TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ vom 23. Juli 2018 von Peter Nindler „Vorbeischwindeln geht nicht mehr“

Innsbruck (OTS) Warum sollte das Land die Bodenpolitik für leistbares Wohnen erneut reformieren, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht einmal ausgeschöpft werden? Innsbruck hat es jetzt in der Hand.

Leistbares Wohnen ist die zentrale Frage in der Tiroler Politik; sowohl in der Stadt Innsbruck als auch im Land. Viele Maßnahmen bleiben jedoch Wunschdenken. Aus dem Schraubstock von in die Höhe schießenden Baupreisen und den seit Jahren steigenden Grundkosten gibt es kaum ein Entkommen. Die öffentliche Hand hat wenige Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Außerdem muss die öffentliche Hand in der Widmungs- und Bodenpolitik sehr nahe am Eigentumsbegriff agieren. Da tut sich naturgemäß die ÖVP als politische Interessenvertreterin der Grundstücksbesitzer schwer. „Die kommenden Monate werden auch in unserer Partei weise­n, ob wir weiterhin eine Eigentumspartei sind“, mahnte bereits unlängst der ÖVP-Landtagsabgeordnete und Bürger­meister Alois Margreiter.
Es geht einmal mehr um den Zugriff auf Baulandreserven; auf Grundstücke, die schon vor Jahren gewidmet wurden, aber nach wie vor unbebaut sind. Mit ihnen wird spekuliert, vor allem in Innsbruck, wo mittlerweile ganze Häuserzeilen Spekulations­objekte sind. Deshalb entscheidet sich in der Landeshauptstadt auch das Schicksal der geplanten Bodennovelle im Land. Sollte es in der Landeshauptstadt nämlich politisch gelingen, dass auf geeigneten und vor mindestens 15 Jahren gewidmeten Baugrundstücken 50 Prozent davon als Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau ausgewiesen werden, dann hat das zweifelsohne Signalwirkung. Wobei der sozial verträgliche Grundstückspreis in Innsbruck rund 420 Euro pro Quadratmeter beträgt. Von einem Nulltarif kann keinesfalls gesprochen werden. Das Raumordnungsgesetz gibt das her, auch die Möglichkeit von Rückwidmung. Als Druckmittel sozusagen. Nur angewendet wird dieses Widmungs­instrument in Tirol fast gar nicht.
In Innsbruck gehören 90 Prozent der 80 Hektar Baulandreserven privaten Grundbesitzern, es besteht also Handlungsbedarf. Durch die Vorbehaltsfläche würde der Widmungsgewinn sozusagen geschmälert werden, aber natürlich bleibt es ein Eingriff ins Eigentum. Die Politik kann sich hier nicht vorbeischwindeln und muss das auch klar sagen. Verzichtet Inns­bruck andererseits auf die schon bisher im Tiroler Raumordnungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen für leistbares Wohnen, muss sich die Landesregierung gar keine weiteren Gedanken über Reformen zugunsten der Ballungsräume mehr machen. Warum sich auf neue Konfliktfelder begeben, wenn bestehende Regelungen ohnehin nur totes Recht sind.

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