Smolle: Einwendungen bei Epidemie- und COVID-Maßnahmengesetz wurde Rechnung getragen

ÖVP-Abgeordneter: Maßnahmen sind verhältnismäßig und vernünftig

Wien (OTS) Die Einwendungen in der Begutachtungsfrist wurden ernst genommen; zahlreiche Vorschläge wurden eingearbeitet. Die nun vorliegenden Änderungen des Epidemie- und COVID-Maßnahmengesetzes mit Verordnungs-Ermächtigungen sind verhältnismäßig und vernünftig. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Josef Smolle, Arzt und Mitglied im Gesundheitsausschuss anlässlich der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses. Die Verordnungen brauchen aber die Zustimmung des Hauptausschusses.

Smolle hob in diesem Zusammenhang vor allem folgende Maßnahmen hervor:

Die Vierpersonen-Regel aus dem Begutachtungsentwurf wird zu einer befristeten Verordnungsermächtigung im Covid-Maßnahmengesetz und ist eine Untergrenze: Einschränkungen können also nur größere Zusammenkünfte betreffen. Die Definition der „Veranstaltungen“ im Epidemiegesetz wird nicht geändert. Wenn Einschränkungen für den privaten Bereich gemacht werden, ist die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich. Kontrollen im privaten Bereich sind ausgeschlossen.

Auch bei der Ausgangsregelung wurden die Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt. Bisher waren Ausgangsbeschränkungen gemäß Covid-Maßnahmengesetz das letzte Mittel, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. „Künftig können Ausgangsbeschränkungen auch durch Verordnung verfügt werden, wenn noch nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, vorausgesetzt eine solche Ausgangsbeschränkung wäre verhältnismäßig, also das gelindere Mittel“, erläuterte Smolle.

Wichtig ist für Smolle auch die „Gleichstellung“ jener Personen, von denen nur eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Das betrifft jene, die bereits eine Schutzimpfung gegen Covid-19 haben, eine überstandene Infektion nachweisen, das Vorhandensein von Antikörpern gegen eine Infektion bestätigen oder einen negativen Antigentest aufweisen können. Diese „Gleichstellung“ sei, so Smolle, vor allem als Grundlage für den Grünen Pass zu sehen. Der ÖVP-Abgeordnete sieht darin eine Chance für „mehr Freiheit in Österreich“, aber auch was die Reisefreiheit innerhalb Europas betrifft. Bis dahin müsse das Motto aber weiter lauten: testen und impfen.

Ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung stand das Zweckzuschussgesetz: „Damit sollen die Apotheken-Gratistests für die Personen, die nicht im ASVG und Nebengesetzen, sondern zum Beispiel in Krankenfürsorgeanstalten der Länder krankenversichert sind, sichergestellt werden“, so Smolle abschließend.

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