SPÖ fordert Unterhaltsgarantie und Anpassung der Regelbedarfssätze

Nationalrat diskutiert Fortzahlung bis zum Ende der Ausbildungszeit

Wien (PK) - "Ungleichbehandlung von Kindern in diesem Land nicht fortscheiten lassen", so fasst Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) einen SPÖ-Antrag zur Unterhaltsgarantie zusammen. Der Nationalrat befasste sich damit in seiner zweiten Sitzung der neuen Gesetzgebungsperiode im Rahmen einer Ersten Lesung, bevor er dem Finanzausschuss zugewiesen wurde. Kritisch äußerten sich ÖVP und FPÖ zu diesem Vorschlag, das Familienlastenausgleichgesetz zu novellieren, da sie einen Abfluss der Geldleistung ins Ausland befürchten. Der SPÖ zufolge ist dies die falsche Stelle, um zu sparen. NEOS und Liste PILZ können dem Antrag viel abgewinnen. Sie argumentieren, Kinderarmut sei zu bekämpfen, Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Unterhaltsgarantie zusätzlich zu Unterhalt

Die Unterhaltsgarantie wäre ein Meilenstein für die Armutsvermeidung, begründete die ehemalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ihren Antrag. Demnach sollen Kinder, die mit einem Elternteil alleine leben und deren zweiter Elternteil nicht zahlungswillig oder -fähig ist, unterstützt werden. Der Beitrag soll als Ergänzung zu Unterhaltsleistungen oder auch der Familienbeihilfe ausbezahlt und höchstens fünf Jahre gewährt werden. Wenn Geld bei den banalsten Dingen, wie die Wohnung zu heizen oder Eislaufen zu gehen, fehlt, braucht es den Gesetzgeber, der hier regulativ einspringt, so Heinisch-Hosek. Die Richtbeträge entsprechen den Regelbedarfssätzen. Diese sind der SPÖ ebenfalls ein Dorn im Auge, seien sie doch seit 1964 nicht erhöht worden, hielt die Abgeordnete fest.

Mit der Unterhaltsgarantie sollen (Kinder-)Armut und Armutsgefährdung hintangehalten werden, unterstrich auch ihre Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig. Ein Abfließen des Geldes ins Ausland kann aufgrund des Antrags verhindert werden, informierte sie außerdem. Die Unterhaltsgarantie sei eine Unterstützung für alleinstehende Personen mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern, deren Jahres-Bruttoeinkommen 55.000 € nicht übersteigt, so die Familiensprecherin der SPÖ. Sie informierte über 180.000 AlleinerzieherInnen in Österreich, wovon 90% Frauen sind.

Keine Benachteiligung von Partnerschaften

Der Antrag ziele ausschließlich auf AlleinerzieherInnen ab, Kinder aus Partnerschaften seien allerdings ebenfalls zu berücksichtigen, kritisierte Michaela Steinacker (ÖVP) den SPÖ-Vorstoß. Unterhaltsverfahren und das Festlegen von Vergleichswerten müssen nach ihrem Dafürhalten eher optimiert werden. Die Benachteiligung von Eltern, die in einer Partnerschaft leben, dürfe nicht die Folge sein, so Steinacker.

Weitere Debatte im Ausschuss

"Chancengleichheit können wir nicht garantieren, sehr wohl aber Chancengerechtigkeit schaffen" so Claudia Gamon. Die NEOS-Frauensprecherin hielt fest, dass die Armutsgefährdung von Kindern auch deshalb bekämpft werden müsse, um Familien - explizit Frauen -die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben zuzugestehen. So sei eine nachhaltige Lösung notwendig, damit bestehende Familienleistungen nicht mehr negative Erwebsanreize zur Folge haben.

Auf die Verhandlungen im Ausschuss verwies FPÖ-Abgeordnete Anneliese Kitzmüller, die Bedenken äußerte, das ausgeschüttete Geld könnte ins Ausland fließen. Dem widersprach Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) mit dem Verweis auf den Antragstext. Einig waren sich beide aber über die Notwendigkeit der Armutsbekämpfung von Kindern. (Fortsetzung Nationalrat) wat

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