SPÖ will Anrainer bei Planung von Hochspannungsleitungen besser einbinden

Salzburger SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker verlangt Erdkabel statt Freileitungen in sensiblen Gebieten – Grüne und ÖVP lehnen SPÖ-Antrag im Wirtschaftsausschuss ab

Wien (OTS/SK) Die SPÖ will eine bessere Einbindung der Bevölkerung bei der Planung von Hochspannungsleitungen. Für die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Cornelia Ecker ist die 380-kV-Leitung in Salzburg ein Negativbeispiel. Sie hat dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, der heute im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats diskutiert und abgestimmt wurde. Die SPÖ verlangt darin eine Änderung des Starkstromwegerechts dahingehend, dass in sensiblen Gebieten eine Verkabelung unter der Erde zu erfolgen hat. Die Grünen und die ÖVP haben den Antrag vertagt. Er kommt damit vorerst nicht zur Abstimmung ins Plenum des Nationalrats. ****

Für Ecker ist dabei vor allem die Ablehnung durch die Grünen unverständlich. Sie erinnert daran, dass gerade diese den Anrainergemeinden der 380-kV-Leitung vor der Gemeinderatswahl sehr viele Versprechungen gemacht haben, die nicht gehalten wurden. „Es ist enttäuschend, dass die Grünen im Parlament und auch die Energieministerin von ihren eigenen Versprechen nichts mehr wissen wollen“, sagt Ecker.

Der Antrag der SPÖ fordert die Bundesregierung dazu auf, zeitgemäße Grundlagen für Energieinfrastrukturverfahren zu erarbeiten, die zumindest folgende Punkte umfassen:

* Klärung der aktuellen technischen Grundlagen, Funktionsweisen und Anwendungsmöglichkeiten unterschiedlicher Elektrizitätsleitungssysteme (Freileitung, Erdkabel), damit diese in den einzelnen Verfahren nicht jeweils neu geklärt werden müssen;

* Umsetzung der SUP-Richtlinie in Hinblick auf Pläne im Energiesektor, zur besseren Einbindung der Bevölkerung und zur Stärkung der Planungssicherheit für ProjektwerberInnen;

* Änderung des Starkstromwegerechts dahingehend, dass in sensiblen Gebieten eine Verkabelung zu erfolgen hat, sofern nicht schwerwiegende Gründe (u.a. technischer oder betrieblicher Natur) dagegenstehen, sowie dass hinsichtlich der Schutzgüter und Schutzmaßstäbe eine zeitgemäße Benennung zu erfolgen hat;

* Bessere Abstimmung zwischen Raumordnungs- und Energieinfrastrukturanforderungen;

(Schluss) wf

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