Stadt Wien ad Volksanwaltschaft/Heumarkt: Widmungen werden immer verfassungsrechtlich geprüft | PID Presse

Wien (OTS) - Jeder Widmungsakt wird vor Beschlussfassung durch den Wiener Gemeinderat stadtintern verfassungsrechtlich geprüft und darf erst nach positiver Beurteilung vorgelegt werden. So ist das natürlich auch im gegenständlichen Fall geschehen.

Es wird jeder Bericht der Volksanwaltschaft geprüft. Sollte die Volksanwaltschaft in Hinblick auf die Verfassungskonformität des Widmungsverfahren wirklich derart schwerwiegende Zweifel haben, so müsste sie eigentlich eine Verordnungsprüfung bei den Höchstgerichten bereits beantragt haben.

Da das offenbar nicht geschehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass hier parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen.

Rückfragen & Kontakt:

Andreas Baur
Mediensprecher Vzbgm. Maria Vassilakou
andreas.baur@wien.gv.at
0664 831 74 49

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