TIROLER TAGESZEITUNG: Leitartikel vom 16. April 2017 von Liane Pircher – Freie Tage für alle

„Bei Debatten rund um bezahlte Feiertage geht es längst nicht nur mehr um religiöse Dogmen.“

Innsbruck (OTS) - Dreizehn Feiertage sind im Arbeitsruhegesetz festgeschrieben. Muss die Regelung um die mehrheitlich religiösen Feiertage in Österreich neu gedacht werden?

Unabhängig von der offenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, ob der Staat schadenersatzpflichtig ist, wenn am Karfreitag Arbeitnehmer ohne religiösem, einem katholischen oder einem anderen Bekenntnis, im Gegensatz zu Protestanten arbeiten müssen: Die Debatte um gleiche bezahlte Freizeit ohne Rücksicht auf Religion oder Weltanschauung wird in Zukunft erst so richtig hochkochen. Fakt ist, dass Österreich mit 13 Feiertagen eine europaweit führende Feiertagskultur hat (die Niederlande 8, die Schweiz 9, Deutschland 10). Demnächst gilt die Feiertagsruhe am 1. Mai und zwar nicht nur für Sozialdemokraten, gefolgt von Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam (... und ...).
Davon profitieren alle. Mit dieser Klage eines Arbeitnehmers ohne religiöses Bekenntnis dringt ein lange schwelendes Thema an die Oberfläche: Wir haben es mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Diversität und damit vielen religiösen Bekenntnissen zu tun. Dazu kommt, dass bei den Katholiken längst nicht mehr alle die konfessionellen Gedenktage in stiller Andacht verbringen. Die Mehrheit nutzt sie für Ausflüge oder sonstige Lustbarkeiten. Es spießt sich also beim Interesse an Feiertagen zwischen gelebtem Glauben, der Freude über bezahlte Freizeit und Zuschlägen. Industrievertreter schlagen nicht zuletzt deshalb vor, Feiertage auf Sonntage zu legen. Dem konfessionslosen Kläger geht es schlicht um ein Feiertagsentgelt. Der bezahlte Karfreitag für Protestanten wurde jedenfalls bereits in den Fünfzigern als zusätzlicher Feiertag verankert. Was damals noch als Sonderfeiertag im Sinne religiöser Dogmen durchging, wird dem Gesetzgeber künftig einen gewissen Reformdruck hinsichtlich gleicher arbeitsrechtlicher Ansprüche unabhängig von Religion nicht ersparen.

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