Spitzelvorwürfe gegen die Türkei: Sobotka weist Vorwurf der Untätigkeit zurück

Minister informiert Innenausschuss auch über Einigung bei Versammlungsgesetz

Wien (PK) - Innenminister Wolfgang Sobotka setzte sich heute im Innenausschuss des Nationalrats gegen Anschuldigungen zur Wehr, das Innenressort würde Vorwürfen gegen die türkischen Vereine ATIB und UETD wegen möglicher Spitzeltätigkeit für die Türkei nur unwillig nachgehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung habe umfassende Ermittlungen aufgenommen, auch die Vereinsbehörde prüfe, versicherte er. Pauschalverdächtigungen gegen Vereinsmitglieder hält er allerdings nicht für zulässig. Bisher sind laut Sobotka nach Informationen des Innenministeriums elf österreichische Staatsbürger bei der Einreise in die Türkei vorläufig festgehalten worden, sie sind mittlerweile jedoch alle wieder frei. Härte stellte er bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften in Aussicht, eine Amnestie sei nicht geplant.

Sobotka informierte die Abgeordnete im Rahmen der mehr als zweistündigen aktuellen Aussprache überdies über die erzielte Einigung zwischen den Koalitionsparteien zum Versammlungsgesetz und den Flüchtlingsgipfel der EU in Rom.

Anlass für die Ausführungen Sobotkas zu etwaigen Spitzelaktivitäten der Türkei in Österreich waren massive Vorwürfe von Grün-Abgeordnetem Peter Pilz. Pilz hielt Sobotka vor, anders als Deutschland keine Anstalten zu machen, "das illegale Spitzelnetz der Erdogan-Stasi" in Österreich zu unterbinden. Sobotka sehe die Sachlage nicht durch die Brille des Innenministers sondern durch die des ÖVP-Politikers, klagte er und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich immer wieder ATIB- und UETD-Vertreter auf ÖVP-Wahllisten finden.

Laut Pilz sind mindestens zehn Fälle dokumentiert, in denen österreichische Staatsbürger, und zwar ohne türkische Doppelstaatsbürgerschaft, bei der Passkontrolle in der Türkei festgenommen und bis zu 72 Stunden unter unwürdigen Bedingungen festgehalten wurden, zum Teil mit dem Vorwurf, sie hätten Erdogan in Österreich beleidigt. Zudem verwies Pilz auf dokumentierte Fälle, wo ATIB-Funktionäre gezielt Türken darauf angesprochen haben, dass ihre Frau auf ihrem Arbeitsplatz kein Kopftuch getragen oder an einer Feier teilgenommen habe. Laut Pilz haben die Grünen ein Verfahren zur Überprüfung von ATIB angestrengt, mit dem Ziel, den Verein aufzulösen.

Auch gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften geht das Innenministerium nach Ansicht von Pilz nicht mit der notwendigen Konsequenz vor. Das sieht auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein so. Es gebe bereits seit dem Jahr 2014 Verdachtsmomente, ohne dass die Behörden bislang aktiv geworden seien, beklagte sie. Dabei wäre es laut Pilz anhand bestimmter Kennzeichen möglich, jede einzelne österreich-türkische-Doppelstaatsbürgerschaft über die zuständigen Landesbehörden zu eruieren. Das Thema Doppelstaatsbürgerschaft griff auch ÖVP-Abgeordneter Werner Amon auf, er hält die Forderung nach einer Amnestie für bedenklich.

"Ich unterstütze ATIB nicht", reagierte Sobotka empört auf die Vorhaltungen von Pilz. Man dürfe tausende Mitglieder von ATIB jedoch nicht pauschal verunglimpfen, bekräftigte er. Überdies sei es nicht möglich, einen Verein aufzulösen, nur weil einzelne Mitglieder oder einzelne Vertreter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seien. Voraussetzung seien vielmehr Verstöße des Vereins gegen das Strafgesetz oder eine massive Überschreitung des in den Statuten des Vereins festgelegten Wirkungsbereichs. Laut Sobotka werden im Zuge der laufenden Ermittlungen auch jene Personen einvernommen, die von der Türkei mit dem Argument der Gefahr terroristischer Aktivitäten vorübergehend festgenommen wurden, deren Befragungen hätten sich bisher aber als nicht sehr ergiebig erwiesen.

Gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften will das Innenministerium laut Sobotka konsequent vorgehen. Es werde keine wie immer geartete Toleranz oder Schonfrist geben, bekräftigte er. Werde eine Doppelstaatsbürgerschaft entdeckt, würden die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft per Gesetz verlieren. Die Behörden könnten aber nicht ohne Anfangsverdacht ermitteln, gab Sobotka zu bedenken. Ein "Planquadrat" vor dem türkischen Konsulat rund um das Verfassungsreferendum sei durch die geltende Rechtslage jedenfalls nicht gedeckt.

Gebietsbeschränkung erst nach rechtskräftigem negativen Asylbescheid

Mehrfach in der Debatte angesprochen wurden auch die geplanten Änderungen im Fremdenrecht und beim Versammlungsrecht. So machte Grün-Abgeordnete Alev Korun geltend, dass sich die LandesflüchtlingsreferentInnen gegen zentrale Rückkehreinrichtungen in den Bundesländern ausgesprochen haben und dem Bund zudem vorwerfen würden, mit den vorliegenden Plänen die Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern zu brechen. Ulrike Königsberger-Ludwig (S) wandte sich gegen Gebietsbeschränkungen während noch laufender Asylverfahren. Etliche freiheitliche Positionen im vorgelegten Entwurf umgesetzt sieht FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz.

Innenminister Sobotka betonte, dass die Grundversorgung nur jenen abgelehnten AsylwerberInnen entzogen werden solle, die eine Möglichkeit zur Ausreise haben. Eine Gebietsbeschränkung soll es erst nach einem rechtskräftigen negativen Asylbescheid geben, zunächst auf das Bundesland, nach der Rückkehrberatung auf den Bezirk bezogen. Beugehaft ist für jene vorgesehen, die nicht ausreisen, obwohl sie die Möglichkeit dazu haben, wobei diese immer wieder verhängt werden könne. Was die angestrebten Rückkehreinrichtungen betrifft, ist laut Sobotka mit den Ländern vereinbart, dass die Rückkehrberatung nicht im ursprünglichen Asylquartier stattfindet.

Demonstrationen sollen 48 Stunden im Voraus angemeldet werden müssen

Sobotka informierte die Abgeordneten auch über die geplante Novelle zum Versammlungsgesetz. Gemäß der heute erzielten Einigung mit dem Koalitionspartner SPÖ sollen Demonstrationen künftig grundsätzlich 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden müssen. Das gebe der Polizei die Möglichkeit, sich besser vorzubereiten, hob Sobotka hervor. Die Schutzzone rund um eine Versammlung soll in der Regel 50 Meter betragen, im Bedarfsfall wird aber eine Ausdehnung auf bis zu 150 Meter möglich sein. Sobotka zufolge könnte das etwa dann zum Tragen kommen, wenn durch Gegendemonstranten Wurfgeschosse drohen. Auch zur Verhinderung von Wahlkampfauftritten ausländischer PolitikerInnen in Österreich wird es eine neue Bestimmung geben, wobei Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser die geplante Formulierung kritisch hinterfragte.

Von Team-Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen auf Probleme mit Tschetschenen in Österreich angesprochen, räumte Sobotka ein, dass die tschetschenische Community dem Innenministerium großes Kopfzerbrechen bereite. Es gebe TschetschenInnen, die sich gut integriert hätten, das sei aber eine Minderheit, sagte er. Manche wollten sich auch gar nicht integrieren. Als besonderes Problem sieht Sobotka, dass in Tschetschenien das Recht das Stärkeren gelte und Gesetze nicht akzeptiert würden, diese Einstellung würde oft beibehalten.

Flüchtlingskrise: EU will Libyen mit 90 Mio. € unterstützen

Thema der Aussprache waren auch die Bemühungen der EU, die Zahl der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen, einzudämmen. Nikolaus Alm (N) hegt die Befürchtung, dass die Gelder, die nach Libyen fließen, im dortigen Bürgerkrieg zum Einsatz kommen könnten. Dass Bootsflüchtlinge in libyschen Hoheitsgewässern gerettet und danach in einen EU-Hafen gebracht werden, hinterfragte FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl. Damit würde man Schlepper motivieren, Menschen in nicht seetaugliche Boote zu setzen.

Laut Sobotka hat die EU Libyen 90 Mio. € in Aussicht gestellt, vorrangig um die libysche Küstenwache und den libyschen Grenzschutz zu unterstützen. Die libysche Regierung habe selbst großes Interesse daran, die illegale Migration und organisierte Schlepperkriminalität auf ihrem Hoheitsgebiet zu bekämpfen, versicherte er. Wichtig zur Verhinderung illegaler Migration ist es nach Meinung von Sobotka, bereits bei der Südgrenze von Libyen anzusetzen, zudem müsse man die Menschen vor Ort unterstützen, damit sie sich nicht auf den Weg nach Europa machen.

Sicherheitskabinett: Sobotka rechnet mit Einigung in den nächsten Tagen

Seitens der Abgeordneten zur Sprache gebracht wurden auch viele andere Themen, sie reichten von der Forderung der FPÖ nach kostenlosen Hepatitisimpfungen für Feuerwehrleute bis zur Segnung einer neu eröffneten Polizeidienststelle, die NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm mit Nachdruck kritisierte.

Was die geplante Einrichtung eines Sicherheitskabinetts betrifft, rechnet Sobotka mit einer Einigung mit der SPÖ in den nächsten Tagen. Über das neue Katastrophen- und Krisenmanagementgesetz soll Mitte Mai mit den Landeshauptleuten "endverhandelt" werden. Die Aktion "Gemeinsam sicher" wird aus dem Regelbudget bezahlt. Ein zum Verkauf stehendes Grundstück auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Gusen soll von Österreich gekauft werden. Das Enteignungsverfahren gegen die Besitzerin des Geburtshauses von Hitler läuft Sobotka zufolge nach dem Einspruch der Besitzerin nach wie vor.

Themen Asyl und Migration bleiben weiter auf EU-Agenda

Die Asyl- und Flüchtlingspolitik stand auch im Mittelpunkt der Debatte über einen Bericht von Innenminister Wolfgang Sobotka zu aktuellen EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich (III-348 d.B.). Die EU-Kommission hat dazu zwei Legislativpakete vorgelegt, über die allerdings noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Im Sicherheitsbereich wiederum wird unter anderem über ein gemeinsames Registrierungssystem für in die EU einreisende Drittstaatsangehörigen, eine Verschärfung des Waffenrechts, eine Überarbeitung des Schengener Informationssystems und eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verhandelt.

Die europäische Asylpolitik sei zunehmend auf Abwehr ausgerichtet, die Bekämpfung der Fluchtursachen komme dabei viel zu kurz, kritisierte namens der Grünen Alev Korun, die in diesem Zusammenhang auch die enge Kooperation mit der Türkei als problematisch einstufte. Auch Walter Rosenkranz (F) begründete die Ablehnung des Berichts durch seine Fraktion primär mit der Flüchtlingspolitik der EU. Er warf der Union allerdings vor, keinerlei Konsequenzen an die Aberkennung des Schutzstatus von Flüchtlingen zu knüpfen und auch in diesen Fällen Zuwanderung zu ermöglichen. Auf diese Weise würden einmal mehr Asyl und Migration vermengt, merkte er irritiert an. Ähnlich äußerte sich Christoph Hagen (T), der zudem auch Einwände gegen die von der EU geplanten Einschränkungen im Waffenrecht erhob. Nikolaus Alm (N) übte Kritik an der Fluggastdaten-Richtlinie der EU und war dabei einer Meinung mit Korun.

Der Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei hält derzeit, man sei aber für alle Eventualitäten bestens gerüstet, unterstrich Innenminister Wolfgang Sobotka. Sowohl die Schengen-Außengrenzen als auch die Binnengrenzen bleiben gesichert. Eine faire Aufteilung der Flüchtlinge innerhalb der Union, wie dies SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig verlangt hatte, scheitere an der fehlenden Residenzpflicht, erklärte der Ressortchef. Der Bericht wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Breite Zustimmung für Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über polizeiliche Zusammenarbeit

Mit breitem Konsens, aber gegen die Stimmen der Grünen hat der Innenausschuss einen Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie eine zugehörige Durchführungsvereinbarung (1469 d.B., 1471 d.B.) genehmigt. Die Abkommen sollen einen seit Juli 2001 geltenden Vertrag ersetzen und, wie ähnliche Abkommen mit anderen Nachbarländern, die Effizienz der Polizeiarbeit in Bezug auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiter verbessern. Überdies wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert. Da sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung Kompetenzen der Länder berühren, bedürfen diese nicht nur der Zustimmung des Nationalrats, sondern ausdrücklich auch jener des Bundesrats.

Mit dem Vertrag geregelt werden neben der behördlichen Zusammenarbeit und Fragen des Informationsaustausches unter anderem auch die grenzüberschreitende Nacheile, das vorläufige Einschreiten von ExekutivbeamtInnen im Grenzgebiet des Nachbarstaates bei unmittelbarer erheblicher Gefahr, verdeckte Ermittlungen, die Unterstützung bei Rückführungen sowie der Zeugen- und Opferschutz. Zudem wurde erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende Durchführungsvereinbarung abgeschlossen.

Nun wäre es auch wünschenswert, sich bei der Bezahlung der Exekutive an der Schweiz und Liechtenstein zu orientieren, fügte Christoph Hagen (T) pointiert an, der die beiden Abkommen ebenso wie FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz ausdrücklich begrüßte. (Schluss) gs/hof

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