Votum Separatum: Corona-Ampel muss gesetzlich geregelt werden
Wien (OTS/SK) – „Unstrukturiert, fehlerhaft und den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs nicht entsprechend“, so lautet zusammengefasst die Kritik von SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits an der geplanten Novelle zum Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz. Gemeinsam mit den VertreterInnen der SPÖ und der Bundesarbeiterkammer fordert er in einem Minderheitenvotum im Datenschutzrat, dass die geplante Novelle zum Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz grundsätzlich überarbeitet werden muss. Das Votum schließt sich nahtlos einer langen Reihe von Stellungnahmen an, die den Begutachtungsentwurf als unzureichend erachten. Drobits: „Die geplante Novelle zum Epidemiegesetz ist mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Die Regierung darf hier nicht Augen und Ohren verschließen. Die große Anzahl an negativen Stellungnahmen spricht für sich – die geplanten Gesetzesänderungen sind völlig unzureichend. Man muss die Kritikpunkte ernst nehmen und das Gesetz grundsätzlich überarbeiten. Denn gerade in Zeiten einer Pandemie ist der Schutz von Grundrechten wichtiger denn je!“ ****
Durch die „freiwillig verpflichtende“ Registrierung in Gaststätten und bei Veranstaltungen zur Kontaktnachverfolgung werde eine Vorratsdatenspeicherung im Dauerrecht geschaffen, deren Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Der Abgeordnete erklärt: „Die Kontaktpersonennachverfolgung darf nicht abstrakt erfolgen, sondern nur bei anlassbezogenen, konkreten Gefährdungslagen. Dafür gehören die Corona-Ampel und die genauen Kriterien für die Ampelschaltungen im Gesetz verankert. Denn die Ampelkriterien haben nichts auf einer Homepage zu suchen, sondern müssen klar und sauber in einem Gesetz geregelt werden. Da die Corona-Ampel in diesem Gesetzesentwurf jedoch völlig fehlt, wird hier eine Vorratsdatenspeicherung ohne klare Auflagen festgelegt und ins Dauerrecht geschrieben. Das ist nicht akzeptabel.“
Aus datenschutzrechtlicher Sicht seien zahlreiche unklare und extrem weitreichende Formulierungen ein massives Problem, führt Drobits aus: „Das wird zu inhaltlich nicht nachvollziehbaren und sich widersprechenden Verordnungen des Bundes, der Länder bzw. einzelner Bezirksverwaltungsbehörden führen. Ein Vollziehungschaos und damit eine Verunsicherung der Bevölkerung werden die Folge sein. Nicht einmal in der Sitzung des Datenschutzrates konnte Klarheit über Sammlung, Zugriff und Weitergabe der erhobenen Daten und über weitere wichtige Fragen geschaffen werden. Es ist daher völlig unklar, ob die zahlreichen massiven Bedenken und Einwände des Datenschutzrates in der Endfassung des Gesetzes tatsachlich berücksichtigt werden. Dieser Gesetzesentwurf muss daher komplett überarbeitet werden.“
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