Sozialhilfegesetz: „Verfassungsklage wird diese beschämende Unsozialpolitik stoppen“

Kärntens SPÖ-Parteichef LH Peter Kaiser und BR-Präsident Ingo Appe: Verfassungsklage durch SPÖ-Bundesratsfraktion gegen brandgefährlichen sozialpolitischen Umbau unserer Gesellschaft

Klagenfurt (OTS) Scharfe Kritik am „Armutsverschärfungsgesetz“ der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung üben Kärntens SPÖ-Vorsitzender Landeshauptmann Peter Kaiser und der aktuelle Vorsitzendes des Bundesrates Ingo Appe. Der von SPÖ-Bundesvorsitzenden Pamela Rendi-Wagner initiierte Weg vor den Verfassungsgerichtshof sei daher der einzig richtige Schritt, um drohenden Schaden von tausenden Familien und Kindern und eine weitere Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.

„Es ist ein Armutszeugnis für Österreich; es ist gegen jede Vernunft und gegen jedes Verantwortungsbewusstsein; es widerspricht dem sozial-solidarischen Grundgedanken, der unser Land stark gemacht hat. Und nicht zuletzt weist das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mehrere verfassungsrechtliche Bedenken auf“, kritisieren Kaiser und Appe, das am Donnerstag von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossene Gesetz. „Namhafte Experten sind überzeugt, dass dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht nicht standhält. Daher ist es für die rote Bundesratsfraktion Gebot und Verpflichtung, Klage einzubringen“, betont Appe.

„Das Sozialhilfegesetz torpediert Österreichs Sozialpolitik und läutet einen scharfen Kurswechsel ein. Es geht der Bundesregierung nicht mehr darum, Armut abzufedern, sondern Menschen gegeneinander auszuspielen, Neiddebatten zu verschärfen und in Not geratene Menschen zu verunglimpfen“, sagt Kaiser. Und er warnt: „Abgesehen davon, dass Türkis-Blau Höchstgrenzen des Helfen-Dürfens formulieren, wird Hilfsbedürftigkeit plötzlich mit integrationspolitischen, fremdenpolizeilichen und arbeitsmarktpolitischen Zielen vermengt. Das ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig“, so Kaiser und Appe.

Gleich mehrfach verfassungsrechtlich fragwürdig sei die Leistungsbemessung für Kinder: Ab dem 3. Kind wird ja nur noch ein Betrag von 45 Euro ausbezahlt. „Wie sollen 45 Euro bedarfsdeckend sein? Hier raubt man Kindern eiskalt ihr Recht auf ein unbeschwertes Kindsein-Dürfen“, kritisieren Kaiser und Appe. Nicht minder entsetzt zeigen sie sich von der türkis-blauen Argumentation: Dabei werde quasi verallgemeinernd unterstellt, dass deren Eltern zu faul wären, einer Arbeit nachzugehen. Wahr sei vielmehr, dass der Großteil der Mindestsicherungsbezieher so genannte Aufstocker seien, also sehr wohl einer Arbeit nachgehen würden. „Im Übrigen liegt der durchschnittliche Bezug der Mindestsicherung in Kärnten bei nur 6,8 Monaten. Und der Durchschnittsbezug beträgt nicht 3000 Euro, wie ständig von der Bundesregierung kommuniziert wird, sondern 520 Euro.“

Wie Kaiser und Appe betonen, sei das, was mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz einhergehe, ein brandgefährlicher sozialpolitischer Umbau unserer Gesellschaft. „Wir sind zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht der Klage der SPÖ-Bundesratsfraktion folgt und dieses beschämende Treiben gestoppt werden kann.“

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SPÖ Landesorganisation Kärnten
Klagefurt

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