzantrag wurde abgelehnt. Der Zusatzantrag der Abgeordneten Tanner u.a. (Rückführung von unbefugt in Österreich aufhältigen Fremden in sichere Gebiete der Herkunftsstaaten – insbesondere bei Straffälligkeit) wurde mit Mehrheit angenommen. Der eigentliche Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Doris S c h m i d l (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000) und des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG).

Abgeordnete Ina A i g n e r (FP) informierte über das Aarhus-Abkommen, das auch von Österreich ratifiziert wurde. Es bestehe akuter Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieses Abkommens und beim Umweltschutz. Effektiver Umweltschutz lasse sich ohne Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger nicht umsetzen und vollziehen.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) sagte, die Umsetzung des Aarhus-Abkommens sollte eigentlich nur Formsache sein. Die vorliegende Gesetzesänderung führe zur Verunsicherung, völkerrechtliche Verpflichtungen würden nicht umgesetzt. Man habe sich viele Jahre Zeit gelassen, um das Aarhus-Abkommen in nationales Recht zu gießen. Sie stellte den Antrag, das vorliegende Geschäftsstück an den zuständigen Ausschuss zurückzuweisen.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Gesetzesantrag nicht zustimmen werde, weil die NGOs nicht entsprechend berücksichtig würden.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf die notwendige Anpassung, was auch den Vollzug erleichtere. Es zeige sich hier auch, dass Naturschutz und Jagdgesetz kein Widerspruch seien. Zudem begrüßt er die Erleichterung und Verwaltungsharmonisierung.

Für Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sind die Änderungen beim vorliegenden Gesetzesentwurf weitgehender als in anderen Bundesländern. Es gebe zwar noch einiges zu tun, man habe mit diesem Entwurf einen ersten notwendigen Schritt gesetzt.

Abgeordneter Josef E d l i n g e r (VP) ist überzeugt, dass mit den notwendigen Änderungen Rechtssicherheit geschaffen werde. Niederösterreich ist für ihn eines der ersten Bundesländern, die das Aarhus-Abkommen in den entsprechenden Gesetzen umsetzen. Mit dieser Änderung sei man auf dem richtigen Weg.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag der Abgeordneten Kollermann, den Gesetzesentwurf an den zuständigen Ausschuss, zurückzuweisen, wurde abgelehnt.

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
02742/9005-12172
presse@noel.gv.at
www.noe.gv.at/presse

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen