SP-Al-Rawi: VfGH-Entscheidung zur Aufhebung des Kopftuchverbots zu begrüßen

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt das Grundrecht der Religionsfreiheit. Das Urteil ist eine Absage an türkisen Populismus und Diskriminierung. Der Verfassungsgerichtshof bestätigt das Grundrecht der Religionsfreiheit. Das Urteil ist eine Absage an türkisen Populismus und Diskriminierung.

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