SMS-Spenden bei Regierungsarbeit in der Warteschleife

Fundraising Verband fordert von Bundesregierung rasches Handeln, um rechtliche Klarheit für dieses wichtige Spendeninstrument zu schaffen

Die Bundesregierung hat es in der Hand, durch Erlassung des Umsetzungsgesetzes die rechtliche Basis für SMS-Spenden zu gewährleisten und einen Schaden für das Österreichische Spendenwesen zu verhindern. Im Namen der Spendenorganisationen hierzulande appellieren wir an den Gesetzgeber nun rasch zu handeln!

Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria – Dachverband Österreichs Spendenorganisationen

Wien (OTS) - 70% der Österreicher spendet gerne und regelmäßig. SMS-Spenden via Mobiltelefon sind für viele Menschen ein beliebtes und praktisches Mittel – insbesondere bei Spendenaufrufen unmittelbar nach Natur- und humanitären Katastrophen. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten sind Spenden über Österreichs Mobilfunkanbieter zuletzt allerdings zum Erliegen gekommen. Das Zahlungsdienstegesetz 2018 soll die erforderliche Rechtssicherheit bringen und SMS-Spenden für gemeinnützige Organisationen wieder möglich machen. Laut europäischer Richtlinie – die Spenden dezidiert wieder ermöglicht – hätte das Gesetz bis 13.1.2018 umgesetzt werden müssen, Österreichs Gesetzgeber ist jedoch säumig.

Per SMS über das Mobiltelefon zu spenden ist eine praktische Möglichkeit im Bedarfsfall schnell und unkompliziert zu helfen. Rechtliche Unklarheiten im bisherigen Zahlungsdienstegesetz haben jedoch dazu geführt, dass diese wichtige Spendenform über Mobilfunkanbieter in Österreich zurzeit nicht möglich ist. Große Hilfsorganisationen wie das Österreichische Rote Kreuz, die Caritas ebenso wie die ORF-Aktion „Licht ins Dunkel“ konnten deshalb zuletzt keine SMS-Spendenaufrufe tätigen.

Mit der Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie II im Zahlungsdienstegesetz 2018 sollte diese Unsicherheit beseitigt werden und das Spenden per SMS wieder ermöglicht werden. Die entsprechende europäische Richtlinie ist im Jänner 2016 in Kraft getreten und hätte in Österreich bis 13. Jänner 2018 umgesetzt werden sollen. Diese Frist hat der Gesetzgeber jedoch versäumt.
Die Bundesregierung hat es in der Hand, durch Erlassung des Umsetzungsgesetzes die rechtliche Basis für SMS-Spenden zu gewährleisten und einen Schaden für das Österreichische Spendenwesen zu verhindern. Im Namen der Spendenorganisationen hierzulande appellieren wir an den Gesetzgeber nun rasch zu handeln!“, so Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria – Dachverband Österreichs Spendenorganisationen.

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Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

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