Standortentwicklungsgesetz neu: Genehmigungsautomatik und Schikanen – Narrenfreiheit für Projektwerber | VIRUS

Wien (OTS) Nach der Veröffentlichung der konkreten Schramböck-Regierungsvorlage zum Standortentwicklungsgesetz gibt die Umweltorganisation VIRUS erste Eindrücke bekannt. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Wir werden uns das noch vertieft ansehen aber nach kurzer Durchsicht lässt sich bereits bilanzieren: Die viel kritisierte Genehmigungsautomatik ist in anderer Form enthalten geblieben, Schikanen für Parteien, deren Rechte eingeschränkt werden stehen einer Verhätschelung der Projektwerber gegenüber, die auch bei dem häufig vorkommendem Versagen weiter Narrenfreiheit genießen sollen“.

Hauptinstrument dafür sei die nach wie vor im Entwurf enthaltene Regelung, dass unabhängig vom Ermittlungsstand nach 12 Monaten sachverhaltsunabhängig das Verfahren zu beenden sei. Eine abweisende Entscheidung sei zwar nun theoretisch möglich, zeige aber die Praxis mit der gleichartige Regelung des UVP-Gesetzes das diese nicht einmal bei größter Offensichtlichkeit angewendet werden würde. „Das Problem dabei  ist dass bei Großprojekten nach 12 Monaten nicht einmal noch die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen hat und auch nach Jahren die Unterlagen eine Prüfung nicht ermöglichen. Dafür brauchte es Restriktionen für die Projektwerber die aber im neuen Gesetz fehlen“ so Rehm. Mangels Unterlagen sei es somit nicht möglich irgendeinen Sachverhalt zweifelsfrei festzustellen, “ Daraus folgt aber, dass die Anforderung der Regierungsvorlage, das Fehlen der Genehmigungsvoraussetzungen zweifelsfrei festzustellen nicht erfüllbar und diese Feigenblatt-Regelung als rein theoretische angelegt ist, kritisiert Rehm.

Das Gesetz solle im Gegensatz zum Erstentwurf nunmehr nur für noch nicht eingereichte Vorhaben gelten. Mit einer Übergangsbestimmung wolle man aber künftig auch bereits ganz weit fortgeschrittene Verfahren von vor 2016 eingereichten Projekten dem neuen Regime unterstellen, wenn ein Verwaltungsgericht oder ein Höchstgericht eine Entscheidung aufhebt und das Verfahren in die vorhergehende Instanz zurückwandert. „Das führt unweigerlich zu Komplikationen. Pannen und Rechtsunsicherheit sind somit vorprogrammiert“, so Rehm

Die Anfang der Woche angekündigte automatische Säumnisbeschwerde komme nicht. Damit bleiben derartige Beschwerden betreffende vereinfachende Bestimmungen im neuen Gesetz wirkungslos weil Projektwerber meist an Versäumnissen schuld sind und somit gar nicht in der Lage sind diese der Behörde vorzuwerfen. 

Im Gegensatz zu den Ankündigungen der Bundesregierung würden Parteienrechte massiv eingeschränkt  und ein ganzer Katalog an Schikanen wie Redebeschränkungen, Überwälzungen von Kosten die Behörden dazu einladen, diese missbräuchlich einzusetzen oder Verfahrensparteien Nachbarn einzuschüchtern und mundtot zu machen. „Inwieweit dies alles überhaupt rechtlich haltbar sei, wird Gegenstand weiterer Prüfung sein. Der politische Ungeist hinter dem Gesetz ist jedoch ebenso bedenklich, wie es die offensichtlich falschzüngigen Behauptungen der Bundesregierung vor Veröffentlichung der Regierungsvorlage waren“, kritisiert Rehm. Es brauche kein Zweitgesetz. „Das jenseits von Schikanen und Automatiken tatsächlich existierende sinnvolle Verbesserungspotenzial bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sollte besser im UVP-Gesetz geregelt werden und somit allen Verfahren zugute kommen“. so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen