Standortentwicklungsgesetz – Ecker: SPÖ fordert zurück an den Start

SPÖ-KMU-Sprecherin hält Eingriffe in Beteiligtenrechte für unions- und verfassungswidrig – Rechtsunsicherheit für Projekte wird größer, Verfahren werden länger dauern

Wien (OTS/SK) Die SPÖ fordert, dass man beim umstrittenen Standortentwicklungsgesetz zurück an den Start geht. Denn die Einwände gegen den Regierungsentwurf, die in der Ausschussbegutachtung vorgebracht wurden, sind drastisch, sagt SPÖ-KMU-Sprecherin Cornelia Ecker. Trotz der massiven Kritik haben die Regierungsparteien und die Neos das Gesetz am Freitag im Wirtschaftsausschuss beschlossen. Aus Sicht der SPÖ ist die Absicht wichtig, Verfahren für Großprojekte einfacher zu machen und zu beschleunigen. „Das darf aber nicht bedeuten, dass die Rechte von Anrainern und Umweltorganisationen eingeschränkt werden“, sagt Ecker. **** 

    Das Standortentwicklungsgesetz ist nach Ansicht der SPÖ verfassungs- und EU-rechtlich anfechtbar, es greift tief und unverhältnismäßig in die Rechte von Anrainern, Umweltorganisationen und Bundesländern ein.  

    Dazu kommt, „dass das Gesetz seinen Zweck verfehlen wird, weil so UVP-Verfahren weder einfacher noch schneller werden, sondern komplizierter, langwieriger und jedes Ergebnis mit größter Rechtsunsicherheit behaftet ist“, so Ecker.  

    Das Bundesverwaltungsgericht(bei dem die Verfahren laut Standortgesetz nach zwölf Monaten landen) warnt vor längeren Verfahren. In der Stellungnahme des BVwG heißt es: „Das Bundesverwaltungsgericht verfügt jedoch über keinen eigenen Sachverständigenapparat, und die Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger stellt schon jetzt eines der Hauptprobleme bei der Durchführung zügiger Beschwerdeverfahren dar. Aus diesem Grund könnte es zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen.“ 

    Noch deutlicher die Warnung in der Stellungnahme des Dachverbands der Verwaltungsrichter. Sie sehen die Regierungsvorlage im „Widerspruch zur EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH“. Und sie raten Projektwerbern davon ab, die angeblich verfahrensbeschleunigende Säumnisbeschwerde zu nutzen, wenn die Behörde nicht binnen 12 Monaten entschieden hat.  

    In der Stellungnahme der Verwaltungsrichter heißt es: „Vernünftiger Weise sollte diese erleichterte Möglichkeit der Säumnisbeschwerde von den Projektwerbern nicht genutzt werden oder sie wird zu einer weiteren Verfahrensverzögerung gegenüber dem Ist-Zustand führen. Die Bestimmung sollte im Interesse zügiger Verfahren entfallen. 

    Ein weiterer Kritikpunkt, den die SPÖ-KMU-Sprecherin im Ausschuss ansprach, ist der sogenannte Standortentwicklungsbeirat. Hier beraten sechs Mitglieder, welche Vorhaben standortrelevant sind und welche nicht und geben dann Empfehlungen ab. Ernannt werden diese Personen vom Wirtschaftsministerium. Dazu Ecker: „Ist das transparent und können diese Personen wirklich objektiv sein?“ Auch die Kosten von 400.000 Euro für jene vier Personen, die für diesen Beirat angestellt sind, hält Ecker für mehr als hinterfragungswürdig. 

    Die SPÖ hat im Wirtschaftsausschuss am Dienstag letzte Woche durchgesetzt, dass es eine Ausschussbegutachtung gegeben hat. Zunächst wollten die Regierungsparteien das Gesetz ohne weitere Begutachtung beschließen. Die inzwischen eingegangenen 25 Stellungnahmen sind fast durchwegs kritisch.  

    Neben der scharfen Kritik von BVwG und Fachverband der Verwaltungsrichter lehnen die Bundesländer Wien und Kärnten den Regierungsvorschlag vehement ab. Auch Niederösterreich kritisiert, dass die Bundesländer bei Großprojekten nicht mehr mitreden dürfen. Und: Alle Umweltorganisationen bringen massive Einwände ein, weil gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen werde und die Rechte von Umweltschützern und Anrainern beschnitten werden.  

Service: Hier der Link zur Parlamentsseite mit den gesammelten Stellungnahmen:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AUA/AUA_00008/index.shtml#tab-Stellungnahmen

 

(Schluss) up/wf

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01/40110-3570
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