Statement Arenaria GmbH und Esterhazy zur Revision des Urteils in der Sache Kulturförderung

Rechtsmittel des Landes Burgenland an den Obersten Gerichtshof zum Urteil Kulturförderung 2015 und 2016

Eisenstadt (OTS) - Das Land Burgenland hat sich, wie mehrfach angekündigt, entschlossen, das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. Februar in Sachen Förderung der Oper im Steinbruch und der Kinderoper für die Jahre 2015 und 2016 dem Obersten Gerichtshof (OGH), als letzte von drei Instanzen, zur „Revision“ vorzulegen. Sowohl das Landesgericht Eisenstadt, wie auch das Oberlandesgericht in Wien hatten die Klagen der Arenaria auf Förderung von vier Opernproduktionen über jeweils 250.000,- Euro gutgeheißen. Esterhazy hat stets betont, dass die Gerichte in streitigen Fragen herangezogen werden sollen.  Dies entspricht den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates.

Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Urteilsbegründung zwar eine ordentliche Revision beim OGH zugelassen, Arenaria und Esterhazy glauben jedoch nicht, dass eine „erhebliche Rechtsfrage“ für die österreichische Rechtsordnung zu Entscheidung steht. Deshalb geht man auch eher davon aus, dass der OGH auf das Gesuch zur „Revision“ nicht eingehen wird.

Da die fraglichen Entscheide noch die alten Fördergesetze betreffen, sind die laufenden und zukünftigen Fördergesuche und Kooperationen davon nicht betroffen. Arenaria und Esterhazy zeigen sich zuversichtlich, dass der eingeschlagene Weg der guten Zusammenarbeit mit dem Land Burgenland uneingeschränkt fortgesetzt wird.

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i.V. der Arenaria GmbH
Barbara Wagner-Gmeiner
Öffentlichkeitsarbeit
Esterhazy Betriebe GmbH
Esterhazyplatz 5
A-7000 Eisenstadt
Tel +43 (0) 2682 63004-410
Mobil +43 (0) 664 965 79 09
b.wagner-gmeiner@esterhazy.at
www.esterhazy.at

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