Tierschutzgesetz: Eine „zahnlose Verbesserung“ | Wiener Tierschutzverein, 05.10.2017

Wiener Tierschutzverein: Novelle der Novelle bringt erneut keine Verbesserungen, sondern weitere Diskriminierungen. Fazit: Themenverfehlung.

Vösendorf (OTS) - Der gestrige Welttierschutztag wurde von der Bundesregierung dazu genutzt, noch rasch vor der Wahl eine Novelle der Novelle des Tierschutzgesetzes durchzupeitschen. Konkret geht es um die Tiervermittlung privater Personen und kleiner Tierschutzvereine im Internet, die seit Anfang Juli 2017 durch einen Pfusch bei der Gesetzgebung verboten ist. Die Folge waren heftige Proteste der Tierschutzbewegung. Auch der Wiener Tierschutzverein (WTV) hat sich wiederholt für eine sofortige Änderung ausgesprochen. Der vollmundigen Ankündigung der SPÖ, man werde noch vor der Wahl einschneidende Änderungen vornehmen, folgt aber nun die Ernüchterung. Denn der SP-Initiativantrag, der gestern im Nationalrat beschlossen wurde, ist erneut nicht der große Wurf. „Von einer Verbesserung kann absolut keine Rede sein“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Konkret geht es um den ominösen Paragraphen 8a, welcher das „öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren“ regelt. Dieser wurde nun in Ziffer Vier wie folgt abgeändert: „die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.“ Hier wird versucht, durch die individuelle Bestimmtheit des Tieres, ein Mindestalter von sechs Monaten und durch die bei Hunden und Katzen bleibenden Eckzähne, den Welpenhandel einzuschränken. Das gilt für die Vermittlung von Privaten und Vereinen.

„Das wäre grundsätzlich gut, wenn auch nur die geringste Chance bestünde, dass das auch vollzogen werden könnte. Doch dies ist schlicht nicht umsetzbar und es stellt sich schon die Frage: Darf es noch ein bisschen komplizierter sein? Wer soll die Eckzähne der Tiere denn kontrollieren? Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind jetzt schon überfordert. Werden wir dann eigene „Eckzahnkontrolleure“ haben? Was soll das kosten? Ein wahrhaft zahnloser Vorschlag, der in totem Recht, das nicht vollzogen werden kan,n enden wird“, so Petrovic.

Regierung tötet Auslandstierschutz

Zudem beinhaltet die Änderung keinerlei Liberalisierungen bezüglich der Vermittlungsmöglichkeiten von Vereinen ohne eigene Betriebsstätte in Österreich, die totgeweihte (vor allem erwachsene) Hunde aus dem benachbarten Ausland retten und vermitteln. „Es entsteht langsam wirklich der Eindruck, dass man Vereine, die sich seit Jahren im Auslandstierschutz engagieren, bewusst töten will“, sagt Petrovic. Denn gerade diese Vereine werden von den Machern des „neuen Tierschutzgesetztes“ immer wieder als die Schuldigen am illegalen Welpenhandel präsentiert. „Die Vereine haben nichts mit dem Welpenhandel zu tun. Es gibt eine internationale Studie, die klar beweist, dass der illegale Welpenhandel ein rein kommerzielles Problem ist, das sich durch die extremen Preisunterschiede für Tiere in den verschiedenen Ländern begründet. Diesee liegen teilweise bei bis zu 2000 Prozent. Ganz offenbar möchte der Gesetzgeber aber genau jenen kommerziellen Welpenschmugglern freie Bahn geben“, sagt Petrovic. Der Wiener Tierschutzverein wird dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) in dieser Causa jedenfalls einen konkreten Fall vorlegen.

Auch die Lockerungen bezüglich der privaten Tiervermittlung im Internet öffnen nur dem illegalen Welpenhandel erneut Tür und Tor. Dabei gäbe es in Österreich schon längst eine Lösung, die zeigt, wie es gehen könnte. „Das Anzeigenportal willhaben.at hat gemeinsam mit der Tierärztekammer schon längst gezeigt, wie eine vernünftige Regelung aussehen könnte: Erlaubt sind nur jene Online-Inserate, die mit einem tierärztlichen Gutachten versehen sind. Das kostet kein Steuergeld, keine „Eckzahn-Kontrollorgane“ und lässt Vereinen und Privatpersonen Spielräume, aber eben nicht auf Kosten der Tiere oder der Konsumentinnen und Konsumenten“, so Petrovic.

So ist es auch kein Zufall, dass vergangene Woche auf einer internationalen Tierschutzkonferenz in Brüssel, an der auch der WTV teilnahm, just dieses Modell in vielen anderen EU-Staaten nun eingeführt werden soll. „Österreich ruiniert sich indes selbst seine Tierschutzstandards und katapultiert sich zurück in die Steinzeit“, sagt Petrovic.

Keine Beteiligung der Tierschutzbewegung

Besonders ärgerlich ist zudem, dass die Tierschutzbewegung erneut nicht in den Prozess der Gesetzesänderung miteinbezogen wurde. Auch der WTV hat, wie bereits des Öfteren in der Vergangenheit, versucht, mit dem Gesetzgeber in Kontakt zu treten. „Wir haben uns mit den Büros der Spitzen der Regierung in Verbindung gesetzt und dringend gebeten, angehört zu werden. Die Reaktion: Schweigen im Walde. Nur die Opposition kommuniziert mit uns“, sagt Petrovic. Denn auch die Grünen sowie die FPÖ haben in der gestrigen Sitzung Initiativanträge zum Tierschutzgesetz eingebracht, die beide deutlich sinnvollere Verbesserungen enthielten hätten. Diese wurden allerdings nicht angenommen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher
Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8, 2331 Vösendorf
Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 - 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org

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