„Tak-Tak-Tak“: „Am Schauplatz Gericht“-Reportage über Lärm, Angst und emotionale Ausnahmesituationen

Am 6. August um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) Die aktuelle „Am Schauplatz Gericht“-Folge „Tak-Tak-Tak“ von Gudrun Kampelmüller und Katharina Windbichler trägt einen etwas sonderbar anmutenden Titel. Hintergrund ist, dass die Betroffenen ihre Probleme oft lautmalerisch darstellen. Es geht um Lärm, Angst und emotionale Ausnahmesituationen. Inhaltlich dreht sich am Donnerstag, dem 6. August 2020, um 21.05 Uhr in ORF 2 alles darum, dass jemand einen Zustand – wie etwa einen Schwarzbau im Grünland – geschaffen hat, der eigentlich illegal oder zumindest juristisch fragwürdig ist. Kann so etwas nachträglich durch die Rechtsordnung anerkannt werden?

Herr F. aus Zwentendorf erfüllte sich im Jahr 2001 seinen Jugendtraum und kaufte einen großen Schotterteich samt Ufergelände. Diese Idylle wollte er mit anderen Menschen teilen und verpachtete daraufhin 36 Parzellen rund um den Teich. Die Pächter bauten sich dort im Lauf der Jahre Hütten mit Kanal-, Wasser- und Stromanschluss. Das Problem:
Laut Widmung darf dort nicht gebaut werden. Die Gebäude sind – genau genommen – Schwarzbauten, die im Grünland stehen und abgerissen werden müssen, sagt die Gemeinde. Herr F. protestiert: „Seit Jahren reiche ich ein Umwidmungsprojekt nach dem anderen ein, gebe dafür Unmengen von Geld aus, aber die Behörden schmettern alles ab.“ Wird die normative Kraft des Faktischen stärker sein als der derzeitige Flächenwidmungsplan?

Eine Unternehmerin will die akustischen Belästigungen seitens ihres Nachbarn nicht länger hinnehmen. Er würde neben seiner Buschenschank in den steirischen Weinbergen einen illegalen Campingplatz betreiben und seine Gäste wären ihr gegenüber laut und aggressiv. Sogar gefährliche Drohungen hätte es gegeben. Ihr Nachbar würde sich auf alte Rechte berufen, die in Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung stünden. Der Weinbauer bestreitet das. Er sagt, dass bei ihm juristisch alles in Ordnung wäre. Das Team von „Am Schauplatz Gericht“ war bei zivil- und strafgerichtlichen Verhandlungen dabei.

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