Formalfehler soll noch vor Weihnachten repariert werden
Wien (PK) – Um einen Formalfehler bei einem vergangenen Freitag gefassten Gesetzesbeschluss zu beheben, tritt der Nationalrat am Montag, den 21. Dezember zu einer Sondersitzung zusammen. Die Abgeordneten hatten einhellig beschlossen, auch bei der Erhöhung von Sonderpensionen im kommenden Jahr einen Deckel von 35 € einzuziehen. Allerdings wurde bei der Einbringung des entsprechenden Abänderungsantrags im Plenum verabsäumt, das Inkrafttretensdatum dieser Bestimmung als Verfassungsbestimmung auszuweisen.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig ein Veto eingelegt und das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 zurück an den Nationalrat geschickt. Neben den Bestimmungen für Sonderpensionen enthält die Sammelnovelle unter anderem auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Rückzahlung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge und Vorkehrungen für kostenlose COVID-19-Impfungen durch Haus- und FachärztInnen.
Konkret vereinbart wurde zwischen den Fraktionen, am Montag für 10.00 Uhr eine erste Plenarsitzung einzuberufen und den Einspruch des Bundesrats danach dem Sozialausschuss zuzuweisen. Dieser wird um 11.00 Uhr zusammentreten. In einer weiteren Plenarsitzung um 12.30 Uhr wollen die Abgeordneten dann den korrigierten Gesetzentwurf verabschieden. Auch weitere Vorlagen aus dem Sozialausschuss könnten auf die Tagesordnung kommen. Die Plenarsitzung des Bundesrats findet am Dienstag, dem 22. Dezember, um 14.00 Uhr statt. (Schluss) gs
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