Subsidiaritätskonferenz in Wien: EU-Entscheidungen müssen bürgernäher getroffen werden

Europäischer Ausschuss der Regionen Teil der EU-Taskforce für Subsidarität und Verhältnismäßigkeit

Wien (PK) - Wie Entscheidungen in der EU möglichst effizient und bürgernah getroffen werden können, war das zentrale Thema der 8. Subsidiaritätskonferenz des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), die am 4. Dezember in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundesrat in Wien organisiert wurde.

Die Frage, welche Regierungsebene wofür zuständig ist, ist politisch brisant. Das Subsidiaritätsprinzip in der EU soll sicherstellen, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden, d.h. die EU soll nur dort tätig werden, wo die angestrebten Ziele nicht durch Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene besser erreicht werden können.

VertreterInnen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der estnischen EU Ratspräsidentschaft sowie der Bundesländer, Gemeinden und Städte der EU kamen in Wien zusammen, um die Rolle der nationalen und regionalen Parlamente im Subsidiaritätsmonitoring sowie die neuesten Entwicklungen rund um die von der Europäischen Kommission eingesetzten Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu diskutieren.

"Weniger, aber effizienteres Handeln ist das Ziel der neuen Taskforce, die Kommissionspräsident Jean Claude Juncker ins Leben gerufen hat. Alle europäischen Akteure sind dabei gefordert, durch konstruktives Hinterfragen zu einer Reform der bestehenden Strukturen beizutragen. Das ist auch ganz im Sinne des österreichischen Bundesrats, der bezüglich Subsidiaritätsprüfungen eines der führenden Parlamente in Europa ist. Der Weg zu einer Union mit einer soliden Verankerung in den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen, die sich an den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger orientiert, ist der letzte Ausweg, um ein weiteres Zersplittern der EU zu verhindern. Dem wachsenden Nationalismus den Boden zu entziehen, ist auch eine Aufgabe des AdR", erklärte Edgar Mayer, Präsident des Österreichischen Bundesrats in einer Pressekonferenz anlässlich der Subsidiaritätskonferenz.

Die Aufgabe der Taskforce wird es sein, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der Arbeit der Organe der Union besser angewendet werden können, in welchen Bereichen die EU Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten rückübertragen soll und wie sie regionale und lokale Gebietskörperschaften besser in die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik einbeziehen kann. Der AdR ist in der Taskforce mit drei Mitgliedern vertreten, darunter Karl-Heinz Lambertz, AdR-Präsident und Vorsitzender des Subsidiaritäslenkungsausschusses im AdR, Michael Schneider Staatssekretär in Sachsen-Anhalt und Präsident der EVP-Fraktion im AdR sowie François Decoster, Vize-Präsident der Hauts-de-France Region und Vize-Präsident der AdR-Fachkommission CIVEX.

"Der AdR ist seit Jahren in die Subsidiaritätskontrolle involviert. Wir arbeiten eng mit Regionalparlamenten und Subsidiaritätsexperten aus verschiedenen Regionen zusammen. Die Taskforce ist eine große Chance, die Art und Weise, wie die EU funktioniert, zu verändern und Städten und Regionen eine stärkere Rolle bei der Gestaltung der Zukunft Europas einzuräumen. Die Europäische Union ist nur insofern stark, als sie in der Lage ist, mit ihren Bürgern in Verbindung zu treten. Hier sind Regionen und Städte unerlässlich", erklärte Karl-Heinz Lambertz, Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen.

Neben den drei Mitgliedern des AdR wird sich die Taskforce aus drei weiteren Mitgliedern des Europäischen Parlaments und drei Mitgliedern aus nationalen Parlamenten zusammensetzen. Den Vorsitz übernimmt der Erste Vize-Präsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans, zuständig für bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Taskforce wird ihre Arbeit am 1. Jänner 2018 aufnehmen und soll ihren Bericht bis zum 15. Juli 2018 der Europäischen Kommission vorlegen.

Das Subsidiaritätsprinzip in der Europäischen Union

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem nationale Parlamente prüfen können, ob das Subsidiaritätsprinzip bei Entwürfen für Rechtsvorschriften der EU eingehalten wird. Im Rahmen des "Frühwarnsystems" können die nationalen Parlamente binnen acht Wochen darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Erreicht die Anzahl der begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente mindestens ein Drittel, muss der Entwurf von der Europäischen Kommission überprüft werden ("gelbe Karte"). Das Verfahren der "gelben Karte" wurde zwischen 2007 und 2017 lediglich dreimal angewendet. Der AdR nimmt seine Kontrollfunktion im von ihm geschaffenen Netz für Subisdiaritätskontrolle war. Dieses Netz dient als Anlaufstelle für lokale und regionale Gebietskörperschaften um Informationen zu erhalten und ihre Ansichten zu Maßnahmen und Legislativvorschlägen der EU einbringen zu können.

Die Subsidiaritätskonferenz ist die wichtigste Veranstaltung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Subsidiarität. Sie wird alle zwei Jahre veranstaltet und zielt darauf ab, die interinstitutionelle Dynamik der Subsidiaritätskontrolle zu stärken und einen echten Dialog zwischen allen am Subsidiaritätsüberwachungsprozess beteiligten Parteien zu ermöglichen. Die Konferenz in Wien ist bereits die 8. Konferenz dieser Art und findet jedes Mal in einem anderen EU-Mitgliedstaat statt. (Fortsetzung Subsidiaritätskonferenz) red

HINWEIS: Fotos stehen im Anschluss an die Subsidiaritätskonferenz auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/ARCHIV zur Verfügung.

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