Sondertransport-Aufsichtsorgane: Längere Gültigkeit der Ausweise bringt 40 Prozent Bürokratieersparnis

Bundestagung der Straßentransport-Aufsichtsorgane zur neuen Ausbildung bei der Sondertransportabsicherung – Ausweise künftig fünf statt wie bisher nur drei Jahre gültig

Wien (OTS) „Straßentransport-Aufsichtsorgane sichern Sondertransporte seit 15 Jahren unfallfrei ab. Um dieses hohe Sicherheitsniveau weiterhin zu gewährleisten, werden künftig bei der Aus- und Weiterbildung der Sondertransportbegleiter wichtige Inhalte vertieft geschult“, berichtet Johann Fellner, Obmann der Berufsgruppe Allgemeiner Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bei der Bundestagung 2018. Strengere und einheitliche Anforderungen gelten auch bei der Ausstattung der Begleitfahrzeuge. 

Österreichische Praxis ist europaweit Vorbild

Aufbauend auf die höheren Standards bei der Qualifizierung wird die Gültigkeit der Ausweise künftig fünf statt bisher drei Jahre betragen. Bei der Absicherung von Sondertransporten ohne jegliche Polizei realisierte Österreich einen Privatisierungsschritt, der seit Jahren Vorbild in Europa ist. Diese Aufgabenübertragung an die Wirtschaft wird Fellner zufolge mit diesen Maßnahmen weiter gefestigt.  

„Dadurch ersparen sich sowohl die Landesbehörden als auch die Unternehmen viel Bürokratie. Wenn die Gültigkeitsdauer der Ausweise von drei auf fünf Jahren verlängert wird, muss man um 40 Prozent weniger Formalitäten erledigen“, sagt Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr in der WKÖ. 

Die Tätigkeit der Straßentransport-Aufsichtsorgane wird übrigens durch den neuen Imagefilm „Sicherheit für lang und breit. Die Sondertransportbegleiter Österreichs“, der bei der Bundestagung vorgestellt wurde, eindrucksvoll beschrieben. Begleitorgane werden von den Ländern vereidigt und handeln bei der Verkehrsregelung als Beamte im funktionalen Sinn. Ihre Anordnungen dürfen von der Straßenverkehrsordnung abweichen. Blaulicht darf punktuell eingesetzt werden. 

Mehr als 100.000 begleitpflichtige Fahrten pro Jahr

„Bei mehr als 100.000 begleitpflichtigen Fahrten sorgen die Aufsichtsorgane dafür, dass Sondertransporteure die Auflagen des Bescheides gemäß Kraftfahrgesetz einhalten und andere Verkehrsteilnehmer ihre Anordnungen befolgen. Wie ein Vertreter der Polizei bestätigte, hat es bei einer österreichweite Umfrage nur positive Rückmeldungen über die Tätigkeit der privaten beliehenen Organe geben“, so Fellner. 

Etwa 42.000 Sondertransport-Bescheide werden jährlich via E-Government-System sondertransporte.gv.at ausgegeben. Halten Antragsteller die Auflagen wiederholt nicht ein oder kommt es zu Bescheid-Fälschungen, können diese aufgrund einer Verschärfung des KFG gesperrt werden. Rund 1200 Unternehmen, davon die Hälfte österreichische, stellen jährlich Anträge auf Sondertransport-Bescheide.  

Bei der Absicherung von Sondertransporten verwenden Straßentransport-Aufsichtsorgane weiße Fahrzeuge (Pkw) mit rotem rückstrahlendem Seitenstreifen. Seit etwa einem Jahr gelten österreichweit einheitliche Ausstattungs- und Ausrüstungsvorschriften. Erste Prüfungen nach dem neuen Kursmodell, die ab nun bei den Landesregierungen zentral abgenommen werden, erfolgten bereits mit aktuellen Schwerpunkten zu Verkehrsregeln, richtigem Verhalten in Risikosituationen oder Kontrolle des Sondertransports, so Fellner abschließend. (PWK812/DFS)

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Stefan Ebner
Bundessparte Transport und Verkehr
Telefon: +43 5 90 900 4028
E-mail: stefan.ebner@wko.at

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