Strafjustiz gegen journalistische Aufklärung: Was soll das sein oder noch werden?

Styria Media Group verurteilt Anzeige gegen Journalistin Anna Thalhammer: CEO Markus Mair betont die Wichtigkeit journalistischer Unabhängigkeit in einer Demokratie.

Wien/Graz (OTS) Freier Journalismus ist das Wesen einer funktionierenden Demokratie, unabhängige Medien als vierte Macht im Staat eine unverzichtbare Säule der Gesellschaft. Gerade diese wurde mit der Anzeige gegen Anna Thalhammer zu erschüttern versucht: Mehrere Oberstaatsanwälte hatten eine Anzeige gegen die „Presse“-Journalistin eingebracht, aufgrund eines Artikels im November 2020 über einen Spruch des Obersten Gerichtshofs, der regelt, dass künftig nur verfahrensrelevante Beweismittel gesammelt werden sollen. Darin stellte Anna Thalhammer auch Bezüge zu Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Ibiza-Video her.

Die Anzeige mit Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft hat die Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt. Allein der Versuch jedoch stellt das Verständnis von Medienarbeit infrage: „Was für die Justiz gilt, gilt auch hier. Die Unabhängigkeit journalistischer Arbeit von staatlicher und politischer Einflussnahme ist unabdingbare Verfassung des demokratischen Österreich. Journalismus kommt der wichtigen Aufgabe nach, unabhängig und gewissenhaft darzustellen und zu erläutern, was ist“, stellt Markus Mair, CEO der Styria Media Group, fest: Dies gilt für die ‚Presse‘ wie für alle anderen unabhängigen Qualitätsmedien in unserem Land. Alle politisch Verantwortlichen sind weiterhin dazu aufgerufen, Pressefreiheit und unabhängigen Journalismus zu gewährleisten und zu verteidigen, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.“

Rückfragen & Kontakt:

Margot Hohl
Styria Media Group
Head of Corporate Communications
margot.hohl@styria.com

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