Tiroler Tageszeitung, Ausgabe vom 12. Februar 2019; Leitartikel von Peter Nindler: „Zum zweiten Mal Opfer“

Innsbruck (OTS) - Wer strukturellen Missbrauch von Heimkindern aufarbeiten will, muss den Opfern auch den Zugang zum Recht ermöglichen. Doch gerade Tirol hält weiter an der Verjährung von Schadenersatzforderungen fest, anstatt generell darauf zu verzichten.

Wir stehen auf der Seite der Opfer“: Der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, hat Sonntagabend fast schon pathetisch etwas kundgetan, was in der allgegenwärtigen Missbrauchsdebatte in der katholischen Kirche freilich auf tönernen Füßen steht. Denn neun Jahre nach Bekanntwerden von weit verbreiteter psychischer und sexualisierter Gewalt in kirchlichen, staatlichen und privaten Heimen werden ebendiese Institutionen neuerlich beschämt. Als ob plötzlich die Dämme endgültig brechen und vielen erst jetzt bewusst wird, was ehemalige Heimopfer immer wieder beklagen: Sie hatten stets das Gefühl, dass ihnen niemand glauben will. Damit wurden die ohnehin für ihr späteres Leben gezeichneten Jugendlichen zum zweiten Mal Opfer.
Die 2010 eingesetzten Opferschutzkommissionen haben zwar zum ersten Mal hingeschaut und die Betroffenen für ihr erlittenes Leid mit 5000 bis 25.000 Euro entschädigt. Doch vieles blieb offen und bricht jetzt auf. Wie die Geschehnisse im Mädchenerziehungsheim Martinsbühel in Zirl. Sie treffen nicht nur die Kirche und den Benediktinerorden mit voller Wucht, sondern zugleich das Land Tirol. Denn ihre systematische Entmenschlichung mussten die Mädchen unter der vernachlässigten Aufsichtspflicht des Landes erdulden. Die Expertengruppe wird die vielfach dokumentierten Grausamkeiten der Ordensschwestern aufarbeiten, doch eine solidarische Gesellschaft muss darüber hinaus Verantwortung übernehmen. Doch bisher hat sich die Landesregierung konsequent hinter der Verjährung nach drei Jahren versteckt, auf die sie lediglich im Einzelfall verzichten möchte. Auch dafür benötigte es Druck von außen und eine Landtagsentschließung.
Damit hat das Land möglichen Schadenersatzprozessen vorgebaut, lässt aber gleichzeitig jegliches Fingerspitzengefühl gegenüber den Heimopfern vermissen. Ob ihre Ansprüche und in welcher Höhe gerechtfertigt sind, entscheidet letztlich das Gericht. Nur der Zugang zum Recht sollte möglich und keine neuerliche Qual sein. Das gehört ebenfalls zu einer lückenlosen Aufklärung und darf von der Landespolitik nicht mit einer Expertenkommission ignoriert werden. Dass allerdings die Kirche auf der Seite der Opfer steht, ist gerade bei Martinsbühel ein Hohn. Der Benediktiner(innen)-
orden hat nämlich bis heute alles dafür getan, dass das dunkle Kapitel mit der schlimmsten Form sexuellen Missbrauchs von Martinsbühel verdrängt wird.

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