Tiroler Landtag vor Verfassungsbruch und Amigowirtschaft?

Auch das OLG Innsbruck verurteilt Lindenberger, Schett und Zwölfer eindeutig und schmettert Begründung für eine Anlassgesetzgebung „Lex Lindenberger“ ab.

Eine „Entschließung“ (Resolution) ist ein Wunsch des Landtages als politisches Gremium über die Ausübung der Vollziehung und entfaltet keine normative Bindungswirkung.

Oberlandesgericht Innsbruck

Den an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichteten Beschlüssen des Tiroler Landtages (Entschließungen) kommt daher keine Rechtsbindung zu. Diese stellen vielmehr nur die Rechtsmeinung eines politischen Gremiums dar, wie diese auch in einem Rechtsgutachten geäußert werden kann.

OLG Innsbruck

<i>„Wenn wenige Tage nach diesem Urteil der Tiroler Landtag durch eine verfassungswidrige Anlassgesetzgebung drei Privatpersonen um </i>756.670 EURO <i>bereichern würde, dann haben wir einen der größten Politskandale Tirols vor uns“</i>

>>vorwärts Tirol Parteiobmann Bgm. Hansjörg Peer

Dass nun ausgerechnet seitens der FPÖ, die sich stets als „Partei des kleinen Mannes“ stilisiert hat, der Vorschlag kommt, dies in in geheimer Abstimmung zu beschließen, ist unerhört

>>vorwärts Tirol Parteiobmann Bgm. Hansjörg Peer

Tirol/Innsbruck (OTS) -  Bis dato spielte man seitens Lindenberger und Landtagspräsident van Staa die „Wien – Tirol-Karte“ und schob alle Argumentation auf ein OGH (!!!)-Urteil, welches im fernen Wien gegen Tiroler Interessen gefällt worden war. Sogar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (!!!) wollte man pilgern. Fast war der Tiroler Landtag soweit, den drei höchstrichterlich verurteilten Mandataren Lindenberger, Schett und Zwölfer 756.670 EURO vom Steuerzahler in Form einer „sozialen Hängematte“ schenken zu wollen. Während der Normalbürger mit Nulllohnrunden, steigenden Heizkosten und zunehmender Armut in Tirol zu kämpfen hat, überlegen die Herren Klubobleute Wolf, Mair und Federspiel ernsthaft drei höchstrichterlich verurteilte Topverdiener mit Steuergeldern der Tiroler Bevölkerung zu sanieren. Das ist die Abgehobenheit der Tiroler Politik in Reinkultur.
 
Nun hat – rechtzeitig vor einem möglichen fatalen Beschluss des Tiroler Landtags – das OLG Innsbruck einen Weckruf an den Tiroler Landtag gesendet und Lindenberger, Schett und Zwölfer in zweiter Instanz für den Zeitraum 2017 schadenersatzrechtlich zu ungeteilter Hand verurteilt. Das Oberlandesgericht Innsbruck stellt wörtlich klar: „Eine „Entschließung“ (Resolution) ist ein Wunsch des Landtages als politisches Gremium über die Ausübung der Vollziehung und entfaltet keine normative Bindungswirkung.“ Eine Anlassgesetzgebung seitens des Tiroler Landtages, die ja genau mit dieser „Resolution“ begründet wird, würde mit Sicherheit im Rechtsweg wieder aufgehoben werden und neue Schadenersatzpflichten auslösen, da sie drei Politiker vollkommen willkürlich bereichert und die Rechtsstellung einer „Resolution“ eindeutig geregelt ist: „Den an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichteten Beschlüssen des Tiroler Landtages (Entschließungen) kommt daher keine Rechtsbindung zu. Diese stellen vielmehr nur die Rechtsmeinung eines politischen Gremiums dar, wie diese auch in einem Rechtsgutachten geäußert werden kann.“, so das OLG Innsbruck in aller Klarheit.
Es mag menschlich nachvollziehbar sein, dass sich van Staa, Wolf, Federspiel und Mair durch ihre „Resolution“ an dem Desaster mitschuldig fühlen. Das berechtigt den Tiroler Landtag jedoch noch lange nicht, vorsätzlich schuldhaft agierende und verurteilte Landtagsabgeordnete mittels Steuergeld zu sanieren. 
 
„Wenn wenige Tage nach diesem Urteil der Tiroler Landtag durch eine verfassungswidrige Anlassgesetzgebung drei Privatpersonen um 756.670 EURO bereichern würde, dann haben wir einen der größten Politskandale Tirols vor uns“, so >>vorwärts Tirol Parteiobmann Bgm. Hansjörg Peer in einer ersten Stellungnahme. „Dass nun ausgerechnet seitens der FPÖ, die sich stets als „Partei des kleinen Mannes“ stilisiert hat, der Vorschlag kommt, dies in in geheimer Abstimmung zu beschließen, ist unerhört“, so Peer weiter.
 
Der anerkannte Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer wertet eine mögliche Anlassgesetzgebung ebenfalls als verfassungswidrig. Selber Univ.-Prof. Dr. Mayer übrigens, der dem Tiroler Landtag den höchstrichterlichen und nun auch oberlandesgerichtlichen Ausgang der leidigen „Causa Lindenberger“ schon vor langer Zeit juristisch prophezeit hat.

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