Stellungnahme zur Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial von Unfallopfern

Wien (OTS) Der Senat 3 des Presserats weist darauf hin, dass Unfallopfer besonders schutzwürdig sind und fordert daher bei Berichten über Unfälle Zurückhaltung und Respekt ein. Anlass für diesen Appell ist die Veröffentlichung von Bildern bzw. eines Videos einer Mitte Februar 2020 in der U6-Station „Am Schöpfwerk“ tödlich verunglückten Frau.

Bei der Berichterstattung über diesen Fall wurde in mehreren Medien Bildmaterial veröffentlicht, auf dem der auf den Gleisen liegende Leichnam der Frau zu sehen ist. Trotz Verpixelung lehnt der Senat derartige Veröffentlichungen ab. Die Bilder der Leiche haben keinen Informationswert, sondern befriedigen lediglich die Sensationsinteressen gewisser Leserinnen und Leser. Der Senat ruft die Medien dazu auf, die Verbreitung derartiger Bilder in Zukunft zu unterlassen und die Menschenwürde verstorbener Unfallopfer zu achten. Außerdem erinnert der Senat daran, auf den Persönlichkeitsschutz der trauernden Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen.

Schließlich merkt der Senat auch noch kritisch an, dass solches Bildmaterial oftmals von sogenannten Leserreportern bei Unfällen (aber auch bei Verbrechen) im öffentlichen Raum aufgenommen wird. Der Senat appelliert an die Medien, ihrer Filterfunktion gerecht zu werden und auf dieses Material zu verzichten. Wenn sich die „Leserreporter“ in diesen heiklen Situationen nicht zurückhalten, sollten sich dies zumindest die professionellen Medien.

SENAT 3 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und sich mit medienethischen Fragen beschäftigt. Dem Presserat gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 05 9030-22760

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