TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: „Millionenfache Politikverdrossenheit“, von Peter Nindler

Ausgabe vom 12. Dezember 2018

Innsbruck (OTS) Rechtsstaatlich ist die Schadenersatzforderung der FPÖ für zusätzliche Kosten im Präsidentschaftswahlkampf nach-vollziehbar. In der Zusammenschau mit der Millionenüberziehung bei der Nationalratswahl aber der Politik abträglich.

Der Rechtsstaat ist das eine, die politische Moral das andere:
Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die Schadenersatzklage der FPÖ wegen der aufgehobenen Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016. Rechtlich agiert die FPÖ konsequent, wenngleich sie sehr spät einen Schaden von 3,4 Millionen Euro für zusätzliche Wahlkampfkosten geltend macht. Um nicht zu sagen, ungewöhnlich spät.
Doch die Blauen hatten damals die Wahl erfolgreich angefochten, weil zumindest 14 Wahlbehörden gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen haben. Die Unregelmäßigkeiten sind evident, denn Wahlkuverts der Briefwahlstimmen wurden zu früh geöffnet und Niederschriften wiesen Ungereimtheiten auf. Dass diese verfassungsmäßig angemahnten Verfehlungen auch freiheitliche Wahlbeisitzer zu verantworten hatten, gibt der Schadenersatzforderung eine besondere Note. Damit relativiert sich zugleich das staatliche Versagen (Amtshaftung) zu einem persönlichen der Mitglieder in den Wahlkommissionen. Niemand kann sich hier herausreden.
Die Chuzpe an dieser Klags-Geschichte wäre jedoch, wenn die Republik mit den Freiheitlichen einen Vergleich anstreben würde. Weil sich damit ein kostenintensiver Rechtsstreit vermeiden ließe, wie vielleicht die türkis-blaue Bundesregierung – vordergründig richtig – argumentieren könnte. Denn auch damit würde die FPÖ bereits einen für sie lukrativen Teilerfolg erzielen. Nur die Optik wäre verheerend. Deshalb den geforderten Schadenersatz rechtlich ausstreiten, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit dürfen nämlich nicht einmal im Ansatz eine Chance haben.
Andererseits muss man sich politisch fragen, warum die FPÖ wiederum kein Problem damit hatte, die Wahlkampfkosten­obergrenze auf Bundesebene für die Nationalratswahl 2017 von sieben Mio. Euro um satte 3,7 Millionen Euro zu überziehen. Offenbar nimmt sie dafür die Strafe von einigen hunderttausend Euro locker in Kauf. Gesamtheitlich betrachtet, könnte man den Freiheitlichen Doppelmoral unterstellen. Oder darf hier etwa der Steuerzahler Schadenersatz verlangen? Schließlich kommen ja Frau und Herr Österreicher für die großzügige Parteienförderung von 200 Mio. Euro im Jahr auf. Allein 15,4 Millionen Euro entfallen davon auf die Bundes-Blauen.
Unterm Strich tun die Freiheitlichen der Politik im Allgemeinen nichts Gutes. Sowohl Schadenersatz-Klage als auch Wahlkampfkostenüberschreitung fördern wieder einmal die ohnehin weit verbreitete Politikverdrossenheit im Land.

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