Im Justizausschuss wurde Änderung des Haftungsrechts beschlossen
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Ein gutes und sicheres Miteinander auf den Almen und Weiden ist das Ziel des Aktionsplans sichere Almen. Mit der Änderung des Haftungsrechts im Justizausschuss wurde nun ein wichtiger Schritt gesetzt. Hintergrund für die Regierungsvorlage war der tragische Tod einer deutschen Urlauberin nach einer Kuh-Attacke in Tirol. Der betroffene Landwirt wurde in erster Instanz zur Zahlung von fast einer halben Million Euro verurteilt. „Mit dieser Änderung schaffen wir Rechtssicherheit und Klarheit für unsere Almbauern. In den vergangenen Monaten gab es in der Bauernschaft große Verunsicherung, viele überlegten bereits, ihre Almen für Wanderer und Touristen zu sperren. Das wollen wir natürlich nicht. Für uns ist es wichtig, dass es ein gutes Miteinander zwischen Tourismus und Landwirtschaft gibt. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir nun die Änderung auf den Weg gebracht haben“, sagen ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund-Präsident Georg Strasser und der steirische ÖVP-Abgeordnete Andreas Kühberger, die beide im Justizausschuss für die Änderung stimmten. Die Vorsitzende des Justizausschusses Mag. Michaela Steinacker begrüßt ebenfalls die Novelle des Haftungsrechts. Auch sie unterstreicht, dass mit dem nun vorgelegten Aktionsplan für sichere Almen sowohl den Betreibern von Almwirtschaften als auch den Wanderern mehr Rechtssicherheit geboten wird.
Mehr Eigenverantwortung der Alm-Besucher
Teil des Aktionsplans für sichere Almen ist auch ein Verhaltenskodex für Freizeitsportler auf den Almen. Zehn Verhaltensregeln für Alm-Besucher klären auf, wie sich Personen in der freien Natur zu verhalten haben, ähnlich wie es mit den FIS-Regeln ist. „Bisher wurden immer die Tierhalter in die Verantwortung genommen, doch wer in der Natur unterwegs ist, muss sich auch an Regeln halten und Eigenverantwortung tragen“, betont Strasser.
Erstmals wird durch die Änderung des Haftungsrechts die Eigenverantwortung festgeschrieben. Wichtig hierbei ist der richtige Umgang mit den Weidetieren. „Generell gilt für alle Alm-Besucher, den direkten Kontakt mit den Weidetieren zu vermeiden, die Weidetiere nicht zu streicheln oder zu füttern. Besonders kritisch ist es bei Mutterkühen, sie beschützen ihre Kälber instinktiv. Deswegen Abstand halten und mit Hund diese Weiden meiden oder weiträumig umgehen“, erklärt Andreas Kühberger. Er ist selbst Mutterkuhhalter und Almbauer in Mautern in der Steiermark.
Das umfassende Paket des Aktionsplans für sichere Almen umfasst neben dem Verhaltenskodex auch einen Leitfaden für Bauern und eine Präzisierung der Tierhalterhaftung. „Zum ersten Mal gibt es einheitliche Standards für Landwirte, die von Branchenvertreter ausgearbeitet und ständig aktualisiert werden“, so Strasser.
Andreas Kühberger, bäuerlicher Vertreter im Justizausschuss: „Die Ergänzung zur Tierhalterhaftungsregelung bringt Rechtssicherheit für die Grundeigentümer und Tierhalter noch rechtzeitig zu Beginn der Almsaison. Tourismus und Landwirtschaft sind in Österreich ein Erfolgsmodell. Gerade die Almwirtschaft erhält extensive Kulturlandschaften und steht im Sinne einer artgerechten Tierhaltung. Wir stehen weiterhin ganz klar für eine Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Tourismus und den Erholungssuchenden.“
Nächste Woche wird die Änderung des Gesetzes im Plenum beschlossen, damit einem sicheren und erholsamen Sommer nichts im Wege steht.
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