Steinacker: SPÖ-Postenbesetzung im Landesverwaltungsgericht Burgenland untergräbt Unabhängigkeit der Justiz

ÖVP-Justizsprecherin: Wo bleibt Ordnungsruf des Bundespräsidenten und der neuen SPÖ-Vorsitzenden Rendi-Wagner für Niessl&Co?

Wien (OTS) „Die Vorgänge um die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Landesverwaltungsgerichts Burgenland sind unobjektiv, intransparent und in höchstem Maß politisch verwerflich“, erklärt ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker.

Die SPÖ-Burgenland und deren Landeschef Niessl kümmerten sich ganz offensichtlich um keinerlei gesetzliche Ausschreibungsbedingungen, wenn es um das „Durchdrücken“ von roten Amtsträgern geht, so Steinacker. Nicht anders sei es erklärbar, dass weder auf Diskriminierungsverbote, wie zum Beispiel dem Alter nach, noch auf notwendige Berufsvoraussetzungen und Praxiszeiten für eine zu besetzende Stelle Rücksicht genommen werde.

„Das ist ein eklatanter Fall politischer Einflussnahme auf die unabhängige Gerichtsbarkeit“, erklärt die ÖVP-Justizsprecherin. „Ganz Österreich fragt sich mittlerweile, wo der Aufschrei des Bundespräsidenten van der Bellen und der neuen SPÖ-Chefin zu dieser ungesetzlichen Vorgangsweise bleibt. Hier will ein Landeshauptmann seinen Einfluss ganz offensichtlich über die Verwaltung hinaus auf die Gerichtsbarkeit ausdehnen. Und spätestens hier, wo es klar um die Gewaltenteilung geht, sollte Rendi-Wagner ihre Parteikollegen zur Ordnung rufen“, so Steinacker.

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen