Tierschutzgesetz: Dubiose Behauptungen bringen wenig

Lobbying einiger Tierschützer für das neue Gesetz ist sachlich völlig unhaltbar. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic fordert Zahlen und Fakten.

Vösendorf (OTS) - Die Novelle des Tierschutzgesetztes ist in vielen Punkten verfassungswidrig, auch betreffend der Vermittlung von Tieren im Internet. So lautet die Einschätzung des Wiener Tierschutzvereins (WTV), die er in einer rechtlichen Stellungnahme letzte Woche auch an den Verfassungsgerichtshof mit der Bitte um Überprüfung übergeben hat. Während sich die Regierungsparteien derzeit gegenseitig den schwarzen Peter darüber zuschieben, wer denn nun Schuld an dem gesetzlichen Murks hat, bleiben die kleinen Tierschutzvereine Österreichs weiterhin auf der Strecke und müssen sich zusätzlich noch quasi „aus den eigenen Reihen“ unhaltbare Anschuldigungen gefallen lassen.

Denn von einigen Tierschützern, im speziellen aus Niederösterreich, wird nun selbst Lobbying für die Novelle des Gesetzes betrieben und die Kritik des Gros der Tierschutzbewegung als „Panikmache“ abgetan. Ein unsinniges Argument von vielen: Es seien ja größtenteils Vereine, die im Auslandstierschutz tätig sind, die ihren Unmut über die Novelle äußern würden. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Es geht hier um alle kleinen, ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine und privaten Pflegestellen in Österreich, die nun um ihre Existenz fürchten müssen. Egal, ob sie nun Hunde aus Tötungsstationen aus dem Ausland retten oder sich um Streunerkatzen in ihrer unmittelbaren Umgebung kümmern“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Finanzielle Abhängigkeit?

Zudem ist es für die WTV-Präsidentin schon bezeichnend, wenn die Befürwortung der Novelle just von im Tierschutz tätigen Personen kommt, die für ihre Arbeit eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung des Landes NÖ erhalten: „Da stellt sich schon die Frage, wie ernst diese Aussagen zu nehmen sind“. Zur Erinnerung: Die kleinen Tierschutzvereine erhalten ebenso wie der WTV keinerlei Subventionen von Land oder Bund. Sie finanzieren sich aus Spenden und oft auch dem Privatvermögen der Vereinsleute. Die Behauptung, dass Österreichs Tierheime mit Auslandstieren überschwemmt seien und eine Eindämmung dieser Tätigkeiten sinnvoll wäre, auch um den Inlandstierschutz zu fördern, ist ebenfalls völlig aus der Luft gegriffen: „Die Hoffnung, mehr Heimtiere in Österreich zu vermitteln, wenn man die Rettung von todgeweihten Tieren kriminalisiert, ist ein Irrglaube. Die Probleme der Tierheime sind durch unsachliche Diskriminierung bestimmter Hunderassen in Wien und NÖ und durch immer höhere Kosten der Tierhaltung entstanden“, so Petrovic.

Fakten auf den Tisch

Der Wiener Tierschutzverein fordert daher die niederösterreichische Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, Zahlen und Fakten zu dieser Causa auf den Tisch zu legen. Etwa darüber, wie viele Fälle von problematischen, rechtswidrigen Welpenimporten gemeinnützigen Vereinen zurechenbar sind und wie viele davon kommerziellen Tierhändlern oder Einzelpersonen. „Alle seriösen im Auslandstierschutz tätigen Vereine importieren keine Welpen, sondern erwachsene Tiere mit allen nötigen Impfungen und Papieren. Wir verbitten uns daher unhaltbare Generalverdächtigungen und fordern Daten und Fakten“, so Petrovic. Denn das wahre Problem sei der gesetzliche Freibrief für kommerzielle Händler, die Welpen, insbesondere Moderassen, aus Qualzuchten aus dem Ausland importieren. „Doch dies wird im Gesetz konsequent ignoriert“, sagt Petrovic.

Und die WTV-Präsidentin setzt nach: „Immer wieder dubiose Vorwürfe, keine Zahlen, Daten, Fakten, sondern Rufmord an Vereinen, an Freiwilligen und Ehrenamtlichen, die Aufgaben, die eigentlich die öffentlichen Hände erfüllen sollten, wahrnehmen. Wenn diejenigen, die ohne faire Mitsprache-Möglichkeiten für den Tierschutz diesen logistischen Murks produziert haben, immer wieder schwere Anschuldigungen gegen Vereine vorbringen, dann ist das absolut letztklassig“.

Des weiteren seien Gerüchte und Mutmaßungen keine Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten. „Und schon gar kein Grund, EU-Primärrecht in Bezug auf willkürlich diskriminierte natürliche bzw. juristische Personen zu verletzen. Derartige legistische Machwerke verletzen unsere Verfassung und EU-Recht“, so Petrovic.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher

Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf

Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 - 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org

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