SOS-Kinderdorf: Kinder müssen in allen Bundesländern gleich gut behandelt werden!

Endlich veröffentlichte Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zeigt deutlich Handlungsbedarf. SOS-Kinderdorf fordert Fachbeirat für einheitliche Qualität.

Es kann nicht sein, dass Kinder in Vorarlberg einen anderen Schutz und eine bessere Betreuung bekommen, als etwa jene im Burgenland

Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf

Ich bin sicher, dass alle Verantwortlichen im Bund und in den Ländern wollen, dass gerade jene Kinder und Jugendlichen, die leider nicht zu Hause aufwachsen können, unsere besondere Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bekommen. Dies schreiben übrigens auch die UN-Kinderrechte genau so vor, die in Österreich seit 2011 im Verfassungsrang stehen

Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf

Wien (OTS) Die Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 hat klar ergeben, dass professionelle Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe österreichweit auf den gleichen Grundprinzipien aufgebaut sein muss. „Dieser Empfehlung ist unbedingt Folge zu leisten. Es kann nicht sein, dass Kinder in Vorarlberg einen anderen Schutz und eine bessere Betreuung bekommen, als etwa jene im Burgenland,“ erklärt Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf anlässlich der heute veröffentlichten Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die vom Österreichischen Institut für Familienforschung im Auftrag des Familienministeriums durchgeführt wurde.

Momentan arbeiten die Bundesländer an einem Bund-Länder-Vertrag (der sogenannten 15a-Vereinbarung), der einige Eckpunkte vereinheitlichen soll. Ein Mechanismus, der gemeinsame Standards festlegt und deren Umsetzung regelmäßig evaluiert, fehlt darin bisher. Auch die klare Zuständigkeit und ein Modus für die qualitative Weiterentwicklung müssen in diesem Vertrag festgehalten werden. „Wir haben hier nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft Nachholbedarf und dem muss endlich in allen Bundesländern entsprochen werden“, fordert Moser.

Die Evaluierung würde klar aufzeigen, wo der Handlungsbedarf liegt. „Das Vier-Augen-Prinzip bei der Beurteilung gefährlicher familiärer Situationen etwa muss unbedingt fix vorgeschrieben sein. Denn es geht um weitreichende Entscheidungen für Kinder und ihre Familien. Es darf nicht vom aktuellen budgetpolitischen Wind abhängen, ob solch ein wichtiger qualitativer Standard in einem Bundesland finanziert und umgesetzt wird oder eben nicht“, so Moser.

Fachbeirat für einheitliche Qualität gefordert

SOS-Kinderdorf schlägt vor, bis zur endgültigen Unterzeichnung des geplanten Bund-Länder-Vertrages einen Fachbeirat einzusetzen, der auf Basis der nun vorliegenden Evaluierung die fehlenden Punkte erarbeitet. „Ich bin sicher, dass alle Verantwortlichen im Bund und in den Ländern wollen, dass gerade jene Kinder und Jugendlichen, die leider nicht zu Hause aufwachsen können, unsere besondere Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bekommen. Dies schreiben übrigens auch die UN-Kinderrechte genau so vor, die in Österreich seit 2011 im Verfassungsrang stehen“, so Moser abschließend.

Notwendig wird die 15a-Vereinbarung durch die heute auch vom Bundesrat beschlossene Verfassungsänderung, die die Gesetzgebungskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe künftig fast zur Gänze den Bundesländern überlässt.

Rückfragen & Kontakt:

SOS-Kinderdorf
Christine Weilhartner
+43 676 88144 239
christine.weilhartner@sos-kinderdorf.at

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