Strafanzeige gegen ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller wegen Missbrauch der Amtsgewalt

Unrichtige Feststellung des Abstimmungsergebnisses betreffend ein Verbot der Identitären in der Nationalratssitzung vom 25. September 2019

Wien (OTS) Am 25. September 2019 fand um 20:04 Uhr im Nationalrat eine Abstimmung über den Entschließungsantrag 301/UEA des Abgeordneten Dr. Peter Pilz betreffend „BVZ, Extremismus und behördliche Auflösung der Vereine der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich“ statt. Gegenstand des Antrags war eine Aufforderung an den Innenminister, die Vereine der Identitären aufzulösen.

Gemäß dem Stenographischen Protokoll zur Sitzung des Nationalrates vom 25. September 2019 wurde von der damals Dritten Präsidenten des Nationalrats, Anneliese Kitzmüller, festgehalten, dass der Antrag abgelehnt worden sei.

Tatsächlich wurde der Antrag jedoch angenommen, da ÖVP, NEOS die Liste JETZT sowie die klublose Alma Zadic für die Annahme des Antrags gestimmt haben. Lediglich SPÖ und FPÖ haben dagegen gestimmt. Da zum Zeitpunkt der Abstimmung nur 31 von 52 Mandataren und bei der FPÖ nur 35 von 51 Mandataren anwesend waren, ist die Abstimmung schlussendlich mit 70 zu 67 Stimmen für die Annahme des Antrags ausgegangen. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch Anneliese Kitzmüller war daher unrichtig.

Dagegen hat Rechtsanwalt Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA) eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht.

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Rückfragen & Kontakt:

Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA)

Tel.: 01/280 26 31
Mail: office@ra-nagler.at

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