Steinacker/Stefan: Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen

ÖVP-FPÖ-Antrag zum Gewaltschutzpaket heute im Nationalrat eingebracht

Wien (OTS/ÖVP-PK) Frauen und Kinder sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das sieht ein heute eingebrachter Antrag von ÖVP und FPÖ zum Gewaltschutz vor. Unter der Leitung der ehemaligen Staatsekretärin im Innenministerium (und nunmehr Europaabgeordneten) Karoline Edtstadler hat die “Task Force Strafrecht“ zahlreiche Maßnahmen zum besseren Schutz von Frauen und Kindern erarbeitet. Insgesamt ging es dabei darum, „null Toleranz“ den Tätern gegenüber zu zeigen und den Opferschutz zu erhöhen. Im Mittelpunkt dieses Pakets, das gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten entwickelt wurde, stehen strengere Strafen, eine bessere Kooperation zwischen den involvierten Behörden und Organisationen, der Ausbau eines niederschwelligen Opferschutzes sowie eine verstärkte Täterarbeit. „Neben härteren Strafen für Sexual- und Gewaltverbrecher ist es wichtig, Opfern verstärkt Schutz und Hilfestellung zu geben. Wir wollen mit dem Antrag sicherstellen, dass kein Opfer von Sexual- und Gewaltverbrechen auf sich allein gestellt bleiben muss“, sagten heute, Mittwoch, die beiden Justizsprecher Abg. Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) und Mag. Harald Stefan (FPÖ).

Beide wiesen auf die Vielzahl von tragischen Gewaltereignissen im Zusammenhang mit Frauen. Deshalb wolle man mit dem Paket im Opferschutz und im Bereich der Täterarbeit neue Wege beschreiten.

Zum Schutz von Opfern soll eine Änderung des Namens und der Sozialversicherungsnummer für gefährdete Personen leichter möglich werden. Neuregelungen sind auch beim Betretungsverbot geplant, auch ein Annäherungsverbot soll es geben: Ein Gefährder darf sich der gefährdeten Person bis auf 50 Meter nicht annähern. Steinacker: „Damit sind auch Wege zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten sowie alle Wege dazwischen erfasst“, so Steinacker.

Bei den Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (High-Risk-Victims) werde die Einschränkung, dass gegen den Täter bereits ermittelt wurde, aufgehoben. Dies hätte den Anwendungsbereich massiv eingeschränkt. „Wir haben damit der vor allem von Opferschutzeinrichtungen vorgebrachten Kritik Rechnung getragen“, so die Mandatare.

„Wir haben uns auch zu einer Erhöhung des Strafmaßes bei jungen Erwachsenen entschieden, wenn es um bestimmte Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Delikte und organisierte Kriminalität geht. Eine lebenslange Haftstrafe soll bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren aber jedenfalls ausgeschlossen sein.“

Stefan weiter: „Im Sexualstrafrecht haben wir weitere besondere Erschwerungsgründe geschaffen und gleichzeitig bei Vergewaltigungen die gänzlich bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen. Verurteilte Vergewaltiger können sich einer Freiheitsstrafe nicht mehr entziehen.“

In jedem Bundesland sollen künftig flächendeckend Fachberatungsstellen für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet werden. Eine weitere Maßnahme ist eine Neuregelung des Verbrechensopfergesetzes. Die Verjährungsfrist wird von zwei auf drei Jahre ausgedehnt. Opfer können damit ihre Ansprüche länger geltend machen. Zudem gibt es klare Regelungen, wann Mitarbeiter in Gesundheitsberufen Verdachtsfälle melden oder anzeigen müssen.

Auch dem Kampf gegen Genitalverstümmelung trägt der Antrag Rechnung: Wenn sich herausstellt, dass eine werdende Mutter selbst Opfer von Genitalverstümmelung geworden ist, muss in Zukunft die Kinder- und Jugendhilfe verständigt werden. Außerdem werden Schulärzte verstärkt für das Thema sensibilisiert.

„Jedes Opfer von Sexual- oder Gewaltverbrechen braucht umgehend Hilfe“, so die beiden Abgeordneten abschließend.

(Schluss)

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