TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: „Nicht erlaubt, aber heiß begehrt“, von Peter Nindler

Ausgabe vom 3. Juli 2017

Innsbruck (OTS) - Solange die Bürgermeister nicht genauer hinschauen, wird sich der Markt von nicht erlaubten Freizeitwohnsitzen weiter an Angebot und Nachfrage orientieren. Beides ist vorhanden und lässt die Landespolitik trotz strenger Regeln alt ausschauen.

Bei den Freizeitwohnsitzen in Tirol klaffen Realität und politischer Wille weit auseinander. Schließlich beschränken Grundrechte und die europäische Freizügigkeit mit Kapital- und Personenverkehrsfreiheit restriktive Regelungen – oder haben sie seit dem EU-Beitritt 1995 ausgehebelt. Die Umgehung wurde damit leichter und die Nutzung von Immobilien als nicht erlaubter Freizeitwohnsitz einfacher gemacht. Gleichzeitig schleppt das Land einen Rucksack von Altlasten aus den 1970er- und 1980er-Jahren mit. Vor allem deutsche und holländische Gäste hatten sich damals scharenweise Appartements in Tirol gesichert, die Bürgermeister dabei zu- und verschämt weggeschaut. Auch das ist gelebte Tiroler Praxis, die sich nach wie vor an Angebot und Nachfrage auf einem begehrten „illegalen Markt“ orientiert.
Das Verzeichnis über die gemeldeten Freizeitwohnsitze ändert nichts an der prekären Situation, es sorgt zumindest für Transparenz. Und vordergründig wird die von der Landespolitik vorgegebene Richtung bestätigt, weil sie von Gemeinden offensichtlich eingehalten wird. So wurden in den vergangenen 20 Jahren lediglich 392 neue Freizeitwohnsitze geschaffen. Die Meldungen sagen andererseits nichts darüber aus, wie die verantwortlichen Bürgermeister agieren; ob sie rigoros gegen Verdachtsfälle vorgehen oder sie einfach achselzuckend hinnehmen.
Trotz des engen europäischen Korsetts hat das Land gerade noch mit Grundrechten vertretbare Instrumente festgelegt, um gegen die Flut von nur sporadisch genutzten Wohnungen vorzugehen. Die Anzahl der erlaubten Freizeitwohnsitze ist nämlich kaum mehr Schwankungen unterworfen. Schließlich wird für die 12.500 genehmigten Feriensitze Aufenthaltsabgabe eingehoben, was sich jährlich mit Einnahmen von 4,6 bis 4,8 Millionen Euro für die „kalten Betten“ niederschlägt. Es sind jedoch die nicht genehmigten Freizeitwohnsitze, die den Druck auf den Immobilienmarkt stetig erhöhen und in touristischen Gunstlagen die soziale Verträglichkeit von Grund und Boden gehörig ins Wanken bringen. Mit 40.000 Euro fallen die Strafen saftig aus, doch die betroffenen zahlen sie aus der Portokasse. Und erst einmal musste der Kauf eines Freizeitwohnsitzes rückabgewickelt werden.
So ist das Land bei der Eindämmung illegaler Feriensitze hauptsächlich auf seine Bürgermeister angewiesen. Und steht dabei meistens alleine da, wie die stets wiederkehrende Debatte über den Boom von Freizeitwohnsitzen beweist.

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