SPÖ Kärnten – Digitalfunk: BMI darf Kärnten nicht schlechter behandeln als andere

Seiser: Rechnungshof hat bestätigt – Nachvollziehbare Kostenkalkulation für Einführung Digitalfunk in Kärnten noch ausständig.

Klagenfurt (OTS) „Fakt ist, dass Seitens des Bundesministeriums für Inneres für die Umsetzung des Digitalfunks in Kärnten notwendige Informationen noch nicht bei uns eingetroffen sind“, repliziert SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser auf eine aktuelle Aussendung des BMI.

„Es gibt viele offene Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden. Ohne einer detaillierten Kostenaufstellung kann der Landesrechnungshof keine Großvorhabenprüfung durchführen“, so Seiser. Dies gehe auch aus einem Schreiben des Landesrechnungshofes vom Oktober 2017 deutlich hervor. 
Das Schreiben bestätigt, dass dem Kärntner Landesrechungshof die für die Großvorhabensprüfung nötigen Soll-Kosten- und Folge-Kosten-Berechnungen noch nicht übermittelt worden sind. Ohne diese vollständigen Informationen ist aber eine Kostenüberprüfung gem. § 10 K-LRHG nicht möglich.

Das ist für Seiser der eindeutige Nachweis, dass das BMI dem Land Kärnten noch immer nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt hat. Und nur dadurch verzögere sich natürlich die Umsetzung. „Ich verwehre mich vehement dagegen, dass das BMI für diese Versäumnisse Kärnten die Schuld zuschieben will“, spricht Seiser Klartext. Darüber hinaus sei es doch verwunderlich, warum etwa Salzburg bei ähnlicher Struktur drei Millionen Euro an Bundesförderung erhalten habe, während Kärnten nur 1,1 Millionen erhalten soll. 

„Wir fordern für Kärnten Fairness und Transparenz. Was für andere Bundesländer galt, muss auch für Kärnten Recht sein. Eine Ungleichbehandlung seitens des BMI werden wir mit Sicherheit nicht zulassen“, so Seiser, der zudem darauf besteht, „dass wir für unsere Einsatzkräfte die beste Technologie zum besten Preis bekommen“. Schließlich gehe es hier um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.

„Darum ist ein Arbeitstreffen in naher Zukunft unabdingbar, bei dem Kärnten erneut klarmachen kann, welche Informationen noch benötigt werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Großvorhabensprüfung durchführen zu können“, schließt Seiser.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

SPÖ Landtagsklub Kärnten, Klagenfurt

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