Restlose Aufklärung, aber auch Einsichtnahme durch HC Strache müssen sichergestellt sein
Wien (OTS) – „HC Strache hat immer gefordert, dass das gesamte illegal erstellte Videomaterial eines privaten Abends auf Ibiza der Staatsanwaltschaft übergeben wird und der restlosen Aufklärung zugeführt werden soll. Wenn dieses Videomaterial auch dem entsprechenden U-Ausschuss im Parlament zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird, muss aus rechtsstaatlicher Sicht natürlich auch Strache die Möglichkeit haben, diese mehr als 12 Stunden schon vorab einzusehen. Zudem muss gesichert sein, dass im Rahmen der Vorführung im U-Ausschuss keine Kopien, Aufnahmen oder dergleichen angefertigt werden können, da dies erneut zu Missbrauch führen könnte“, stellte heute der Generalsekretär des Teams HC Strache, Christian Höbart klar.
Wenn das nun endlich vorliegende Videomaterial und die maßgeblichen Beweise den Mitgliedern des U-Ausschusses eher zugänglich gemacht werden, als den Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft, dann sei dies rechtsstaatlich höchst bedenklich, erklärte Höbart weiter.
„HC Strache selbst ist naturgemäß an einer restlosen Aufklärung dieser Causa interessiert, allerdings ortet er auch die Gefahr eines weiteren Missbrauchs, da es auf der Hand liegt, dass selbstverständlich höchstprivate Inhalte dieser 12 Stunden in die Öffentlichkeit kommen und nicht der rechtsgemäßen Aufarbeitung, sondern eher dem voyeuristischen Bedürfnis mancher Medien dienen“, so Höbart abschließend.
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